- dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und
- der Verwaltung des Jugendamtes.
Die Aufgaben des JHA sind in § 71 SGB VIII sowie in § 35 AG KJHG geregelt.
Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Geschäftsbereich Jugend und befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der JHA beschließt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel des Geschäftsbereichs Jugend und nach Maßgabe der von der BVV gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe.
Inhaltliche und fachliche Konzeptionen / Planungen für die Entwicklung der Jugendhilfe werden gemeinsam beraten und abgestimmt.
Durch die Zusammensetzung aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern spiegelt der JHA die politische Struktur des Bezirkes wieder und bezieht gleichzeitig die freien Träger der Jugendhilfe, Fachleute sowie Bürgerinnen und Bürger als wichtigen Bestandteil in das demokratische Verfahren ein.