Der Bundesrat wird in der o. g. Sitzung insbesondere zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung sowie einige Länderinitiativen beraten.
+Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages (2. Durchgänge)+
Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume – Drs. 490/26
Geschaffen werden rechtliche Freiräume für Behörden bzw. Unternehmen, um technische Innovationen und neue digitale Verwaltungsverfahren in sogenannten Reallaboren unter Praxisbedingungen zu testen. Das Gesetz gilt primär im Kontext von Zukunftstechnologien, der Rechtsmodernisierung und der digitalen Verwaltungstransformation. Es greift überall dort, wo geltende, starre gesetzliche Vorschriften des Bundes die Erprobung neuer digitaler oder technischer Innovationen ausbremsen oder unmöglich machen.
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften – Drs. 496/26
Ziel ist es, die Regelungen zum Zugang zu Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten an die aktuellen Anforderungen anzupassen, unter anderem an das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, an unionsrechtliche Vorgaben sowie an die Rechtsprechung. Die Rechte von anerkannten Umweltvereinigungen sollen bei möglichen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht erweitert werden.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen – Drs. 497/26
Aufgrund der Änderung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) sind Anpassungen an den derzeit geltenden immissionsschutzrechtlichen und weiteren Regelungen erforderlich. Über die IED werden EU-weit die Genehmigung, der Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen geregelt, um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu erreichen. Betreiber industrieller Anlagen sollen verpflichtet werden, bis spätestens 2026 ein Umweltmanagementsystem einzuführen. Darüber hinaus sollen höhere Anforderungen bei der Umsetzung von Schlussfolgerungen von sogenannten Beste-Verfügbaren-Techniken (BVT) gelten.
Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes – Drs. 498/26
Die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung wird in die Straßenverkehrsunfallstatistik integriert und damit eine fundierte Evaluierung ermöglicht. Denn mit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 und der Einführung eines gesetzlichen THCGrenzwerts in der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a Straßenverkehrsgesetz hat sich ein erhöhter Bedarf an belastbaren Daten zur Bewertung der Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit ergeben. Ferner hat die Autobahn GmbH des Bundes mit der Übernahme operativer Aufgaben von den Ländern neue Zuständigkeiten im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit erhalten. Dies erfordert Rechtsgrundlagen sowohl für die Übermittlung von Einzeldaten durch die Statistischen Landesämter als auch deren Nutzung durch die Autobahn GmbH des Bundes.
+Länderinitiativen / Entschließungen+
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor terroristischen Gefahren und zur Fortentwicklung des Jugendstrafrechts – Strafbarkeitslücken schließen und Zuständigkeiten konzentrieren – Antrag des Landes Berlin – Drs. 514/26
Im Rahmen der Aufarbeitung des Anschlags auf den CSD am 25. Juli 2026 wird gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Anwendung von Jugendstrafrecht gesehen. Danach sollen die Staatsschutzkammern der Landgerichte in Zukunft auch für Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden zuständig sein. Zudem soll die strafbewehrte Verbreitung von Propagandamitteln gemäß § 86 StGB auch für mit einem Betätigungsverbot belegte Vereinigungen gelten. Ferner soll die regelmäßige Anwendung des allgemeinen Strafrechts bei Heranwachsenden festgelegt werden.
Entschließung des Bundesrates zur Senkung der Grundsteuer für Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätten – Antrag des Landes Berlin – Drs. 400/26
Die gesellschaftliche Bedeutung von Kultur-, Freizeit- und Begegnungsstätten soll auch im Grundsteuerrecht berücksichtigt werden. Hierzu sollen spezifische gesetzliche Regelungen, die die besonderen Bewertungsumstände vorgenannter Einrichtungen konkret berücksichtigen, erstmals in das Grundsteuerrecht aufgenommen werden.
Entschließung des Bundesrates “Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung” – Antrag des Freistaates Sachsen – Drs. 241/26
Um das deutsche Berufsbildungssystem zukunftsfest aufzustellen, soll die Vielzahl an Berufen mit deren Spezialisierungen stärker gebündelt werden, etwa durch die Bildung von Berufsgruppen, um daraus Kernberufe mit offenen und dynamischen Berufsbildern zu entwickeln. Die Bundesregierung soll gebeten werden, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit – Antrag der Länder Saarland, Niedersachsen – Drs. 399/26
Die Bundesregierung wird aufgefordert, zeitnah einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorzulegen, verbunden mit einem gesetzlich verankerten Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, ob die Regelungen des Paketbotenschutzgesetz auf die Beschäftigten von Essenslieferdiensten übertragen werden können.
Entschließung des Bundesrates “Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vereinfachen und entbürokratisieren” – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Drs. 384/26
Die Bundesregierung soll gebeten werden zu prüfen, wie im Rahmen der geplanten Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) auch eine Vereinfachung des Elterngeldes und im Anschluss eine Reduzierung des Einheitlichen Antrags herbeigeführt werden kann.
+Gesetzentwürfe der Bundesregierung (1. Durchgang)+
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027) – Drs. 450/26
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht Gesamtausgaben im Kernhaushalt von rd. 555 Milliarden Euro vor und fokussiert sich insbesondere auf die Bereiche Verteidigung und Infrastrukturinvestitionen. Der Etat steigt gegenüber dem Vorjahr um 5,9 Prozent (rd. 31 Milliarden Euro) an. Die Nettokreditaufnahme im Kernhaushalt klettert auf rd. 119 Milliarden Euro, wobei die reguläre Schuldenregel voll ausgeschöpft wird. Zusammen mit Sondervermögen liegt die geplante Gesamtneuverschuldung noch deutlich höher.
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027 – Drs. 442/26
Das Haushaltsbegleitgesetz wird mit Blick auf das Haushaltsgesetz 2027 angepasst. Konkret werden die im Entwurf des Bundeshaushalts 2027 und dem Finanzplan bis zum Jahr 2030 zugrunde gelegten Änderungen des Alkoholsteuergesetzes, des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes sowie des Alkopopsteuergesetzes aufgenommen. Des Weiteren erfolgen Anpassungen der Bundeshaushaltsordnung und des Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetzes sowie Änderungen des Klima- und Transformationsfondsgesetzes, des Bundeskindergeldgesetzes, des Sechsten Buches sowie des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches.
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 – Drs. 447/26
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich gebotener Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Daneben besteht ein Erfordernis zur Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Hierzu dient der vorliegende Gesetzentwurf. In erster Linie hat er technischen Charakter.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts – Drs. 453/26
Mit dem Entwurf wird das Nachrichtendienstrecht des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Inland und des Bundesnachrichtendienstes im Ausland unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einschließlich der Verfahrenssicherungen sowie den Übermittlungsbefugnissen reformiert.
Entwurf eines Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und anderer Gesetze (30. BAföGÄndG) – Drs. 457/26
Der Gesetzentwurf greift zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags zur Modernisierung und zu Leistungsverbesserungen im BAföG auf. Nach der Anhebung der Wohnkostenpauschale zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro für nicht bei den Eltern wohnende Studierende und proportionaler Steigerung des Bedarfs für auswärts wohnende Schülerinnen und Schüler erfolgt ab dem Schuljahr bzw. Wintersemester 2028/2029 die jährliche Anhebung der Einkommensfreibeträge. Die Bedarfssätze werden in zwei Schritten angehoben, zum Schuljahr bzw. Wintersemester 2028/2029 und zum Sommersemester (1. April) 2029 bis zum aktuellen Grundsicherungsniveau. Flankierend wird das Antragsverfahren digitalisiert.
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes – Drs. 454/26
Die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung soll gestärkt werden. Die Kosten der Teilnahme an durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geförderten Fortbildungsmaßnahmen sollen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden. Damit sollen die Attraktivität von Fortbildungen weiter erhöht und mögliche Einstiegshürden abgebaut werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung – Drs. 436/26
Die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung sollen bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet werden. Hierzu sollen der Vermittlungsprozess weiterentwickelt, das Recht der Arbeitslosenversicherung vereinfacht und vorhandene Förderinstrumente zielgerichtet angepasst werden. Anträge sollen künftig vorrangig digital gestellt werden; Schriftformerfordernisse werden abgeschafft. Persönliches Erscheinen vor Ort wird durch die Möglichkeit der Videotelefonie ersetzt und die Verbindlichkeit der Terminwahrnehmung erhöht. Durch eine Experimentierklausel werden zusätzliche Räume für innovatives Verwaltungshandeln und moderne Ansätze geschaffen.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente – Drs. 445/26
Mit der Einführung der Frühstartrente kann Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren werden pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt, wenn ein solcher von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Die Frühstartrente startet mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen (Geburtsjahrgang 2020) und ab 2027 wird jährlich fortlaufend der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsabkommen vom 17. Januar 2026 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Gemeinsamen Markt des Südens, der Argentinischen Republik, der Föderativen Republik Brasilien, der Republik Paraguay und der Republik Östlich des Uruguays Andererseits – Drs. 476/26
Das Abkommen dient der Vertiefung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Partnerschaft auf der Grundlage gemeinsamer Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und nachhaltiger Entwicklung. Den Kern bildet der Handelsteil: Durch ihn sollen innerhalb von 15 Jahren schrittweise mehr als 91 Prozent der Ausfuhren aus der Europäischen Union in die MERCOSUR-Staaten von Zöllen befreit sowie Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt werden. Das Vertragsgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich – Drs. 456/26
Mit der Änderung des WissZeitVG werden verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifizierung und die Vielfalt der Karrierewege geschaffen. Eingeführt werden regelmäßige Mindestvertragslaufzeiten für Erstverträge. Diese betragen in der Qualifizierungsphase vor der Promotion drei Jahre, in der Phase nach der Promotion zwei Jahre. Dadurch erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen mehr Planbarkeit und Sicherheit.
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform Gesetz – 1. KJHSRG) – Drs. 441/26
Mit dem Entwurf soll die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig gesichert und die Effizienz des Systems gesteigert werden. Zentraler Inhalt ist die Einführung bzw. Stärkung infrastruktureller und regulärer Angebote. Der Anspruch auf Bildungsassistenz („Schulbegleitung“ und „Kita-Assistenz“) soll künftig gemeinsam mit den zuständigen Behörden geplant werden. Bei Bedarf bleibt der Anspruch auf Einzelfallhilfe bestehen. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sollen vorrangig allgemeine Unterstützungsangebote wie Familienförderung, Beratung, Jugendsozialarbeit oder Regelangebote der Kindertagesbetreuung genutzt werden. Daneben zielt die Reform auf Bürokratieabbau und Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, vor allem bei der Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger. Auch sollen Zuständigkeiten und Beteiligungsverfahren, etwa zum Schutz von Pflegekindern, klarer geregelt werden und junge Menschen mit Behinderungen Hilfen aus einer Hand erhalten
können. Zum Schutz junger Menschen vor der Gefahr missbräuchlichen Alkoholismus wird das sog. „begleitete Trinken“ abgeschafft.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Straßenverkehr sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Drs. 466/26
Ziel ist es, den bestehenden Rechtsrahmen des derzeit bis Jahresende befristeten Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) zu verstetigen, bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und rechtliche Unsicherheiten aufzulösen. Dadurch soll Kontinuität und Planungssicherheit für Kommunen und Nutzer geschaffen werden. Zentrale Änderung im Rahmen der Novellierung des EmoG ist daher neben der Verlängerung bzw. Teilentfristung der Bevorrechtigungen bis 31.12.2035 die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Nutzfahrzeuge und Busse.
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts über entwaldungsfreie Produkte sowie zur Umsetzung von bestimmten Vorschriften der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt – Drs. 438/26
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1115 – Deforestation Regulation, EUDR. Die Verordnung regelt unternehmerische Sorgfaltspflichten für den Handel mit sechs Agrarrohstoffen (Rinder, Kaffee, Kakao, Ölpalme, Kautschuk, Soja) und Holz sowie mit daraus hergestellten Erzeugnissen. Diese Rohstoffe und Erzeugnisse dürfen nur dann auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind. Marktteilnehmer müssen mit einer Sorgfaltserklärung die Einhaltung der Vorgaben bestätigen. Der Entwurf regelt im Wesentlichen die Zuständigkeiten und Befugnisse der Behörden für die Durchführung der EUDR in Deutschland sowie Sanktionen bei Verstößen gegen die EUDR; er beschränkt sich auf eine 1:1 Umsetzung.
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau, zur Digitalisierung und zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts – Drs. 461/26
Gegenstand sind zahlreiche Maßnahmen, um das Ziel des Bürokratierückbaus unter Beibehaltung des hohen Strahlenschutzniveaus zu erreichen. Dazu zählen die Reduktion von einzureichenden Unterlagen in Anzeige- und Genehmigungsverfahren, u. a. durch die Verfolgung des „Once-only-Prinzips“, die Reduktion von Aufbewahrungsfristen und die Streichung von zwingenden gesetzlichen Befristungen von Genehmigungen.
Entwurf eines Dritten Gesetzes Brennstoffemissionshandelsgesetzes – Drs. 462/26
Mit der Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) durch Artikel 1 dieses Gesetzes wird der Beschluss des Koalitionsausschusses zur Stabilisierung des nationalen CO2-Preises für das Jahr 2027 umgesetzt. Neben den zentralen Änderungen im BEHG sind auch Anpassungen der diesbezüglichen Versteigerungsregeln für das Jahr 2027 in der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) vorgesehen.
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor – Drs. 470/26
Der Gesetzentwurf hält an den Zielen des EEG fest, insbesondere am Ziel, den Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern. Entsprechend werden die Ausbaupfade fortgeführt und die daraus abgeleiteten Ausschreibungsmengen für die Jahre 2027 bis 2032 angepasst. Zur Erreichung des Ausbauziels, die installierte Leistung von Windenergieanlagen an Land auf 115 Gigawatt im Jahr 2030 zu steigern, sind zusätzliche Ausschreibungsmengen von insgesamt 12 Gigawatt vorgesehen.
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027) – Drs. 473/26
Für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 186 Millionen Euro bereitgestellt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund 12 000 Millionen Euro.
Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen – Drs. 448/26
Mehrwerte der Digitalisierung sollen in die gesundheitliche Versorgung gebracht und zugleich die Möglichkeiten der Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und Versorgung verbessert werden. Insbesondere sollen wesentliche technische Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystem geschaffen sowie mit der digitalen Bedarfseinschätzung ein elektronisches System bereitgestellt werden, das umfassend zur Einschätzung der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung sowie zur Zuordnung in die richtige Versorgungsebene (einschließlich Selbstbehandlung) eingesetzt werden kann. Ferner soll ein europäisch anschlussfähiges und vernetztes Gesundheitsdatenökosystem aufgebaut und die elektronische Patientenakte für versorgungsrelevante Zwecke weiterentwickelt werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes – Drs. 474/26
Das zustimmungsbedürftige Gesetzesvorhaben zielt zum einen auf die Haushaltskonsolidierung durch Erfüllung der Einsparvorgabe beim Fachressort und zum anderen soll das Wohngeldverfahren vereinfacht werden. Zur Haushaltskonsolidierung sind vorgesehen die Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2027, eine Halbierung der Heizkostenkomponente und eine Anpassung der Wohngeldformel, sodass der Wohngeldanspruch mit steigendem Einkommen stärker als bisher gemindert wird.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen – Drs. 439/26
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) wird in Teilen überarbeitet und angepasst, um den Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze in Deutschland in der Fläche und in Gebäuden weiter voranzubringen. Dabei wird das TKG mit den Vorgaben der Gigabit-Infrastrukturverordnung in Einklang gebracht und die dem nationalen Gesetzgeber durch die Verordnung zugewiesenen Spielräume werden genutzt.
+EU-Vorlagen+
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von “Horizont Europa”, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, für den Zeitraum 2028-2034 sowie über dessen Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2021/695 – Drs. 477/25
Der Vorschlag richtet das Rahmenprogramm „Horizont Europa“ für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2028 bis 2034 neu ein und regelt Ziele, Förderstruktur, Beteiligungsbedingungen sowie die Verbreitung von Forschungsergebnissen. Das Programm soll die wissenschaftliche Exzellenz und Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken, Innovationen fördern und zur Bewältigung globaler Herausforderungen beitragen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union und zum freien Datenverkehr – Drs. 396/26
Der Datenschutzrahmen für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU im Bereich der Strafverfolgung und justiziellen Zusammenarbeit soll vereinheitlicht und vereinfacht werden. Insbesondere soll die Europäische Staatsanwaltschaft in den bestehenden Datenschutzrahmen einbezogen, die Rechtssicherheit erhöht und die Aufsicht durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten klarer geregelt werden. Zugleich sollen Doppelregelungen und Inkonsistenzen beseitigt sowie der Datenaustausch zwischen den betroffenen EU-Stellen erleichtert werden.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 – Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union – Drs. 425/26
Die Mitteilung enthält den siebten jährlichen Bericht der Europäischen Kommission zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten sowie in vier Beitrittskandidatenländern. Untersucht werden in erster Linie die Justizsysteme, die Korruptionsbekämpfung, Medienpluralismus und Medienfreiheit sowie die institutionelle Gewaltenteilung. Die Kommission stellt insgesamt weitere Fortschritte fest, benennt zugleich fortbestehenden Handlungsbedarf und spricht hierzu länderspezifische Empfehlungen aus.