Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen

Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden, benötigen eine Erlaubnis. Zu diesen Veranstaltungen zählen Straßenfeste, Umzüge, Flohmärkte, Sport-Veranstaltungen etc. In Friedrichshain-Kreuzberg sind grundsätzlich nur Veranstaltungen zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung daher bitte genau die folgenden Informationen. Sie können für den Antrag das Formular zum Download verwenden. Bitte stellen Sie den Antrag per E-Mail an veranstaltungen@ba-fk.berlin.de (für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland) oder an sngruen@ba-fk.berlin.de (für Veranstaltungen in geschützten Grünanlagen).

Voraussetzungen für die Genehmigung neuer Veranstaltungen

Anträge auf Genehmigung neuer Veranstaltungen, die in Friedrichshain-Kreuzberg nicht etabliert sind, sind grundsätzlich nur erlaubnisfähig, wenn sie folgende Kriterien zwingend erfüllen:

  • Kiezcharakter (durch Belege nachgewiesene Unterstützung der Anwohner – ggf. Sprecher und Sprecherinnen der Anwohnerinitiativen – und anliegenden Gewerbetreibenden)
  • keine kommerziellen Straßenfeste, d.h. es muss nachgewiesen sein, dass Getränke, Speisen und Waren nur zum Unkostenbeitrag abgegeben werden);
  • Beachtung des Anwohner*innenschutzes (nur zumutbare Lärmimmissionen; Maßgeblichkeit der Häufigkeit von Veranstaltungen, die Lärmstörungen verursachen; ein angemessener zeitlicher Abstand zu anderen Festen – mindestens 3 Wochen Abstand zu vorangegangenen und zu künftigen Veranstaltungen in demselben Quartier).

Fristen für die Antragstellung

  • Anträge sind spätestens 9 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beim Straßen- und Grünflächenamt vollständig einzureichen, da sowohl andere Fachbereiche des Bezirksamtes als auch die Polizei und eventuell die BVG, die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung UMVK und andere Institutionen beteiligt werden müssen.
  • Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden und müssen abgelehnt werden. Konzepte für Veranstaltungen in einem Planungsstadium ohne vollständige Antragsunterlagen sind spätestens 12 Wochen vor Durchführung einzureichen, damit eine Berücksichtigung erfolgen kann.
  • Sofern Nachfristen zur Einreichung von Unterlagen gesetzt werden, sind diese* zwingend einzuhalten*. Andernfalls kann die Bearbeitung wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers abgelehnt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum

Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum könnten eine / mehrere Genehmigungen (Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung – StVO – und dem Berliner Straßengesetz – Berl StrG –, dem Grünanlagengesetz – GrünanlG –, dem Landesimmissionsschutzgesetz – LImSchG –) erforderlich werden. Im Antragsformular zum Download finden Sie eine Checkliste.

Informationen der Berliner Feuerwehr Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung zudem die folgenden Informationen der Berliner Feuerwehr:

Download

  • Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im Öffentlichen Raum

    PDF-Dokument (201.5 kB)

Straßen- und Grünflächenamt

Fachbereich öffentlicher Raum