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Drucksache - DS/0573/V
Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
zu Frage 1: Zum Schuljahresbeginn 2018/19 soll der 1. Bauabschnitt in Form des modularen Ergänzungsbaus, ein sogenannter MEB am Standort in der Pufendorfstraße fertiggestellt sein. Dieser weist eine Kapazität zur Beschulung von 1,5 Zügen auf. Also wir bauen hier nicht am Standort der Spartacus Grundschule, das wissen Sie wahrscheinlich, sondern jenseits der Friedenstraße in der Pufendorfstraße, und weil wir diesen Bedarf sehr schnell haben, weil der Bedarf sehr schnell eintritt, müssen wir hier in Form eines MEB zunächst Abhilfe schaffen. Im 2. Bauabschnitt wird dann allerdings ein festes, architektonisch anspruchsvolles Schulgebäude auf diesem Grundstück zusätzlich errichtet. Der MEB steht eher, wenn Sie von der Pufendorfstraße aus schauen, im hinteren Teil des Grundstücks. Das feste, das neue Gebäude kommt angrenzend an die Pufendorfstraße und wird beinhalten eine Sporthalle, die zum Teil eingegraben ist und darauf sind dann sozusagen Unterrichtsräume und der weitere schulische Bedarf gesetzt. Es wird auch eine Sportfreifläche geben, die allerdings aufgrund der Größe des Grundstücks nicht den Standards entspricht. Dennoch wollten wir auf die Sportfreifläche nicht verzichten. Für die Sporthalle, die dort kommt, ist wichtig zu sagen, dass es sich um eine Dreifeld-Sporthalle handelt. Das war nicht ganz einfach durchzusetzen für mich, weil der Bedarf für eine dreizügige Grundschule nur eine Zweifeld-Sporthalle ist, weil aber die Spartacus ohnehin mit ihrem Profil einen großen Bedarf an Sportmöglichkeiten hat und wir auch von Seiten der Senatsbildungsverwaltung immer wieder Hinweise bekommen, wo können wir noch Sportbedarfe der z.B. Erzieher/innen in den Fachschulen decken usw., das ist dann doch gelungen in der Argumentation, eine Dreifeldhalle durchzusetzen. Die ist auch ein paar Zentimeter breiter als eine Zweifeldhalle, was dann auch für den Denkmalschutz nicht einfach war, aber irgendwann war das dann ganz klar. Wir haben hier ein Verfahren gehabt, ein Wettbewerbsverfahren. Also hier sind in der Tat Architekturbüros im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens angetreten, um bestmögliche Entwürfe zu liefern. Ich war selbst stimmberechtigtes Mitglied im Preisgericht. Im Ergebnis war der Entwurf, der sich durchgesetzt hatte, einstimmig unter den Preisrichterinnen und Preisrichtern und im Übrigen auch der einzige Entwurf, der sich, ich rede jetzt nicht über den MEB, sondern über den festen Bau, der da noch kommt, der sich relativ stringent an den Vorgaben der AG Schulraumqualität orientierte, also sozusagen die Abkehr macht von der typischen bekannten Flurschule, ein Flur, rechts und links Unterrichtsräume. Insofern ist das dann glaube ich auch für die Schulraumqualität ein deutlicher Gewinn, wenn es dann fertiggestellt wird. Wir hoffen sehr, dass der MEB zum kommenden Schuljahr, also zum Schuljahr Wenn nicht, haben wir ein Problem. Das wird schulorganisatorisch zu lösen sein, weil alle Kinder haben ein Recht darauf, eingeschult zu werden, aber das wird in dem Bereich nicht ganz einfach werden, aber wir wollen mal nicht den Teufel an die Wand malen. Die Freiflächengestaltung ist relativ anspruchsvoll, auch Bestandteil des Architektenentwurfs gewesen, so dass ich davon ausgehe, wenn das fertiggestellt ist, dass das ein guter und attraktiver Schulstandort sein wird, der übrigens nicht dauerhaft, so zumindest ist unsere Planung im bezirklichen Schulamt, der Spartacus-Schule zugeschlagen wird, so dass die auf eine Siebenzügigkeit wächst, sondern es soll vorrübergehend eine Filiale der Spartacus-Schule sein, weil diese in der Nähe ist. Letztendlich soll das ein eigenständiger dreizügiger Schulstandort werden, wenn denn die Belegung hoch genug ist Es sind dann insgesamt drei Züge, also ein Zug ist einmal die Klasse 1 bis 6 und wenn Sie das mal 3 nehmen, dann haben Sie 18 Klassen und das soll dann dauerhaft ein eigenständiger Schulstandort werden. Ich finde es auch ungünstig, ich kann es nicht ausschließen, dass wir das an einigen Stellen in Zukunft haben werden, wenn Grundschulen mehr als vierzügig organisiert sind. Das ist im Einzelfall sogar der Wunsch der Schule. Ich weiß auch, bei der Spartacus läuft ein Schulversuch, die Stellungnahme vom Schulamt ist auch positiv, das mit den TSC-Klassen rechtlich mal in einen verlässlichen Rahmen zu bringen, aber eine siebenzügige Grundschule kann ich mir nicht vorstellen. Also von daher ja, also das ist unser Bestreben.
zu Frage 2: Zur Anzahl der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen und Erzieher, da gibt es ganz klare Zumessungsrichtlinien der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Wie viele dort dann kommen mit den zusätzlichen Schülerinnen und Schülern hängt dann davon ab, wie viele da sind. Also schulen wir da jetzt im kommenden Schuljahr dort zwei Klassen ein, schulen wir drei ein, wissen wir noch nicht, wie das dann sein wird und dementsprechend, wird entsprechend der Richtlinie Personal zugewiesen. Also es wird der Spartacus-Grundschule kein Personal verloren gehen, weil da noch Lehrerinnen und Lehrer laufend rübergehen müssen, um die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler zu versorgen. Entsprechend der Anzahl wird Personal von der Senatsverwaltung zugewiesen werden. Die Klassenstärken sind berlinweit einheitlich geregelt. Es gibt eine Maximalfrequenz von Grundschulklassen von 26 Schülerinnen und Schülern. Wenn es bestimmte Tatbestände gibt, also ein gewisser Anteil behinderter Schülerinnen und Schüler oder andere Dinge, kann dieser Wert auch unterschritten werden. Wir richten keine Klassen ein mit mehr als 26 Schülerinnen und Schülern, es sei denn, im Ausnahmefall stimmt die Schule selbst dem zu. Wir hatten das in einigen Fällen, dass Schülerinnen und Schüler, Geschwisterkinder an einigen Schulen abgelehnt werden mussten, wo sich die Schulen freiwillig bereiterklärt haben, aber hier gehe ich von maximal 26 aus.
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