Senat schmettert berlinweite Verpackungssteuer ab: Bezirksamt kritisiert diese Entscheidung scharf

Pressemitteilung Nr. 160 vom 20.05.2026

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich seit Jahren dafür ein, dass berlinweit eine Verpackungssteuer für Einwegverpackungen eingeführt wird. Hierfür hatte der Bezirk im Vorjahr im Rat der Bürgermeister*innen eine entsprechende Vorlage eingebracht. Die Berliner Bezirksbürgermeister*innen hatten sich im Februar für eine Verpackungssteuer ausgesprochen. Nun hat der Senat die Einführung abgelehnt.

Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann: „Berlin vermüllt zusehends. Wir erleben es alle – auf den Gehwegen, in den Parks und auf Spielplätzen. BSR und Bezirke kommem beim Saubermachen gar nicht mehr hinterher. Ein großer Teil des Müll, der unsere Stadt verdreckt, ist dabei absolut vermeidbar. Denn es handelt sich um Einwegverpackungen wie Pizzakartons und Kaffeebecher. Die Entscheidung des Senats ist mir absolut unverständlich. Mit einer Verpackungssteuer könnten wir für saubere Parks und Straßen sorgen. Die Müllberge wären kleiner und mit den zusätzlichen Einnahmen könnte der öffentliche Raum häufiger gereinigt werden. Nur wenn wir bei der Ursache ansetzen, bekommen wir das Thema Vermüllung nachhaltig in den Griff. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Berlin an der Stellschraube Verpackungssteuer nicht ansetzen will und auf die Einnahmen aus der Steuer verzichtet – zumal viele andere Städte hier schon weiter sind. Unsere Nachbarstadt Potsdam führt die Verpackungssteuer zum 1. Juli ein. Wir müssen das Rad hier nicht neu erfinden.“

Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2024 mit seinem Urteil bestätigt, dass Kommunen grundsätzlich das Recht haben, eine Verpackungssteuer zu erheben. Nach Tübinger Vorbild kann die Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck beim Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen oder für den sofortigen Verzehr erhoben werden. Auch andere Städte haben beschlossen die Verpackungssteuer einzuführen, beispielsweise Köln.

Die Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, wie Kaffeebecher, Pizzakartons und Aluschalen, kann das Abfallaufkommen im öffentlichen Raum deutlich reduzieren, da sie den Anreiz für die Nutzung von Mehrwegverpackungen steigert.
Für die Straßenreinigungen müssen die Anrainer*innen über die Straßenreinigungsgebühr aufkommen. Durch eine Verpackungssteuer werden im Sinne einer Kostengerechtigkeit auch die Verursacher*innen an den gesellschaftlichen Kosten beteiligt. Zudem kann das Land Berlin in finanziell herausfordernden Zeiten Einnahmen generieren, die in den Gesamthaushalt einfließen.

Medienkontakt
E-Mail: presse@ba-fk.berlin.de
Telefon: (030) 90298-2843