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Drucksache - DS/0582/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
zu Frage 1: Nach fachlicher Prüfung durch die Genehmigungsbehörde sowie Anhörung der Sondernutzer bei der Baustellenbehörde zur Errichtung eines diagonal geführten Tunnels über die Baustelle musste diese Variante aus Sicherheitsgründen und wegen der vorhandenen Baulogistik erst einmal abgelehnt werden. Auch aus rechtlicher Sicht bliebe nur die Errichtung einer Durchwegung für den Fußgängerverkehr außerhalb der Bautätigkeiten auf der Baustelle.
zu Frage 2: Derzeit werden beide Sondernutzer zu einem geplanten Teilwiderruf der bestandskräftigen Sondernutzungserlaubnis angehört. Der Teilwiderruf sieht eine Fußgängerführung während der baufreien Zeit zwischen 17 Uhr und 6 Uhr und am Wochenende durchgehend vor, also unter der Woche 17 Uhr bis 6 Uhr geöffnet und am Wochenende durchgehend. Ab Fertigstellung der Rohbauten soll während der Ausbauarbeiten eine uneingeschränkte Verkehrsführung gewährleistet werden. Wir gehen davon aus, dass das Mitte nächsten Jahres dann der Fall wäre. Die Anhörungsfrist läuft bis zum 05.01.2018 und erst nach schriftlicher Stellungnahme der beiden Sondernutzer kann über einen mögliche Teilwiderruf abschließend entschieden werden.
zu Frage 3: Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Stellungnahme zum beabsichtigten Teilwiderruf vorliegt. Also eine Aufforderung in Richtung Entschädigungszahlung wird gemacht und dazu müssen sich die beiden Bauherren auch noch äußern. Einen rechtlichen Hebel, hier direkt Entschädigungsleistungen zu fordern, haben wir wahrscheinlich nicht.
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