Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Milieuschutz
Ursprungsantrag:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - und ggf. mit externer Expertenunterstützung - ersucht zu prüfen, in welchen Orts- bzw. Bezirksteilen von Neukölln eine sich abzeichnende städtebauliche Aufwertung der Wohngebiete mit Verdrängungstendenzen der angestammten Wohnbevölkerung zu verzeichnen bzw. zu erwarten ist. Hierzu sind folgende Verfahrensschritte umzusetzen:
Herr BV Biedermann reicht einen Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung ein:
Das Bezirksamt wird gebeten, zunächst für das Quartier Reuterkiez und danach für das Quartier Schillerkiez im ersten Halbjahr 2015 die notwenidigen Voruntersuchungen zu beginnen, mit denen untersucht werden soll, ob die Voraussetzung der Wohnbevölkerung – Milieuschutz – nach § 172, Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch vorliegen.
Mit den Stimmen der SPD, Grüne, PIRATEN und Linke gegen die Stimmen der CDU wird dem Änderungsantrag zugestimmt.
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