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Drucksache - DS/1825/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV begrüßt grundsätzlich das Anliegen und die Forderung der Initiative #woistunserdenkmal nach einem Mahnmal und Gedenkort für die Opfer von Rassismus und Polizeigewalt.
Ob diese Forderung durch das in der Nacht zum 26. September 2020 von unbekannten Aktivist*innen auf dem Oranienplatz errichtete Denkmal in dieser Form und an diesem Ort adäquat umgesetzt wurde, soll gemeinsam mit der Initiative #woistunserdenkmal unter Einbeziehung der bezirklichen Gedenktafelkommission und der Kommission Kunst im öffentlichen Raum sowie der Zivilgesellschaft offen diskutiert werden.
Die Ergebnisse dieser Diskussion sollen der BVV zur Beschlussfassung und demokratischen Legitimation vorgelegt werden.
Zumindest bis dahin soll das Denkmal weder entfernt noch versetzt werden, sondern in der bestehenden Form und an diesem Ort erhalten und gepflegt werden.
Begründung:
So legitim die spontane Errichtung von temporären Gedenkorten oder Gedenkzeichen als Mittel des Protest oder des Erinnerns, der physischen Sichtbarmachung oder künstlerischer Vermittlung von politischen Forderungen oder Anliegen auch sein mag, so erfordert die dauerhafte Errichtung eines Denkmals oder Gedenkortes doch grundsätzlich eine tiefergehende demokratische Legitimation durch einen öffentlichen Diskurs unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, der hierzu berufenen beratenden Fachgremien sowie der demokratisch gewählten Vertreter*innen der Bevölkerung des Bezirks.
BVV 28.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Integrationsausschuss, Ausschuss Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien, Ausschuss für Kultur und Bildung (federführend)
KuBi 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich für den Verbleib und die Legalisierung der auf dem Oranienplatz errichtete Stele für die Opfer von Rassismus und Polizeigewalt als Gedenkzeichen aus.
Gemäß der Empfehlungen der Kommission Kunst im öffentlichen Raum, soll das Objekt den Charakter eines „Denkmals von unten“ nicht verlieren. Die Offenheit, Unvollständigkeit, die Möglichkeit des „Sich-Einbringens“, der daraus resultierende Prozesscharakter, der das Denkmal zu einem Möglichkeitsraum der Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus und institutionalisierte Gewalt macht, soll erhalten bleiben. Die Frage der Weiterentwicklung des Objektes und seines Anliegens als ein gemeinsamer lokaler Prozess und als eine künstlerische Prozessentwicklung wird empfohlen.
Hierzu wird die Initiative #WoIstUnserDenkmal, die das Gedenkzeichen laut eigener Aussage „adoptiert“ hat, als für das Denkmal und den Prozess seiner Weiterentwicklung verantwortliche Pat*innenorganisation anerkannt. Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum wird gebeten, den künstlerischen Prozess zu begleiten.
Das Bezirksamt wird beauftragt, die temporäre Duldung in eine dauerhafte umzuwandeln und das Gedenkzeichen an seinem Ort als solches anzuerkennen, es weder zu entfernen noch zu versetzen.
BVV 25.08.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg spricht sich für den Verbleib und die Legalisierung der auf dem Oranienplatz errichtete Stele für die Opfer von Rassismus und Polizeigewalt als Gedenkzeichen aus.
Gemäß der Empfehlungen der Kommission Kunst im öffentlichen Raum, soll das Objekt den Charakter eines „Denkmals von unten“ nicht verlieren. Die Offenheit, Unvollständigkeit, die Möglichkeit des „Sich-Einbringens“, der daraus resultierende Prozesscharakter, der das Denkmal zu einem Möglichkeitsraum der Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus und institutionalisierte Gewalt macht, soll erhalten bleiben. Die Frage der Weiterentwicklung des Objektes und seines Anliegens als ein gemeinsamer lokaler Prozess und als eine künstlerische Prozessentwicklung wird empfohlen.
Hierzu wird die Initiative #WoIstUnserDenkmal, die das Gedenkzeichen laut eigener Aussage „adoptiert“ hat, als für das Denkmal und den Prozess seiner Weiterentwicklung verantwortliche Pat*innenorganisation anerkannt. Die Kommission für Kunst im öffentlichen Raum wird gebeten, den künstlerischen Prozess zu begleiten.
Das Bezirksamt wird beauftragt, die temporäre Duldung in eine dauerhafte umzuwandeln und das Gedenkzeichen an seinem Ort als solches anzuerkennen, es weder zu entfernen noch zu versetzen.
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