Berliner Senat sieht Hürden bei der Einführung der Verpackungssteuer – Befürwortung bundesweiter Regelung zur kostenpflichtigen Abgabe von Einwegverpackungen

Pressemitteilung vom 19.05.2026

Aus der Sitzung des Senats am 19. Mai 2026:

Die Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild würde für Mehraufwand bei Unternehmen und Steuerverwaltung in Berlin sorgen. Sinnvoller wäre eine bundesweite Regelung zur kostenpflichtigen Abgabe von Einwegverpackungen, um Unternehmen nicht zu belasten und die Lenkungswirkung zu erhöhen. Das geht aus der Stellungnahme zum Beschluss des Rats der Bürgermeister (RdB) zur Einführung einer berlinweiten Verpackungssteuer hervor, die der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen hat.

Das Ziel, mit der Einführung einer berlinweiten Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild Verpackungsabfall zu vermeiden, ist grundsätzlich zu begrüßen. Anzumerken ist aber, dass die Berliner Regierung gemäß aktuellem Koalitionsvertrag das Abfallwirtschaftskonzept mit dem Leitbild „Zero Waste“ und den Ausbau der Zero-Waste-Agentur weiter forciert hat.

Außerdem ist festzuhalten, dass die Einführung dieser Steuer mit einem finanziellen und organisatorischen Mehraufwand für Unternehmen einhergehen würde, insbesondere in den Branchen Gastronomie, Einzelhandel, Lieferdienste und Event. So müssten zum Beispiel neue Kassensysteme eingeführt und buchhalterische Maßnahmen zur Erfassung jedes verkauften Einwegartikels sowie zur steuerlichen Trennung von Einwegverpackungen, Besteck und Bechern umgesetzt werden.

Insbesondere bundesweit tätige Unternehmen hätten durch unterschiedliche steuerliche Regelungen einen erheblichen Mehraufwand, allen voran bei der Kalkulation und Logistik. Die Einführung einer Verpackungssteuer stünde somit im Widerspruch zu den Bemühungen der Entbürokratisierung. Gleichzeitig könnte es in der Metropolregion Berlin-Brandenburg zu Wettbewerbsverzerrungen kommen, wenn es keine einheitliche Regelung geben sollte.

Die Einführung der Verpackungssteuer wäre aber auch für die Berliner Steuerverwaltung ein signifikanter Mehraufwand. Nach bisherigen Erkenntnissen erfordert die Umsetzung ein hohes Maß an Einzelfallkontrollen – und ist damit besonders personal- und kostenintensiv. Da aufgrund der verstärkten Nutzung von Mehrwegverpackungen mittel- bis langfristig mit sinkenden Einnahmen zu rechnen ist, kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich eine Verpackungssteuer im Ergebnis als unwirtschaftlich herausstellt.

Abschließend ist festzuhalten: Geltende Rechtsgrundlagen wie die im Verpackungsgesetz verankerte Mehrwegangebotspflicht oder der Einwegkunststofffonds tragen bereits zur Vermeidung von Einwegprodukten bei. Diese Instrumente gilt es im Sinne eines effektiven Mehrwegsystems umfassend zu nutzen – ergänzt um geeignete bundesweite Regelungen.

Der Rat der Bürgermeister (RdB) hatte sich am 19. Februar 2026 für die Einführung einer berlinweiten Verpackungssteuer ausgesprochen und den Senat ersucht, entsprechende Regelungen auf Landesebene zu treffen. Die Stellungnahme des Senats wird dem RdB nun zur Kenntnisnahme unterbreitet.