Drucksache - DS/0582/V  

 
 
Betreff: Teilaufhebung der Vollsperrung auf der Rigaer Straße II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Vollmert, FrankVollmert, Frank
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
13.12.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. r welche Variante zur Aufhebung der Vollsperrung aud der Rigaer Straße hat sich das Bezirksamt entschieden ( Diagonaltunnel für Fußnger oder Durchwegung für Fußnger zu baufreuen Zeiten)?

 

  1. Wann wird die bereits angekündigte Aufhebung der Vollsperrung vollzogen?
     
  2. Konnte sich das Bezirksamt mit den Bauherren darauf verständigen, dass sie für den Widerruf der Vollsperrung durch das Bezirksamt keine oder eine geringere Entschädigungsleistung erhalten?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1: Nach fachlicher Prüfung durch die Genehmigungsbehörde sowie Anhörung der  Sondernutzer bei der Baustellenbehörde zur Errichtung eines diagonal geführten Tunnels über die Baustelle musste diese Variante aus Sicherheitsgründen und wegen der vorhandenen Baulogistik erst einmal abgelehnt werden. Auch aus rechtlicher Sicht bliebe nur die Errichtung einer Durchwegung für den Fußngerverkehr außerhalb der Bautätigkeiten auf der Baustelle.

 

zu Frage 2: Derzeit werden beide Sondernutzer zu einem geplanten Teilwiderruf der bestandskräftigen Sondernutzungserlaubnis angehört. Der Teilwiderruf sieht eine Fußngerführung während der baufreien Zeit zwischen 17 Uhr und 6 Uhr und am Wochenende durchgehend vor, also unter der Woche 17 Uhr bis 6 Uhr geöffnet und am Wochenende durchgehend.

Ab Fertigstellung der Rohbauten soll während der Ausbauarbeiten eine uneingeschränkte Verkehrsführung gewährleistet werden. Wir gehen davon aus, dass das Mitte nächsten Jahres dann der Fall wäre.

Die Anhörungsfrist läuft bis zum 05.01.2018 und erst nach schriftlicher Stellungnahme der beiden Sondernutzer kann über einen mögliche Teilwiderruf abschließend entschieden werden.

 

zu Frage 3: Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn die Stellungnahme zum beabsichtigten Teilwiderruf vorliegt. Also eine Aufforderung in Richtung Entschädigungszahlung wird gemacht und dazu müssen sich die beiden Bauherren auch noch äern. Einen rechtlichen Hebel, hier direkt Entschädigungsleistungen zu fordern, haben wir wahrscheinlich nicht.

 


 
 

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