Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1005/XIX
VzK-Stand 03.2015
Der Bebauungsplan 8 -59 vom 24.02.2014 für die Grundstücke Stubenrauchstraße 104 und Kro-kusstraße 2/4 sowie einen Abschnitt der Krokusstrasse zwischen Stubenrauchstraße und Buchs-baumweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, ist am 20.01.2015 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 07.02.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 1 auf Seite 7 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 23.02.2015
LieckeBlesing stellv. BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
a.Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-59 für die Grundstücke Stubenrauchstraße 104 und Krokusstraße 2/4 sowie einen Abschnitt der Krokusstraße zwischen Stubenrauchstraße und Buchsbaumweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-59 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
c.Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-59 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
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