Auszug - Bebauungsplan 8-59 vom 24.02.2014 ("Krokusstraße / Stubenrauchstraße")   

 
 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 17.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1005/XIX Bebauungsplan 8-59 vom 24.02.2014
("Krokusstraße / Stubenrauchstraße")
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauNatBüDBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

a

a.Der vom Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - aufgestellte Bebauungsplan 8-59 für die Grundstücke Stubenrauchstraße 104 und Krokusstraße 2/4 sowie einen Abschnitt der Krokusstraße zwischen Stubenrauchstraße und Buchsbaumweg im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-59 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

  1. Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter dem Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

c.Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-59 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mit­teilung zu machen.

 

Die Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, CDU, Grüne und PIRATEN, bei Enthaltung der Linken beschlossen.

 


 
 

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