Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Interne Weisungen des Jobcenters Neukölln
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich in der Trägerversammlung dafür einzusetzen, dass alle internen Weisungen des Jobcenters Neukölln auf dessen Homepage veröffentlicht werden. Sollte sich dies als nicht durchsetzbar erweisen, sollten die internen Weisungen zumindest den Gremien des Bezirks (BVV, Bezirksamt) vorgelegt werden. Über neue interne Weisungen soll das Jobcenter in jedem Fall in der Trägerversammlung informieren. |
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