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Drucksache - DS/1797/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die erste Interessensbekundung des Bezirkes für einen Ankauf der Fläche ist im Januar 2018 erfolgt. Seitens des Bezirks erfolgt der Schriftverkehr üblicherweise über die BIM als Beauftragte des Landes für Ankäufe von Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Seitens des Bezirkes wurde im März 2018 eine Zweckerklärung abgegeben, wonach das Grundstück als kommunale Grünfläche und Kleingartenanlage erhalten sowie Randteilflächen zur Anpassung der anliegenden öffentlichen Verkehrswege an die erforderlichen Breiten und zur Daseinsvorsorge für künftige kommunale Zwecke im Bestand gehalten werden soll.
Im Juni 2018 sollte die Zweckerklärung insbesondere hinsichtlich der Daseinsvorsorge für künftige kommunale Zwecke konkretisiert werden, da die genannte Verwendungsabsicht für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht als Grundlage für eine Direktvergabe sowie zur Ermittlung des Verkehrswertes ausreichend ist.
Daraufhin wurde ausgeführt, dass die Kleingartenanlage im Zusammenhang mit dem geplanten Sportplatzbau auf den benachbarten Regenrückhaltebecken benötigt wird. Es ist eine Nutzung von Teilflächen als Sportplatzerweiterung beziehungsweise für einen eventuell notwendigen Flächentausch angedacht.
Im April 2019 wurde der Bezirk um Konkretisierung des Verwendungszwecks Sportplatzneubau gebeten, die im Mai 2019 wie folgt abgegeben wurde: „Das Bezirksamt Friedrichhain-Kreuzberg plant zur Verbesserung der Sportflächenversorgung im Bezirk den Bau von zwei Großspielfeldern im Regenrückhaltebecken. Hierfür ist u.a. ein Flächentausch mit der Kleingartenkolonie zwingend erforderlich, um eine entsprechende Zuwegung zur bestehenden Sportanlage Züllichauer Straße zu schaffen, auf der sich das entsprechende Sportfunktionsgebäude befindet. Zur Umsetzung der Planungen wird die Teilfläche der Kleingartenanlage benötigt, wofür im Gegenzug Teilflächen des landeseigenen, sanierungsbedürftigen Tennisplatzes auf der Sportanlage Züllichauer Straße als Ersatz für neue Gartenparzellen zur Verfügung gestellt werden können.“
Im Juli 2019 wurde der Bezirk angefragt, ob weiterhin ein Ankaufsinteresse besteht, da die degewo AG sozialverträglichen Wohnungsbau auf dem Regenrückhaltebecken prüft. Nach erforderlichen internen Rücksprachen wurde das Erwerbsinteresse des Bezirkes im November 2019 erneut bestätigt und mitgeteilt, dass es bisher nur eine Machbarkeitsstudie gibt und somit die Planungen noch unkonkret und politisch nicht beschlossen sind. Der Bezirk bat um Rückstellung der Verhandlungen oder um ein gemeinsames Gespräch mit der BImA. Es wurde daraufhin ein Aufschub bis Jahresende 2019 gewährt.
Ende 2019 gab es die ersten von der degewo selbst beauftragten Studien, um gegebenenfalls auch Wohnungsbau auf der landeseigenen Fläche des Regenrückhaltebeckens zu verwirklichen. Falls diese Planungen eine Mehrheit finden würden, hätten im Zusammenhang damit auch ggf. anliegende Flächen des zum Ankauf von der BImA vorgesehenen Grundstücks in geringem Umfang zu Erschließung der möglichen Wohnbebauung in Anspruch genommen werden müssen. Dies und der entsprechende Hinweis im Rahmen der zu konkretisierenden Zweckerklärung, ebenso wie die geringfügige Inanspruchnahme bzw. der Tausch im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sportflächen in dem Bereich wurde der BIM mit Mail vom 20.01.2020 so mitgeteilt. So sollten alle möglichen Optionen erhalten werden, bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt. Es ging dabei ausdrücklich aber nur um geringfügige bzw. untergeordnete Teilflächen des Ankaufsgrundstücks.
Daraufhin wurden durch die BIM erneut konkrete Planungen mit einer Flächenübersicht der Anteile für Wohnungsbau, zur Erschließung und Erweiterung der Sportflächen angefragt. Im Mai 2020 wurde die Zweckerklärung für das Grundstück als kommunale Grünfläche und Kleingartenanlage sowie zur Daseinsvorsorge für künftige kommunale Bedarfe an Sportflächen erneuert. Auf die künftige, noch zu untersuchende, Entwicklung des angrenzenden landeseigenen Regenwasserrückhaltebeckens für Sport und/ oder Wohnzwecke wurde hingewiesen.
Nein. Nach Verständnis des Bezirksamts kann ein Ankauf erfolgen, auch wenn das Bezirksamt noch nicht weiß, wann es welche Flächenneuordnung vornehmen will. Es geht zunächst um die Sicherung der Flächen zum Zwecke der Daseinsvorsorge, mit Priorität auf den Erhalt der Kleingartenanlage und die Option Erschließungsflächen für eine Nutzung des landeseigenen Regenwasserrückhaltebeckens ohne erneute Grundstücksverhandlungen umsetzen zu können, sei es für Sportanlagen, Wohnungsbau oder andere Nutzungen. Aktuell liegen dem Bezirksamt keine Kenntnisse über den Stand der Verhandlungen zwischen Land Berlin und BImA vor.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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