Drucksache - VI-0840  

 
 
Betreff: Sicherung der Sanierungsziele in Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.07.2009 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
09.09.2009 
Fortführung der 26. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage CDU-Fraktion, 26. BVV am 15.07.09

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:  

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt Pankow von Berlin die Aussichten, durch Sanierungsbebauungs­pläne nach § 140 Nr. 4 BauGB bisher nicht erreichte Ziele der Sanierung nach Auslaufen der Sanierungsgebiete im Bezirk Pankow von Berlin planungsrechtlich sichern zu können?
  2. Ist insbesondere die Festsetzung von
    1. Art der Nutzung
    2. Maß der Nutzung (Festsetzung GRZ, Begrenzung der Zahl der maximal zulässigen Vollgeschosse) und
    3. Überbaubare Grundstücksfläche (insbesondere Bautiefe).

nach Einschätzung des Bezirksamtes ein zur Erreichung der Ziele adäquates Mittel?

  1. Besteht nach Ansicht des Bezirksamtes hierzu insofern ein Planerfordernis?
  2. Wenn nein, gibt es nach Ansicht des Bezirksamtes in dieser Angelegenheit überhaupt Handlungsbedarf? Wenn ja, was schlägt das Bezirksamt alternativ vor?
  3. Welche Kosten (auch kalkulatorische) werden dem Bezirksamt Pankow von Berlin voraussichtlich entstehen, um die in der Drucksache VI-0495 (geändert in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.11.2008 und beschlossen durch die BVV Pankow von Berlin am 12.11.2008) geforderten ein bis zwei generalisierende großmaßstäbliche Bebauungspläne pro Sanierungsgebiet zu erstellen?
  4. Aus welchem Haushaltstitel sollen diese Kosten beglichen werden?
  5. Sieht sich das Bezirksamt angesichts des untersetzen Eckwertebeschlusses und der daraus resultierenden notwendigen Einsparvorgaben in der Lage, die personellen Ressourcen für die Aufstellung dieser B-Pläne zur Verfügung zu stellen ohne dabei von der abgestimmten Prioritätenliste abzuweichen?

 

 

 
 

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