Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0272/XIX
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Die am 16.08.2011 in Kraft getretene Kündigungsschutzklausel-Verordnung regelte die Frist zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigung für sieben Jahre für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin, da zu diesem Zeitpunkt dort die ausreichende Versorgung der Wohnbevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen als besonders gefährdet eingeschätzt wurde.
Im Rahmen der politischen Diskussion um bezahlbare Mieten, zunehmende Bevölkerung in Berlin durch Zuzug und knappen Wohnraum war eine Ausweitung der Gefährdung der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum im gesamten Land Berlin zu beobachten, so dass folglich ganz Berlin gem. § 558 Abs. 3 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch als Gemeinde, in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet ist, ausgewiesen wurde. Im Ergebnis trat am 01. Oktober 2013 nunmehr eine neue Kündigungsschutzklausel-Verordnung in Kraft, die eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren nach Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung und anschließender Veräußerung ausweist. Die Verordnung tritt am 30. September 2023 außer Kraft.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
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