Der Bundesrat wird in der o. g. Sitzung insbesondere zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung sowie einige Länderinitiativen beraten.
+Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages (2. Durchgänge)+
Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) – Drs. 299/26
Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stehen vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkender Wirtschaftlichkeit. Ziel des Gesetzes ist es daher, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Auch soll die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.
Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz – Drs. 302/26
Das Gewaltschutzgesetz soll geändert und die Justiz neue Möglichkeiten erhalten, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Danach sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel und zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten können. Zudem sind höhere Strafen bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen vorgesehen. Die Anforderung von Auskünften aus dem Waffenregister können Familiengerichte ebenfalls in Betracht ziehen.
Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen – Drs. 305/26
Ziel des Gesetzes ist es, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, um der Nichtkonformität von Ökodesign-Produkten bzw. falscher Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten im Interesse von Verbraucherrinnen und Verbrauchern sowie rechtskonformen Wirtschaftsakteuren entgegen zu wirken..
+Länderinitiativen / Entschließungen+
Entschließung des Bundesrates zur Wiederaufnahme und Verstetigung des Zukunftsprogramms Kino (ZPK) oder zur Einrichtung einer vergleichbaren investiven Kinoförderung auf Bundesebene – Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland Sachsen-Anhalt, Thüringen – Drs. 276/26
Mit Blick auf notwendige Investitionen in die bauliche und technische Infrastruktur sowie in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Barrierefreiheit über das existierende Programm „Kino Liebling“ hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, das „Zukunftsprogramm Kino“ fortzuführen oder eine vergleichbare investive Kinoförderung aufzusetzen.
Entschließung des Bundesrates „Reduzierung der Anzahl der anerkannten Ausbildungsberufe in der dualen Berufsausbildung“ – Antrag des Freistaates Sachsen – Drs. 241/26
Die Bundesregierung wird gebeten, die Aus- und Fortbildungsordnungen umzustrukturieren und an neue Anforderungen zeitgemäß anzupassen, etwa durch die Zusammenlegung von artverwandten Ausbildungsberufen zu Kernberufen und die Reduzierung von Fachrichtungen und Schwerpunkten, die eine getrennte Beschulung im dritten und vierten Ausbildungsjahr erfordern.
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – Antrag des Landes Hessen “ – Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen – Drs. 227/26
Seit dem Terrorangriff am 7. Oktober 2023 der Terrororganisation Hamas auf Israels ist in Deutschland ein Anstieg antisemitisch motivierter Demonstrationen, Verlautbarungen und Übergriffe zu verzeichnen. Der Entwurf sieht daher durch Ergänzung des Straftatbestands der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB die Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und des Aufrufs zur Beseitigung des Staates Israel vor.
Entschließung des Bundesrates “Stärkung der ambulanten ärztlichen und sektorenübergreifenden Versorgung: Zeitnah die Weichen für ein Primärversorgungssystem stellen” – Antrag der Länder Baden-Württemberg und Brandenburg – Drs. 219/26
Die Bundesregierung soll zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Weichen für die Reform des ambulanten Gesundheitssystems hin zu einem Primärversorgungssystem stellt.
Entschließung des Bundesrates “Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Gesundheitshandwerk stärken – Präqualifizierung in der GKV überprüfen – Antrag der Länder Thüringen und Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern – Drs. 246/26
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, das Verfahren der Präqualifizierung nach § 126 SGB V einer kritischen Prüfung zu unterziehen und zu vereinfachen, ohne qualitative Einbußen zu verursachen.
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Senkung der Kraftstoffpreise – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt – Drs. 277/26
Mit dem Antrag werden die von der Bundesregierung bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Senkung der Kraftstoffpreise begrüßt und weitere Maßnahmen wie unter anderem eine an die Dauer der Krise gekoppelte Verlängerung der Energiesteuersenkung, eine verstärkte kartellrechtliche Kontrolle und gezielte Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Wirtschaftsbereiche gefordert.
Entschließung des Bundesrates zur krisenbedingten Unterstützung des Transport- und Logistikgewerbes und der Landwirtschaft – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt – Drs. 278/26
Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Stabilisierung der Versorgungssicherheit soll die Bundesregierung kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen für das Transport- und Logistikgewerbe sowie die Landwirtschaft auf den Weg bringen. Vorgeschlagen werden insbesondere längstens bis zum 31. Dezember 2027 befristete Entlastungsmechanismen für das Transport- und Logistikgewerbe zur Vermeidung einer doppelten CO2 – Belastung durch LKW-Maut und nationalen Emissionshandel sowie eine zügige Umsetzung entsprechender beihilferechtlich möglicher Unterstützungsprogramme des Bundes.
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Drs. 143/26
Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen, die gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Stromerzeugungsanlagen an das Netz anschließen, soll befristet die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Netzanschlusspunkt Anschlusskapazitäten für Lasten und Batteriespeicher zurückzuhalten. Weiterhin soll Verteilnetzbetreibern die Möglichkeit eröffnet werden, Anschlussnehmer zu priorisieren, die zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien bereit sind.
Entschließung des Bundesrates: Verlässliche Umsetzung des Offshore-Windenergieausbaus – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen – Drs. 245/26
Mit der Entschließung soll die von Bundesregierung in Aussicht gestellte Anpassung des Ausschreibungsdesigns für Offshore-Windenergieausbau begrüßt und die Bundesregierung gebeten werden, ein Ausschreibungsdesign nach dem Vorbild Großbritanniens zu prüfen. Die Finanzierung über beidseitige, produktionsabhängige Differenzverträge (Contracts for Differences) biete den Betreibern einerseits eine Risikoabsicherung für Rahmenbedingungen, die jenseits ihrer unternehmerischen Einflussmöglichkeiten lägen. Anderseits seien Differenzverträge geeignet, die Kosten für die Stromkunden zu begrenzen und bei höheren Gewinnen Rückflüsse auf das EEG-Konto auszulösen.
Entschließung des Bundesrates “Effizienz durch Deregulierung” zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung des Vergaberechts – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drs. 250/26
Die Bundesregierung soll Maßnahmen ergreifen, die in einem vereinfachten Verfahren die rechtssichere Vergabe an den Zweitplatzierten nach Insolvenz oder Kündigung des Erstplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs ermöglicht und sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Schwellenwerte um mindestens das Zehnfache angehoben werden.
+Gesetzentwürfe der Bundesregierung (1. Durchgang)+
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) – Drs. 256/26
Alle Beteiligten und damit sowohl Leistungserbringer, Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten sollen einen angemessenen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung leisten. Auf Seiten der Leistungserbringer, wie etwa der Vertragsärztinnen und – ärzte und der Krankenhäuser, ist eine dauerhafte und regelhafte Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege auf die jeweilige Steigerung der Grundlohnrate (jährliche Veränderungsrate der durchschnittlichen beitragspflichtigen Einnahmen je GKV-Mitglied) vorgesehen. Pharmahersteller müssen einen ergänzenden dynamischen Herstellerabschlag bei Arzneimitteln tragen. Für eine solidarische Beteiligung an den Aufwendungen der GKV wird die beitragsfreie Familienversicherung begrenzt auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, mit Kindern mit Behinderungen, mit zu pflegenden Angehörigen sowie
nach Erreichen der Regelaltersgrenze. In anderen Fällen zahlen Mitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten künftig einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden auf das bereits bis 2020 geltende Niveau reduziert.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich – Drs. 292/26
Das Gebäudeenergiegesetz soll durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst werden. Gestrichen werden insbesondere die Regelungen des § 71, der §§ 71b – 71p sowie des § 72 des Gebäudeenergiegesetzes, womit die Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für Neubau und Austausch sowie die Fristen für die Außerbetriebnahme alter fossiler Heizungen entfallen. Gleichwohl ist bei Neuinstallation fossiler Heizungen vorgesehen, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (sog. Bio-Treppe). Ferner sollen Mieter vor Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen (konventionellen) Heizung geschützt werden (50%-Anteil des Vermieters an bestimmten Kostenbestandteilen). Im Jahr 2030 soll auch in Hinblick auf die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor eine Evaluierung stattfinden.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung – Drs. 255/26
Es werden gesetzliche Maßnahmen ergriffen, um die Vernetzung der Versorgungsbereiche in der Notfall- und Akutversorgung und damit die Steuerung der Hilfesuchenden in die bedarfsgerechte Versorgungsebene zu verbessern. Die bisherigen Aufgaben der Terminservicestelle im Bereich der Akutfallvermittlung nimmt zukünftig die sogenannte Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung wahr. Deren Vernetzung mit den neuen Leistungserbringern des Notfallmanagements soll eine bessere Steuerung von Hilfesuchenden ermöglichen. Dabei soll die digitale Fallübergabe mit medienbruchfreier Übermittlung bereits erhobener Daten wechselseitig möglich sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die jeweiligen Krankenhäuser werden verpflichtet, sich an Integrierten Notfallzentren zu beteiligen.
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes – Drs. 252/26
In Schlachthöfen soll eine verpflichtende Videoüberwachung eingeführt werden. Dazu sollen Betreiber von Schlachteinrichtungen ab einer gewissen Größe verpflichtet werden, tierschutzsensible Vorgänge per Video aufzuzeichnen und diese Videoaufzeichnung den zuständigen Behörden bereitzustellen. Dies soll die amtliche Überwachung darin unterstützen, die Einhaltung der Tierschutzvorschriften sicherzustellen.
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung – Drs. 269/26
Luftfahrtunternehmen soll die Möglichkeit eröffnet werden, Daten aus Reisepässen und Personalausweisen (insbesondere dem Chip) auszulesen sowie zu verarbeiten, um die Fluggastabfertigung künftig auch digital durchführen zu können. Ziel ist es, den Check-in Prozess an Flughäfen effizienter zu gestalten. Zugleich soll die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschweren. Die Teilnahme bleibt für Passagiere freiwillig; die klassische Abfertigung bleibt weiterhin gleichwertig bestehen.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes – Drs. 268/26 Da sich mit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 und dem gesetzlichen THC Grenzwert in § 24a Straßenverkehrsgesetz ein erhöhter Bedarf an belastbaren Daten zur Bewertung der Auswirkungen auf die Straßenverkehrssicherheit ergeben hat, soll die Erfassung des Grades der Cannabiseinwirkung in die Straßenverkehrsunfallstatistik integrieret und eine Evaluierung ermöglicht werden. Ferner hat die Autobahn GmbH des Bundes mit der Übernahme operativer Aufgaben von den Ländern neue Zuständigkeiten im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit erhalten. Dies erfordert Rechtsgrundlagen sowohl für die Übermittlung von Einzeldaten durch die Statistischen Landesämter als auch deren Nutzung durch die Autobahn GmbH.
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG) – Drs. 254/26
Der Bund stellt von 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro für finanzschwache Flächenländer zur Verfügung, um deren Kommunen von übermäßigen Kassenkrediten zu entlasten. Zugleich werden finanzstarke Länder im genannten Zeitraum durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerbeiträge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Außerdem wird der Anteil der östlichen Länder an den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der DDR von 50 % auf 40 % gesenkt.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit – Drs. 258/26
Der Gesetzentwurf räumt dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgabenerfüllung erstmals Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich KI, ein.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus – Drs. 259/26
Das Bundeskriminalamt erhält bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus erstmals Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich. Zudem wird das Bundeskriminalamt ermächtigt, die Sicherung von Verkehrsdaten zu veranlassen, sofern und solange die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen einer Datenerhebung noch nicht vorliegen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – digitale Ermittlungsmaßnahmen – Drs. 264/26
Für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit biometrischen Daten aus im Internet öffentlich zugänglichen Daten wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Des Weiteren wird den Strafverfolgungsbehörden die Befugnis eingeräumt, zur Strafverfolgung verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattformen auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz einzusetzen.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren – Drs. 263/26
Zur Erhöhung der Aufklärungsquote bei internetbezogener Kriminalität sollen Internetzugangsdiensteanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen ihrer Kunden für drei Monate vorsorglich zu speichern. Für sonstige Verkehrsdaten wird das neue Instrument der Sicherungsanordnung eingeführt. Zudem wird die Funkzellenabfrage neu geregelt.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete – Drs. 265/26
Vorgesehen sind Anpassungen im Mietrecht. So sollen Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen und anhand einer gesetzlich festgelegten Berechnungsmethode ermitteln müssen. Ebenfalls in angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen oberhalb einer Grenze von 3,0 Prozent jährlich nur noch zur Hälfte mieterhöhend geltend gemacht werden dürfen. Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie ausstehende Beträge bezahlen. Die Wertgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen nach dem vereinfachten Kostenberechnungsverfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – Drs. 282/26
Im Hinblick auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren soll die Beschränkung des § 19 Absatz 1 Nummer 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Massengeschäfte und die daran anknüpfende Regelvermutung des § 19 Absatz 5 Satz 3 AGG bei der Vermietung von Wohnraum in Bezug auf das Merkmal „Geschlecht“ durch Einführung eines neuen speziellen Diskriminierungsverbots in § 19 Absatz 2 AGG gegenstandslos werden. Des Weiteren soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden.
+EU-Vorlagen+
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms für agile, schnelle Innovation im Verteidigungsbereich (AGILE) COM(2026) 135 final – Drs. 235/26
Die Kommission beabsichtigt mit AGILE ein neues, befristetes Förderprogramm für Verteidigungsinnovationen für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027. Es soll vor allem KMU, Start-ups und Scale-ups helfen, neue Verteidigungstechnologien schneller zu entwickeln, zu testen und zur Einsatzreife zu bringen. Der Vorschlag reagiert auf kürzere Innovationszyklen, neue Bedrohungen und Erfahrungen aus dem Ukrainekrieg. AGILE ergänzt bestehende Instrumente wie den Europäischen Verteidigungsfonds und den Europäischen Innovationsrat durch einfachere Verfahren, kürzere Zuschlagsfristen und höhere Risikobereitschaft. Für 2027 sind 115 Mio. Euro innerhalb des aktuellen MFR vorgesehen.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über digitale Netze, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120, der Richtlinie 2002/58/EG und der Entscheidung Nr. 676/2002/EG sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1971, der Richtlinie (EU) 2018/1972 und des Beschlusses Nr. 243/2012/EU (Verordnung über digitale Netze – Digital Networks Act (DNA)) COM(2026) 16 final – Drs. 217/26
Die europäische Telekommunikationsregulierung soll weitgehend zentralisiert werden. Nationale Spielräume werden durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung mit einheitlichen Regeln für den gesamten Binnenmarkt ersetzt. Kernpunkte sind ein EU-weiter „Single Passport“ für Telekommunikationsdienste, harmonisierte Frequenzbedingungen und deutlich erweiterte Kompetenzen der EU-Kommission bei Frequenzverwaltung und Satellitengenehmigungen. Die Frequenzsteuerung soll stärker zentral erfolgen. Der DNA stärkt zudem die symmetrische Regulierung und schafft ein unionsweit einheitliches Zugangsprodukt für marktmächtige Unternehmen. Gleichzeitig erweitert er die Eingriffsmöglichkeiten der EU-Kommission. Beim Infrastrukturausbau setzt der Vorschlag konsequent auf Glasfaser, 5G und 6G. Kupfernetze sollen bis Ende 2039 nahezu vollständig abgeschaltet werden.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung der Biotechnologie und der Bioproduktion in der Union, insbesondere im Bereich der Gesundheit, und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, (EG) Nr. 1394/2007, (EU) Nr. 536/2014, (EU) 2019/6, (EU) 2024/795 und (EU) 2024/1938 (Europäische Biotech-Verordnung) COM(2025) 1022 final – Drs. 283/26
Der Rechtsrahmen für Biotechnologie und Bioproduktion im Gesundheitssektor soll vereinfacht und harmonisiert werden, um Innovation, klinische Forschung und Produktion in Europa zu beschleunigen. Vorgesehen sind finanzielle Anreize für strategische Biotechnologieprojekte, erleichterter Zugang zu Risikokapital, vereinfachte Zulassungsverfahren für Biosimilars sowie deutlich verkürzte Genehmigungsfristen für klinische Prüfungen. Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und Europa bis 2030 als führenden Standort für Life Sciences und Biotechnologie zu positionieren.