Drucksache - 1017/XIX
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1) Für welche Gebiete in Neukölln kommt für das Bezirksamt der Abschluss städtebaulicher Verträge nach der "Leitlinie zum Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Betracht?
2) Hat das Bezirksamt abweichend von den im Stadtentwicklungsplan Wohnen 2035 aufgeführten Hinweis- und Ausstrahlungsgebieten weitere Gebiete in Neukölln identifiziert, auf die diese Kriterien inzwischen zutreffen oder in naher Zukunft voraussichtlich zutreffen werden?
3) Wird das Bezirksamt Bauvorhabensträger mittels städtebaulicher Verträge dazu verpflichten, mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen anzubieten und wenn ja, wird es diese Möglichkeit voll ausschöpfen?
4) Wird das Bezirksamt Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der städtebaulichen Verträge festlegen?
5) Für welche aktuellen Bauvorhaben können noch städtebauliche Verträge nach dieser Leitlinie abgeschlossen werden?
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