Die Bundesländer haben je nach Einwohnerzahl unterschiedlich viele Stimmen im Bundesrat. Die Gesamtzahl beträgt 69 Stimmen. Berlin hat vier Stimmen und schickt dafür vier ordentliche Bundesratsmitglieder in den Bundesrat. Die anderen Mitglieder der Landesregierung sind stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrats, sodass alle Regierungsmitglieder dem Bundesrat angehören.
Die Stimmen eines Landes müssen einheitlich abgegeben werden. Die Festlegung des Abstimmungsverhaltens geschieht in den Ländern in den Kabinetts- bzw. Senatssitzungen vor der Sitzung des Bundesrats.
Die Arbeit des Bundesratsplenums wird durch 16 Bundesratsausschüsse vorbereitet. Ihre Aufgabenbereiche entsprechen denen der Bundesministerien. In Berlin werden die Bundesratsausschüsse von der Vertretung des Landes beim Bund, die in der Senatskanzlei angesiedelt ist, vorbereitet und koordiniert. Jedes der 16 Länder schickt ein Mitglied in jeden Ausschuss und hat dort eine Stimme.