Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland und in öffentlichen Grünanlagen

Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden, benötigen eine Erlaubnis. Zu diesen Veranstaltungen zählen Straßenfeste, Umzüge, Flohmärkte, Sport-Veranstaltungen etc. In Friedrichshain-Kreuzberg sind grundsätzlich nur Veranstaltungen zulässig, die bestimmte Kriterien erfüllen. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung daher genau die folgenden Informationen. Sie können für den Antrag das Formular zum Download verwenden. Bitte stellen Sie den Antrag per E-Mail an veranstaltungen@ba-fk.berlin.de (für Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland) oder an sngruen@ba-fk.berlin.de (für Veranstaltungen in geschützten Grünanlagen).

Voraussetzungen für die Genehmigung neuer Veranstaltungen

Anträge auf Genehmigung neuer Veranstaltungen, die in Friedrichshain-Kreuzberg nicht etabliert sind, können nur erlaubt werden, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Kiezcharakter (durch Belege nachgewiesene Unterstützung der Anwohner*innen – ggf. Sprecher*innen der Anwohnerinitiativen – und anliegenden Gewerbetreibenden)
  • keine kommerziellen Straßenfeste (es muss nachgewiesen sein, dass Getränke, Speisen und Waren nur zum Unkostenbeitrag abgegeben werden);
  • Beachtung des Anwohner*innenschutzes (nur zumutbare Lärmimmissionen; Häufigkeit von Veranstaltungen, die Lärmstörungen verursachen; ein angemessener zeitlicher Abstand zu anderen Festen – mindestens 3 Wochen).

Fristen für die Antragstellung

  • Anträge sind spätestens 9 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung beim Straßen- und Grünflächenamt vollständig einzureichen, da sowohl andere Fachbereiche des Bezirksamtes als auch die Polizei und eventuell die BVG, die Abteilung Verkehrsmanagement der Senatsverwaltung UMVK und andere Institutionen beteiligt werden müssen.
  • Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden und müssen abgelehnt werden.
  • Konzepte für Veranstaltungen in einem Planungsstadium ohne vollständige Antragsunterlagen sind spätestens 12 Wochen vor Durchführung einzureichen, damit eine Berücksichtigung erfolgen kann.
  • Wenn Nachfristen zur Einreichung von Unterlagen gesetzt werden, sind diese zwingend einzuhalten. Andernfalls kann die Bearbeitung abgelehnt werden.

Erforderliche Unterlagen für die Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum

In der Checkliste zum Download finden Sie eine Übersicht, welche Unterlagen eingereicht werden müssen und welche zusätzlichen Genehmigungen ggf. beantragt werden müssen.

Informationen der Berliner Feuerwehr

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung zudem die folgenden Informationen der Berliner Feuerwehr:

Download

  • Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im Öffentlichen Raum

    PDF-Dokument (206.8 kB)

  • Checkliste zum Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum

    PDF-Dokument (65.4 kB)

  • Veranstaltugserklärung

    PDF-Dokument (179.4 kB)

  • Versicherungsbestätigung

    PDF-Dokument (8.0 kB)

  • Merkblatt Betreiben von Märkten

    PDF-Dokument (3.2 MB)

  • Merkblatt Verwendung von Flüssiggas bei Veranstaltungen und Versammlungen

    PDF-Dokument (2.5 MB)

  • Merkblatt Vorhaltung von Feuerlöschern bei Veranstaltungen und Versammlungen

    PDF-Dokument (3.3 MB)

  • Merkblatt Sanitätsdienst bei Grossveranstaltungen

    PDF-Dokument (4.7 MB)

  • Nebenbestimmungen Müllvermeidung

    PDF-Dokument (81.9 kB)

Antworten auf häufige Fragen

  • Welche Unterlagen muss ich für die Antragstellung im Straßen- und Grünflächenamt einreichen?
    Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:
    1. Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung im öffentlichen Raum
    2. Lageplan
    3. Verkehrszeichenplan
    4. Versicherungsbestätigung
    5. Veranstaltungserklärung
    Folgende Unterlagen müssen Sie ggf. einreichen:
    1. Zustimmung der BVG für das Verlegen von Haltestellen und veränderten Routen (Erforderlich, wenn es eine Haltestelle im Bereich der Veranstaltung gibt)
    2. Sanitätskonzept (Erforderlich, wenn mehr als 500 Menschen erwartet werden)
    3. Sicherheitskonzept (Erforderlich, wenn mehr als 1.500 Menschen erwartet werden)
    4. Nebenbestimmungen zur Müllvermeidung
      (Erforderlich, wenn Speisen und Getränke ausgereicht werden)
  • Benötige ich weitere Sondergenehmigungen für eine Veranstaltung?
    1. Es muss zusätzlich beim Umwelt- und Naturschutzamt ein Antrag auf Ausnahmezulassung wegen Lärmschutz gestellt werden.
    2. Antrag auf Gestattung für den Ausschank von Alkohol (Einzureichen, wenn der Ausschank von Alkohol geplant ist. Die Antragsmodalitäten und Kosten erfragen Sie bitte direkt bei der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes (Tel. 90298 – 8068 / – 1333 / – 4740).
    3. Bei Ständen mit Speisen und Getränken müssen die angebotenen Speisen und Getränke angegeben werden. Die weiteren Antragsunterlagen und -schritte sind mit dem Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht (vetleb@ba-fk.berlin.de ) abzustimmen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Merkblatt.
    4. Bei Veranstaltungen mit GEMA-pflichtiger Musik muss die geplante Musiknutzung angegeben werden. Die Anmeldung ist direkt bei der GEMA vorzunehmen.
  • Ist ein formloser Antrag möglich?

    Ja, statt des Antragformulars können Sie auch einen formlosen Antrag stellen. Dieser muss folgendes enthalten:

    • Anschrift des Veranstalters (Postadresse und E-Mail-Adresse, ggf. mit Telefonnummer). Wenn sie nicht der Veranstalter selbst sind, wird eine Vollmacht benötigt
    • Datum und Zeit der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau / Beginn und Ende der Veranstaltung)
    • Beschreibung der Veranstaltung
    • erwartete Personenanzahl
    • Bei mehr als 500 Personen die gleichzeitig anwesend sind wird ein Sanitätsdienstkonzept benötigt. Siehe Merkblatt Sanitätsdienst
    • Bei mehr als 1.500 Personen gleichzeitig anwesenden Personen wird ein Sicherheitskonzept benötigt. Das Sicherheitskonzept beinhaltet, wie damit umgegangen wird, wenn es brennt, wenn gewaltbereite Menschen auftreten, wenn ein Unwetter kommt und wie das Eindringen von Fahrzeugen verhindert werden. Das Sicherheitskonzept muss mit Polizei und Feuerwehr und dem Bezirksamt abgestimmt werden.
    • Größe und Art der Aufbauten: Ggf. ist eine Aufstellerliste mit Angaben zu den Händlern, der Größe der Aufbauten und der Art des Warenangebots einzureichen (kostenlos, gegen Spende, zum Selbstkostenpreis oder mit Gewinnabsicht).
    • Unterschrift des Antragstellers
  • Was muss der Lageplan beinhalten?

    Der Lageplan muss die genauen Standorte aller Aufbauten mit Maßen beinhalten. Dabei müssen die Vorgaben der Berliner Feuerwehr berücksichtigt werden.

  • Was muss der Verkehrszeichenplan beinhalten?

    Folgende Punkte müssen im Verkehrszeichenplan beachtet werden:

    • Bestehende Beschilderung ist in Grau darzustellen
    • Neue Beschilderung ist in Farbe mit ihrer Gültigkeit darzustellen
    • Umleitungen sind mit in den Plan anzugeben (auch Umleitungen für Radfahrende)
    • Behindertenparkplätze dürfen nicht entfallen und dürfen maximal um 100 m verschoben werden
    • Sollten Behindertenparkplätze betroffen sein, sind diese aufzulisten mit Ursprungsstandort, Personenbezogener Nr. oder allgemein, neuer Standort und in einem gesonderten Verkehrszeichenplan dazustellen.
  • Was muss das Sanitätskonzept beinhalten?

    Das Straßen- und Grünflächenamt kann keine Sanitäts- oder Sicherheitskonzepte erstellen, sondern lediglich Hinweise zu den erforderlichen Inhalten geben.

    Im Sanitätskonzept sind insbesondere der eingesetzte Sanitätsdienst sowie die vor Ort vorgesehene Ausstattung und Ausrüstung gemäß den Vorgaben der Berliner Feuerwehr anzugeben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Sanitätsdienst.

  • Was muss das Sicherheitskonzept beinhalten?

    Das Straßen- und Grünflächenamt kann keine Sanitäts- oder Sicherheitskonzepte erstellen, sondern lediglich Hinweise zu den erforderlichen Inhalten geben.

    Im Sicherheitskonzept muss beschrieben werden, wie eine Veranstaltung im Notfall verlassen werden kann und was bei besonderen Situationen, zum Beispiel Sturm, Feuer oder gewaltbereiten Personen, passiert. Außerdem sind Angaben zum Zufahrtsschutz sowie zur Anzahl und den Aufgaben der Ordner erforderlich. Auch der Einsatz des Sanitätsdienstes ist zu beschreiben.

Straßen- und Grünflächenamt

Fachbereich öffentlicher Raum