Tagesordnung - 32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 17.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3  
Geschäftliches      
Ö 4  
Der Bürgermeister hat das Wort      
Ö 5  
Entschließungen      
Ö 6     Vorlagen zur Wahl      
Ö 6.1  
Wahl eines stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss Verkehr und Tiefbau  
1018/XIX  
Ö 7     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 7.1  
Bebauungsplan 8-59 vom 24.02.2014 ("Krokusstraße / Stubenrauchstraße")  
Enthält Anlagen
1005/XIX  
Ö 7.2  
MASTERPLAN CAMPUS EFEUWEG  
Enthält Anlagen
1023/XIX  
Ö 8  
Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 9     Mündliche Anfragen      
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Ausbrüche und Übergriffe von Kunden des Jobcenters Neukölln in den letzten 1 1/2 Jahren  
Enthält Anlagen
1028/XIX  
Ö 9.2  
Enthält Anlagen
Verkehrskonzept Bebauung Buckower Felder  
Enthält Anlagen
1033/XIX  
Ö 9.3  
Enthält Anlagen
25 Jahre Städtepartnerschaft mit Usti nad Orlici  
Enthält Anlagen
1025/XIX  
Ö 9.4  
Enthält Anlagen
Milieuschutzstudie vorenthalten?  
Enthält Anlagen
1035/XIX  
Ö 9.5  
Enthält Anlagen
Impfkampagne an Neuköllner Grundschulen  
Enthält Anlagen
1029/XIX  
Ö 9.6  
Enthält Anlagen
Wohngruppenzuschlag für Bewohner von Pflegewohngemeinschaften  
Enthält Anlagen
1030/XIX  
Ö 9.7  
Enthält Anlagen
Gehweg wegen Unkraut unpassierbar?  
Enthält Anlagen
1034/XIX  
Ö 9.8  
Enthält Anlagen
Unregelmäßigkeiten in Ferienlager?  
Enthält Anlagen
1031/XIX  
Ö 9.9  
Enthält Anlagen
Schulsekretariate  
Enthält Anlagen
1026/XIX  
Ö 9.10  
Enthält Anlagen
Zustände im Rollbergviertel  
Enthält Anlagen
1032/XIX  
Ö 9.11  
Schulanfänger*innen 2014/15  
1027/XIX  
Ö 9.12  
Enthält Anlagen
Sozialarbeit in der Flüchtlingsunterkunft Späthstraße dauerhaft ausreichend?  
Enthält Anlagen
1036/XIX  
Ö 10     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 11     Beschlussempfehlungen      
Ö 11.1  
Interne Weisungen des Jobcenters Neukölln  
0871/XIX  
Ö 11.2  
Einsicht in die Pflegedokumentation  
0954/XIX  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 17. September 2014 ist das Bezirksamt gebeten worden, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe (TdS) auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

 

Dem Beschluss der BVV folgend hat sich das Bezirksamt schriftlich an die o.a. Senatsverwaltung gewandt und um Informationen gebeten, welche sich wie folgt darstellen:

 

Das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation durch den TdS richtet sich zusammengefasst nach den Regelungen des SGB XII in Verbindung mit dem SGB X, der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes hierzu sowie den aus der Rechtsprechung abzuleitenden Rechtsregeln.

 

Die Rechtsgrundlage für eine Einsichtnahme in die Pflegedokumentation durch den TdS ist § 67 a Abs. 1 Satz 1 SGB X i.V.m. §§ 20 und 21 SGB X. Nur wenn Auskünfte zum bisherigen Pflegeumfang und zum Pflegebedarf nicht unmittelbar bei der/dem Pflegebedürftigen eingeholt werden können, ist der TdS zur Durchführung eines korrekten Verwaltungsverfahrens gem. § 20 SGB X gesetzlich verpflichtet, andere Informationsquellen (Beweismittel) zu nutzen, um Sachverhalte zugunsten der/des Pflegebedürftigen aufzuklären.

 

Hierbei steht die Entscheidung darüber, welche Beweismittel er zur Ermittlung des Sachverhaltes für erforderlich hält, gemäß § 21 Abs. 1 SGB X im pflichtgemäßen Ermessen des TdS. Zur Sachverhaltsaufklärung kann demnach auch die Einsichtnahme in die Pflegedokumentation gehören. Voraussetzung ist, dass die Einsichtnahme notwendig, erforderlich und im engeren Sinne verhältnismäßig ist und dass der/die Antragstellerende vorher zugestimmt hat. Hinsichtlich des Zustimmungserfordernisses gilt im sozialhilferechtlichen Feststellungsverfahren im Übrigen nichts anderes als beispielsweise gemäß § 114 a SGB XI im Prüfverfahren für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

 

Das Land Berlin wie auch die Verbände der ambulanten Pflege haben keine rechtliche Möglichkeit, die bundesrechtlichen Grundlagen für das Land Berlin zu ändern. Soweit das Land Berlin, die Pflegekassen und die Verbände der ambulanten Pflege in den Verhandlungen zu einem neuen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI auch das Recht zur Einsichtnahme des Sozialhilfeträgers erörtert haben, galt dies für das Land Berlin dem Zweck, zu klarstellenden Aussagen in dieser Thematik für den TdS in einem neuen Rahmenvertrag zu gelangen.

 

Ein neuer Rahmenvertrag ist derzeit noch nicht vereinbart. Unabhängig davon dürfen Rahmenverträge des Landes keine vom Bundesrecht abweichenden Regelungen enthalten.

 

Hintergrund des Beschlusses der BVV ist die Befürchtung möglicher Bestrebungen der Pflegeverbände, dem TdS künftig die Einsicht in die Pflegedokumentation zu verwehren. Hier hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in ihrem Antwortschreiben vom 10.02.2015 nochmals ausdrücklich die Tatsache bestätigt, dass es keine konkreten Bestrebungen der Pflegeverbände gibt, die bestehenden Einsichtsrechte in Frage zu stellen.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Antrag vom 28.05.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

 

   
    04.06.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.5 - überwiesen
    Der Antrag ist überwiesen in den Sozialausschuss

Der Antrag ist überwiesen in den Sozialausschuss.

 

   
    08.07.2014 - Sozialausschuss
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Frau Schoenthal begründet den Antrag, welcher vorbeugender Natur ist

Frau Schoenthal begründet den Antrag, welcher vorbeugender Natur ist. Hintergrund sind mögliche Bestrebungen der Pflegeverbände, dem Träger der Sozialhilfe künftig die Einsicht in Pflegedokumentationen zu verwehren.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet hierzu, dass durch das Bezirksamt Mitte auf Antrag der dortigen BVV bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales nachgefragt wurde. Gemäß Antwort der Senatsverwaltung, sind dieser keine konkreten Bestrebungen der Verbände bekannt sind, die bisherigen Einsichtsrechte des Sozialhilfeträgers in Frage zu stellen.

 

Er kann auf Wunsch des Ausschusses die Senatsverwaltung ebenfalls anschreiben und um Stellungnahme bitten. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Frau Schoenthal um Abstimmung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

   
    17.09.2014 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfhielt der Bezirksverordentenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Soziales und Gesundheit dafür einzusetzen, dass der Träger der Sozialhilfe auch weiterhin das Recht der Einsicht in die Pflegedokumentation hat.

Der Beschlussempfehlung wird bei Enthaltung der LINKE zugestimmt.

 

 

   
    10.06.2015 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 16.2 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
    Wird zur Kenntnis genommen

Wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ö 11.3  
Prekäre personelle Ausstattung der Flüchtlingsunterkunft Späthstraße beenden  
0958/XIX  
Ö 11.4  
Städtischer Friedhof in der Köpenicker Straße in Rudow  
0146/XIX  
Ö 11.5  
Klimaschutzkonzept  
0495/XIX  
Ö 11.6  
Alle geplanten Psychiatrie-Betten im Krankenhaus Neukölln einrichten  
0915/XIX  
Ö 11.7  
Milieuschutz  
0773/XIX  
Ö 11.8  
Einschulung 2015/16  
0985/XIX  
Ö 11.9  
Lokale Bildungsverbünde  
0984/XIX  
Ö 11.10  
Sprachförderung an Schulen  
0987/XIX  
Ö 12     Große Anfragen      
Ö 12.1  
Enthält Anlagen
Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren/innen  
Enthält Anlagen
1019/XIX  
Ö 12.2  
Enthält Anlagen
Umsetzung der Leitlinie zum Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin  
Enthält Anlagen
1017/XIX  
Ö 12.3  
Enthält Anlagen
Entwicklung der Zielzahl "Personal" in den Bezirken  
Enthält Anlagen
1008/XIX  
Ö 12.4  
Enthält Anlagen
Ex-Frauenklinik: Bürgerparizipation und Sozialwohnungen  
Enthält Anlagen
1009/XIX  
Ö 13     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14     Anträge      
Ö 14.1  
Park and Ride auf dem Marktplatz Britz-Süd  
1020/XIX  
Ö 14.2  
Tee- und Wärmestuben in Neukölln sichern  
1006/XIX  
Ö 14.3  
Integrationspreis  
1024/XIX  
Ö 14.4  
Mietpreis- und Belegungsbindung festschreiben  
1014/XIX  
Ö 14.5  
Personalabbau stoppen, Personalentwicklung starten  
1010/XIX  
Ö 14.6  
SAPV-Versorgung in Neukölln sicherstellen  
1021/XIX  
Ö 14.7  
Schlaumäuse für Kitas  
1007/XIX  
Ö 14.8  
Medienkisten für Willkommensklassen in Neuköllner Grundschulen  
1022/XIX  
Ö 14.9  
Wachschutz abschaffen  
1015/XIX  
Ö 14.10  
Ausschreibung für Wachschutz an Schulen aussetzen  
1011/XIX  
Ö 14.11  
Diskriminierung in der Bezirksverordnetenversammlung keinen Raum geben  
1016/XIX  
Ö 14.12  
Ex-Frauenklinik - Bürgerpartizipation und Sozialwohnungen erreichen  
1012/XIX  
Ö 14.13  
Milieuschutzstudie Reuterkiez öffentlich machen  
1013/XIX  
Ö 15     Mitteilungen      
Ö 15.1  
Zuständigkeit in den Bereichen Soziales und Gesundheit/Sozialpsychiatrischer Dienst  
0366/XIX  
Ö 16     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 16.1  
Mehr Sicherheit für Fußgänger am Wildenbruchplatz  
0100/XIX  
Ö 16.2  
Neukölln fahrrad- und fußgänger/innenfreundlich (7): Hinweis auf Rechtsabbieger/innen an der Autobahnauffahrt  
0216/XIX  
Ö 16.3  
Kündigungssperrfrist auf sieben Jahre verlängern
0272/XIX  
Ö 16.4  
Umstellen der Fußgängerampel Johannisthaler Chaussee/Ecke Petunienweg  
0307/XIX  
Ö 16.5  
Zugang "Tempelhofer Freiheit" im Südosten erleichtern  
0319/XIX  
Ö 16.6  
Separate Abbiegerampel in LZA Buckower Damm/Mohriner Allee  
0742/XIX  
Ö 16.7  
Mobile Geschwindigkeitsmessanlage im Buckower Damm  
0851/XIX  
Ö 16.8  
Absolutes Haltverbot Krokusstraße  
0942/XIX  
Ö 16.9  
Halteverbot Krokusstraße Nr.57  
0943/XIX  
Ö 16.10  
Bebauung Tempelhofer Feld  
0528/XIX  
Ö 16.11  
Sehbehinderten Menschen im Rathaus den Weg weisen  
0977/XIX  
               
 
 

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