Beetpatenschaften - Gärtnern im öffentlichen Raum

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Friedrichshain-Kreuzberg blüht auf! Immer mehr Baumscheiben und Grünstreifen entlang der Straßen sind bepflanzt. Oft steckt ehrenamtliches Engagement dahinter. Nachbarschafteen finden sich zusammen, um gemeinsam Flächen zu verschönern und aktiv die Artenvielfalt zu fördern.

Wo kann ich im öffentlichen Raum gärtnern?

Fragen wie „Wo darf ich bepflanzen?“, „Was darf ich hier machen?“, „Welche Pflanzen passen zum Standort?“ oder „Wer gießt im Urlaub?“ begleiten alle Engagierten. Nicht alles ist überall erlaubt. Damit das Stadtgrün auch weiterhin allen Freude macht, müssen Sie einige Regeln beachten.

Baumscheiben: Flächen rund um Straßenbäume zwischen 2 und 15 Quadratmeter können normalerweise ohne Antrag bepflanzt werden. Um die Bäume zu schützen, müssen jedoch einige Regeln beachtet werden. Diese haben wir hier zusammengestellt: Baumscheiben richtig bepflanzen.

Beetpatenschaften Für andere grüne Flächen an Straßen und Plätzen können Beetpatenschaften übernommen werden. Hierfür werden geeignete Flächen durch das Bezirksamt freigegeben. Für diese können Sie sich registrieren. Dabei muss die Einhaltung der geltenden Auflagen bestätigt werden. Diese Vorgaben sind für Verkehrssicherheit und Naturschutz wichtig. Unten auf dieser Seite finden Sie alle Auflagen für Beetpatenschaften erklärt.

Wenn Sie eine Frage haben, oder sich registrieren wollen, können Sie sich an die bezirkliche “Koordinierungsstelle Gemeinschaftlich Gärtnern(KGG)”, welche durch den Verein Plan B 2030 e.V. umgesetzt wird. Sie erreichen die KGG unter: kgg@planb2030.org .

Möglichkeiten zum Mitgärtnern

Einen Überblick über bestehende Initiativen im Bezirk finden hier (Stand Januar 2026). Wenn Sie auf eine Fläche klicken, erfahren Sie mehr über die Initiative und über Mitmachmöglichkeiten.

Wenn Sie eher in einem Gemeinschaftsgarten aktiv werden wollen, schauen Sie doch mal bei Berlin Gärtnert oder auf naturerleben-xhain.berlin vorbei.

Einen Überblick über alle Möglichkeiten des Gärtnerns in Xhain haben wir hier für Sie zusammengestellt: Gemeinschaftliches Gärtnern im Bezirk

Fragen und Antworten zur Registrierung

  • Warum muss ich mich für eine Beetpatenschaft registrieren?

    Seit Herbst 2025 müssen Initiativen sich registrieren, wenn Sie eine Fläche im Straßenbegleitgrün im Rahmen einer Beetpatenschaft pflegen möchten. So bleibt transparent, wer sich um welche Fläche kümmert. Der Bezirk oder externe Firmen greifen dann nicht mehr in die von Ihnen gepflegte Fläche ein. Außerdem wird mit Ihrer Anmeldung die zuverlässige Kommunikation des Amts mit Ihnen als Beetpat*innen ermöglicht. Damit ist sichergestellt, dass Gesetze und Vorschriften eingehalten werden, etwa zu Verkehrssicherheit, dem Schutz der Infrastruktur und dem Umfang mit öffentlichen Flächen.

  • Was habe ich davon, wenn ich mich registriere?

    Da das Bezirksamt weiß, dass Sie sich kümmern, greift niemand unangekündigt in die von Ihnen gepflegte Fläche ein. Mit einer angemeldeten Beetpatenschaft profitieren Sie zudem von der Vernetzung in einem großen Netzwerk. Außerdem können Sie durch Steckschilder vor Ort sowie Online-Plattformen wie Berlin Gärtnert oder MeinXhain Ihr Engagement sichtbarer machen. Nicht zuletzt verbessert sich durch die Anmeldung die Kommunikation: Das Bezirksamt kann Sie besser erreichen und bei Bedarf unterstützen.

  • Was muss ich tun, um von mir gepflegte Flächen zu registrieren?

    Hierzu wenden Sie sich in jedem Fall an die Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Gärtnern (KGG): kgg@planb2030.org. Die Koordinierungsstelle prüft, ob die von Ihnen gewünschte Fläche für ehrenamtliche Pflege geeignet und durch das Bezirksamt freigegeben ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Flächen-ID und Zugang zum Registrierungsformular und können die Pflege übernehmen.

    Hinweis zur Beschreibung der Fläche: Am einfachsten ist es, die Adresse oder Kreuzung zu nennen und die Lage zu beschreiben (z.B. “Musterstraße 17 zwischen Gehweg und Straße”). Sie können auch einen Screenshot einer digitalen Karte machen, die Fläche darauf markieren und das Bild mitschicken. Bitte senden Sie immer Fotos der Fläche mit, diese helfen bei der eindeutigen Zuordnung.

  • Welche Ziele verfolgt das Bezirksamt mit dem Angebot von Beetpatenschaften?

    Das Bezirksamt verfolgt mit dem Konzept für Beetpatenschaften folgende Ziele:

    • Niedrigschwelliges Engagement ermöglichen: Bürger*innen und Initiativen können sich einfacher auf geeigneten Flächen engagieren.
    • Initiativen sichtbar machen und vernetzen: Bestehende Gartenprojekte und Initiativen rücken stärker in den Fokus und werden besser miteinander vernetzt, um Austausch und Zusammenarbeit zu fördern.
    • Klare und einheitliche Regeln schaffen: Transparente Auflagen und gebündelte Informationen erleichtern den Einstieg ins gemeinschaftliche Gärtnern und sorgen für mehr Verständnis und Planungssicherheit.
    • Kommunikation zwischen Vereinen, Initiativen und Verwaltung verbessern: Der Dialog zwischen allen Beteiligten wird deutlich leichter. Anliegen können so schneller bearbeitet und Prozesse transparenter gestalten werden.
    • Bessere Handhabbarkeit schaffen: Statt vieler Einzelabsprachen zwischen Ehrenamtlichen und dem Straßen- und Grünflächenamt können Beetpatenschaften nun einheitlich und effizienter bearbeitet werden.
    • Parallelstrukturen abbauen: Von Bürger*innen gepflegten Flächen können mit Blühwiesen des Bezirksamts und extern vergebenen Pflegeaufträgen abgeglichen und besser koordiniert werden.
    • Biologische Vielfalt und Klimaanpassung fördern: Durch gemeinschaftliches Gärtnern werden auch kleinere, bisher ungenutzte Flächen ökologisch aufgewertet, um einen Beitrag zur Artenvielfalt und einem nachhaltigen Wasserkreislauf zu leisten.
    • Verkehrssicherheit und Baumschutz gewährleisten: Die zuverlässige Pflege der Flächen steht im Einklang mit diesen wichtigen Aufgaben.
  • Warum setzt der Bezirk auf "Duldung" statt auf Verträge?

    Im Bezirk gibt es unzählige Initiativen und Privatpersonen, die im öffentlichen Raum gärtnern oder damit beginnen wollen. Dieses Engagement soll gestärkt und unterstützt werden.

    Mit den vorhandenen personellen Kapazitäten im Bezirksamt ist es nicht möglich, für jede der Flächen einzelne Verträge abzuschließen. Das dafür benötigte Vertragsmanagement ist schlicht nicht leistbar. Um dennoch das Engagement ermöglichen zu können, hat das Bezirksamt ein anderes Vorgehen gewählt. Flächen von Initiativen werden vorgeprüft und können dann registriert werden. Registriertes Engagement wird “geduldet”. Gleichzeitig gibt es so die Möglichkeit, dass Bezirksamt und Initiativen Kontakt aufnehmen. Durch die Vergabe von Flächen-IDs ist zudem immer klar, um welche Fläche es gerade geht.

    „Duldung“ beschreibt als Rechtsbegriff eine vereinfachte Lösung, die ohne aufwändige Einzelabsprachen und Verträge auskommt. Es ist lediglich notwendig, die Auflagen zu akzeptieren. Damit ist sie für das Straßen- und Grünflächenamt gut umsetzbar.

    Die Flächen stehen bei einer Duldung weiterhin für öffentliche Zwecke zur Verfügung, zum Beispiel, wenn Leitungsarbeiten anstehen. Dies ist ein einer hoch verdichteten Innenstadt mit viel technischer Infrastruktur notwendig.

  • Auf welcher Grundlage werden Flächen freigegeben?

    Vor der Freigabe wird geprüft, ob in naher Zukunft Umbauprojekte geplant sind, ob die Fläche gut erreichbar ist (zum Beispiel keine Mittelstreifen großer Hauptstraßen) und ob an der Fläche bereits andere Maßnahmen geplant sind, etwa durch das Umwelt- und Naturschutzamt.

  • Wann erhalte ich Informationen zu meiner Registrierung?

    Registrierungen werden nicht einzeln bestätigt, sondern gesammelt einmal im Monat (Details werden noch festgelegt). Einmal jährlich werden Beetpat*innen gefragt, ob sie in der folgenden Saison weiterhin aktiv bleiben. Bei anstehenden Baumaßnahmen bemüht sich das Straßen- und Grünflächenamt, die Aktiven frühzeitig zu informieren. Bis die Prozesse eingespielt sind, kann es dabei gelegentlich noch zu Verzögerungen kommen.

  • Muss ich mich auch dann registrieren, wenn bereits eine Vereinbarung besteht?

    Ja, auch bei bereits bestehenden Vereinbarungen müssen Sie sich registrieren. Das neue Konzept ersetzt alle bestehenden Vereinbarungen mit der Verwaltung. Alle dem Bezirk bekannten Initiativen und Personen (z.B. mit Kooperationsvereinbarungen) wurden direkt kontaktiert.

  • Was passiert, wenn ich meine bestehende Fläche nicht anmelde?

    Registrieren Sie Ihre Fläche nicht, geht das Bezirksamt davon aus, dass eine Initiative nicht mehr aktiv ist und es für die kommende Saison neue engagierte Personen braucht.

    Für nicht registrierten Flächen werden zudem Pflegeaufträge an externe Firmen vergeben, z.B. werden diese jährlich gemäht.

  • Wer steht hinter der E-Mail-Adresse der KGG?

    Die Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Gärtnern (KGG) wird vom Projektträger „Plan B 2030 e.V.“ umgesetzt. Sie ist ein Pilotprojekt und im Rahmen einer Zuwendung mit Landesmitteln über das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg finanziert. Ansprechpartner*innen für die Initiativen ist das Team der Koordinierungsstelle. Dieses klärt in regelmäßigen Planungstreffen offene Fragen mit den entsprechenden Abteilungen des Bezirksamts.

  • Mit welchen Fragen kann ich mich an die KGG wenden?

    Die KGG ist zentrale Anlaufstelle für Fragen, Hinweise und Anliegen rund ums gemeinschaftliche Gärtnern. Die Koordinierungsstelle steht im engen Austausch mit dem Bezirksamt und leitet Themen bei Bedarf entsprechend weiter.

    Die KGG beantwortet möglichst viele Fragen direkt. Ist dies nicht möglich, werden die Themen gesammelt und in regelmäßigen internen Abstimmungen mit verschiedenen Verwaltungsbereichen besprochen. Dabei verfolgt sie zwei Ziele: Zum einen soll sie grundlegende Regelungen zu wiederkehrenden Themen finden. Zum anderen beantwortet sie auch individuelle Probleme und Einzelanfragen, um diese gezielt zu klären.

Fragen und Antworten zum Gärtnern

  • Was ist zu tun bei Rattenbefall?

    Rattenbefall muss direkt an das Gesundheitsamt gemeldet werden: hygiene@ba-fk.berlin.de Bei Rattenbefall arbeiten das Straßen- und Grünflächenamt und das Gesundheitsamt nach einem festgelegten Verfahren zusammen: es werden Zäune gestellt und Köder ausgelegt. Nach Abschluss der Maßnahme erfolgt eine Freigabe vom Gesundheitsamt der Fläche. Wenn Rückschnittmaßnahmen notwendig sind, wird die Grünunterhaltung informiert. Wenn es sich um eine Initiativen-Fläche handelt, wird künftig diese von der bezirklichen Grünunterhaltung informiert, dass Maßnahmen notwendig sind. Wichtig: Die Fläche ist möglicherweise monatelang nicht zu nutzen!
    Weitere Informationen finden Sie beim Gesundheitsamt: Nachhaltiges Ratten-Management – Berlin.de

  • Kann Grünschnitt durch das Bezirksamt abgeholt werden?

    In Einzelfällen unterstützt das Straßen- und Grünflächenamt bei absehbar größeren Aktionen auf großen Flächen. Das gilt für Mengen deutlich über 1 Kubikmeter. Dazu braucht es eine Absprache mit der KGG mit Angaben zur Menge, zum Standort, zum Zeitpunkt und zu einer geeigneten Lagerfläche bis zur Abholung.
    Variante 1: Bitte den Grünschnitt nur unter folgenden Voraussetzungen lagern:
    • Kein Big Bag (lose Lagerung)
    • Keine Sichteinschränkung
    • In Straßennähe, damit eine maschinelle Aufnahme möglich ist
    • Bei Mosaikpflaster: mit Unterlage
    • Nicht direkt am Baum, da sonst beim Abgreifen Schäden am Stamm und den Oberflächenwurzeln entstehen können
    Variante 2: Stellen eines Containers durch das Amt, in dem der Grünschnitt abgelegt wird. Mit Vorlauf und nur in Absprache mit der KGG anzumelden.
    In beiden Fällen bitte ein Foto des Lagerorts an die KGG schicken.

  • Kann ich Saatgut für die Pflege meiner Beetpatenschaft erhalten?

    Saatgut und Blumenzwiebeln von (Wild-)Pflanzen gebietseigener Herkunft können für Flächen ab 20 qm über die Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Gärtnern beim Umwelt- und Naturschutzamt angefragt werden. Hierzu einfach eine Mail mit dem Stichwort „Saatgut“ an kgg@planb2030.org schreiben. Hinweise zum Standort (sonnig /halbschattig/schattig), der Gesamtgröße der Fläche(n) und ein bis zwei Fotos helfen, um den konkreten Bedarf zu ermitteln. Die Anfragen werden an das Umwelt- und Naturschutzamt weitergeleitet, um einen Abholtermin mit Ihnen in der Yorkstraße 4-11, 10965 Berlin abzustimmen.

  • Hat der Bezirk eine Strategie zum Umgang mit Tauben im öffentlichen Raum?

    Sogenannte Stadttauben, die oftmals von Bürger*innen gefüttert werden, können das gemeinschaftliches Gärtnern erschweren. Für den Umgang gibt es in unserem Bezirk aktuell keine Projekte. Grundsätzlich ist es nicht sinnvoll, Tauben zu füttern, da die Tiere sich dadurch stark vermehren und Kot die Flächen verunreinigt.Außerdem zieht die Fütterung Ratten an, die sich dann umso mehr in der direkten Umgebung ihrer „neuen“ Futterquellen Behausungen bauen und Nahrungsvorräte in den Grünflächen anlegen.

  • Wie kann ich mich mit anderen Gärtner*innen vernetzen?

    Alle für Beetpatenschaften registrierten Initiativen werden nach Wunsch auf den Plattformen Berlin Gärtnert und MeinXhain veröffentlicht. Dort sind auch Kontaktmöglichkeiten zu finden. Außerdem finden regelmäßig Vernetzungsveranstaltungen und Pflanzaktionen statt. Über den Newsletter der KGG werden Newsletter und Ankündigungen für Veranstaltungen verschickt und auf der Webseite des Trägers Plan B 2030 e.V. veröffentlicht.

  • Warum kann ich keine Essbaren Pflanzen auf den Beeten anpflanzen?

    Aktuell sind essbare Pflanzen bei Beetpatenschaften nicht erlaubt, da sie Rattenbefall begünstigen können. Auch ist der Boden im Straßenland häufig belastet und nicht für den Anbau von Essbarem geeignet.

    Der Bezirk verfolgt gleichzeitig das Ziel der Essbaren Stadt. Wie mit diesem Zielkonflikt umgegangen werden soll, wird derzeit geklärt.

  • Ist es möglich, Regentonnen für die Bewässerung aufzustellen?

    Regentonnen auf dem Gehweg vor dem Haus sammeln das Wasser vom Dach. Dieses kann dann zum Beispiel zum Gießen von Bäumen und Begrünung in der Umgebung genutzt werden. Wer in Berlin eine Regentonne auf dem Gehweg aufstellen will, benötigt eine Sondernutzungsgenehmigung. Die Sondernutzungsgenehmigung wird nur temporär erteilt. Das bedeutet, dass die Regentonne im Bedarfsfall durch die Nutzer*innen abgebaut werden muss. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antrag finden Sie auf dieser Seite. Am Ende dieser Seite finden Sie auch einen Flyer zum Thema.

  • Kann ich einen Zaun um die Fläche bauen?

    Begrenzungen können Flächen vor dem Betreten oder vor Hundeurn schützen. Sie dürfen jedoch keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und auch nicht zu einer Privatisierung öffentlichen Raumes beitragen. Auflagen für die Begrenzung von Beetflächen haben wir zusammengestellt beim Absatz „Sichere Einfassungen gestalten“.

    Bei Baumscheiben sind selbst errichtete Zäune für den Schutz der Wurzeln nicht gestattet. Das Bezirksamt prüft noch, ob hier mittelfristig eine Variante genehmigt werden kann.

Was müssen Sie als Beetpat*in beachten?

Wenn Sie eine Beetpatenschaft übernehmen, müssen Sie der Einhaltung einiger Auflagen zustimmen. Diese werden hier erklärt. Ziel der Auflagen ist es, dass Verkehrssicherheit gesichert und Biodiversität gestärkt werden.

Verantwortung für eine Fläche übernehmen

  • Beetpatenschaften von Einzelpersonen und Initiativen werden auf ausgewählten Flächen geduldet. Diese werden vorab und durch das Straßen- und Grünflächenamt freigegeben.
  • Registrieren Sie sich mit Unterstützung der Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Gärtnern mit Namen, E-Mail und der gewünschten Fläche. So weiß das Straßen- und Grünflächenamt, wie es Sie bei Bedarf erreichen kann.
  • Wenn Sie eine Beetpatenschaft übernehmen, erklären sich mit den geltenden Auflagen einverstanden.
  • Die Flächen müssen öffentlich zugänglich bleiben, damit notwendige Arbeiten durchgeführt werden können. Das betrifft beispielsweise die Reparatur oder den Neubau von Leitungen im Untergrund und alle Maßnahmen zur Verkehrssicherheit.
  • Auch wenn Sie sich um die Fläche kümmern, bleibt sie immer öffentlich und muss für alle offen stehen. So dürfen Sie die Fläche nicht nach und nach zu ihrer eigenen machen, indem Sie diese etwa für andere Menschen sperren.
  • Das Land Berlin kann jederzeit wichtige Aufgaben wie Schädlingsbekämpfung oder Baumpflege anliegender Bäume durchführen.
  • Erfüllen Sie die geltenden Auflagen nicht, kontaktiert Sie das Straßen- und Grünflächenamt, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Kommt keine Einigung zustande, kann das Amt die Beetpatenschaft beenden und die Fläche neu vergeben. Nur in Notfällen – vor allem bei akuter Gefahr für die Verkehrssicherheit – greift das Amt ohne vorherige Absprache ein und kann die Fläche bearbeiten oder räumen lassen.
  • Das Straßen- und Grünflächenamt kann die Auflagen bei Bedarf anpassen. Als registrierte Beetpat*innen werden Sie darüber informiert und müssen den geänderten Auflagen erneut zustimmen.
  • Das Duldungskonzept wird in Friedrichshain-Kreuzberg seit Herbst 2025 getestet. Sollte es sich als ungeeignet herausstellen, kann das Straßen- und Grünflächenamt den Test beenden. In diesem Fall werden Sie rechtzeitig informiert.

Ökologisch und Verkehrssicher pflegen

  • Wählen Sie passende Pflanzen für Biodiversität und Standort, aber keine giftigen oder potenziell invasiven Arten.
    Ziel des Projekts ist es, Flächen ökologisch aufzuwerten. Daher sollten die Pflanzen auch entsprechend ausgewählt werden. Die Koordinierungsstelle unterstützt Sie dabei und stellt Ihnen Pflanzlisten bereit. Einen Überblick über Pflanzempfehlungen für das Gärtnern auf Pflanzenflächen entlang von Straßen finden Sie auch auf der Seite des Umwelt- und Naturschutzamtes.
  • Bearbeiten Sie den Boden vorsichtig und nur bis 20 cm tief.
    Lockern Sie den Boden nur vorsichtig mit der Hand oder kleinem Werkzeug.* Baumwurzeln und eventuell vorhandene Versorgungsleitungen verlaufen gelegentlich sehr dicht unter der Erdoberfläche und dürfen nicht beschädigt werden.
  • Halten Sie die Mindestabstände für die Verkehrssicherheit ein.
    Die Bepflanzung darf zu keiner Behinderung auf dem Geh- oder Radweg und der Fahrbahn führen. Die Bepflanzung muss deshalb 50 cm Abstand zu Fahrbahnen (Bordsteinkanten) und 25 cm zu Rad- und Gehwegen haben. So bleiben Wege und Straßen frei.
  • Halten Sie die maximale Höhe der Bepflanzung für die Verkehrssicherheit ein.
    Nutzen Sie nur Pflanzen, die nicht höher als 70 cm werden. So stellen Sie sicher, dass die Straße gut eingesehen werden kann und Fußgänger*innen beim Überqueren gut erkennbar sind.
  • Denken Sie bei der Gestaltung an Insekten und andere Tiere.
    Um die Flächen ökologisch aufzuwerten, können Insektenhotels, Totholz oder Nisthilfen aufgestellt werden. Für die Verkehrssicherheit ist dabei wichtig: Sichtachsen frei halten, stabiler Stand und ausreichend Abstand zu Fahrbahn und Gehweg.
  • Achten Sie bei dornigen Pflanzen auf genügend Abstand zu Geh- und Radwegen.
    Heimische Vogelnährgehölze bieten oft Nahrung für Insekten und Vögel, haben jedoch oft Dornen oder Stacheln. Pflanzen Sie diese deshalb nur auf größeren Flächen und stellen Sie sicher, dass sie keine vorbeigehenden oder fahrenden Personen gefährden.

Unbedingt zu beachten

  • Lassen Sie die Straßeneinfassung aus Pflastersteinen unverändert.
  • Verändern Sie keine eventuell vorhandenen Zäune.
  • Schlagen, hämmern oder stechen Sie keine Dinge in den Boden.
  • Stellen Sie keine Kübel, Möbel, Dekoration oder Ähnliches auf die Fläche .
  • Aufbauten wie Hochbeete, Gewächshäuser, Zelte, Unterstände, feste Bauten, Bänke, Kräuterspiralen, Skulpturen oder Ähnliches sind nicht erlaubt.
  • Entsorgen Sie Pflanzabfälle in der hauseigenen Biotonne, invasive Arten im Restmüll. Abfälle dürfen nicht auf der Fläche bleiben. Legen Sie keinen Kompost an, da dieser Ratten anzieht.
  • Verwenden Sie keine chemischen Pflanzenschutzmittel (Pestizide).
  • Lagern Sie keine Gartengeräte, Werkzeug und Ähnliches dauerhaft auf der Fläche.
  • Pflanzen Sie keine Bäume.
  • Graben Sie den Boden nicht auf.
  • Nutzen Sie die Fläche nicht gewerblich und stellen Sie keine Reklameschilder oder Ähnliches auf.
  • Pflanzen Sie keine essbaren Pflanzen. Der Boden könnte belastet sein und Essbares lockt Ratten an.

Sichere Einfassungen gestalten

Zäune schützen Flächen und Anpflanzungen davor, betreten zu werden. Vernachlässigt können sie jedoch auch ein Risiko für den Fuß- und Radverkehr werden. In diesem Fall beseitigt das Straßen- und Grünflächenamt den Zaun auf Ihre Kosten. Bei Baumscheiben sind Zäune generell nicht erlaubt, da sie beim Einbau Baumwurzeln beschädigen könnten. An Pflanzenflächen entlang von Straßen können Sie Zäune unter folgenden Auflagen aufstellen.
  • Zäune müssen geschraubt statt genagelt sein.
  • Verankern Sie den Zaun stabil im Boden.
  • Graben Sie Pfähle mit der Handschaufel ein und nicht tiefer als 20 cm.
  • Rammen Sie nichts in den Boden, um Wurzeln und Leitungen nicht zu beschädigen.
  • Achten Sie darauf, dass keine spitzen Enden aus dem Boden ragen.
  • Die Zaunhöhe muss 30 bis 40 cm betragen, um die Stolpergefahr zu reduzieren.
  • Beachten Sie einen Mindestabstand von 50 cm zur Fahrbahn oder bauen Sie auf der Straßenseite offen.
  • Bauen Sie keine Sitzflächen auf den Zaun, er dient allein der Begrenzung.
  • Die Breite des angrenzenden Gehwegs darf durch den Zaun 2,50 Meter nicht unterschreiten.
  • Fahrbahn, Rad- und Gehweg müssen ohne Einschränkung nutzbar bleiben.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Zaun stabil ist und keine Verletzungsstellen bestehen, etwa durch herausstehende Schrauben. Bessern Sie ihn bei Bedarf aus.
  • Optional können Sie eine Begrenzung aus „Pinkelsteinen“ aufstellen, um Hunde von der Fläche fernzuhalten. Die Steine sollten 30 bis 40 cm hoch sein und mindestens 50 cm Abstand zur Fahrbahn haben.

Downlaods

  • Auflagen für Beetpatenschaften

    Dieses Dokument fasst alle geltenden Auflagen für die Pflege von Flächen im Straßenbegleitgrün (“Beetpatenschaften”) zusammen.

    PDF-Dokument (89.8 kB)

  • Xhain Gärtnert Flyer

    Überblick über Möglichkeiten zum Gemeinschaftlichen Gärtnern im öffentlichen Raum in Friedrichshain-Kreuzberg.

    PDF-Dokument (2.3 MB) - Stand: 04.2026

  • Regentonnen Sondernutzung Flyer

    Informationen zur Beantragung von Sondernutzungen für das Aufstellen von Regentonnen im öffentlichen Raum in Friedrichshain-Kreuzberg.

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 04.2026

Kontakt

Koordinierungsstelle Gemeinschaftliches Gärtnern (KGG) bei Plan B 2030 e.V.

Kontakt

  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin
  • Tel.: (030) 90298-8024
  • Fax: (030) 90298-8033
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