Auszug - Milieuschutz  

 
 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 17.09.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0773/XIX Milieuschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
   Beteiligt:PIRATEN
 
Beschluss

Ursprungsantrag:

Ursprungsantrag:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für  Stadtentwicklung und Umwelt - und ggf. mit externer Expertenunterstützung - ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Neukölln eine sich abzeichnende städtebauliche  Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist.

Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:

  1. Im Rahmen der Zusammenfassung und Auswertung geeigneter  sekundärstatistischer Daten (Nutzung bereits vorhandener Daten) sind diesbezügliche Verdachtsgebiete festzustellen.
  2. Auf Grundlage dieser Feststellungen sind für die Verdachtsgebiete  Untersuchungen zu beauftragen, die im Ergebnis darstellen, ob in den Gebieten die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) gegeben sind.
  3. Bei entsprechendem Ergebnis sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Satzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§172 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 BauGB) zu schaffen und durch Verordnungen festzusetzen. Um die, für die Umsetzung der o. g. Verfahrensschritte ggf. erforderlichen finanziellen Mittel zu gewährleisten, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass diese, die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel dem Bezirk zweckgebunden zur Verfügung stellt. Sollte für die spätere Umsetzung der Ziele einer Erhaltungsverordnung zusätzliches Personal erforderlich sein, wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einzusetzen, dass dem Bezirksamt  diese Personalstellen nach Festsetzung einer Erhaltungsverordnung zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr BV Biedermann reicht einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung ein:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, zunächst für das Quartier Reuterkiez und danach für das Quartier Schillerkiez im ersten Halbjahr 2015 die notwenidigen Voruntersuchungen zu beginnen, mit denen untersucht werden soll, ob die Voraussetzung der Wohnbevölkerung – Milieuschutz – nach § 172, Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch vorliegen.

 

Mit den Stimmen der SPD, Grüne, PIRATEN und Linke gegen die Stimmen der CDU wird dem Änderungsantrag zugestimmt.

 


 
 

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