Der Bundesrat wird in der o. g. Sitzung insbesondere mehrere Gesetzentwürfe der Bundesregierung sowie einige Länderinitiativen beraten.
+Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages (2. Durchgänge)+
Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 – Drs. 377/26
Die EU-Verpackungsverordnung gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 in allen Mitgliedstaaten. Vor diesem Hintergrund müssen die nationalen Regelungen angepasst werden. Ziel des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ist es, etablierte und bewährte Strukturen soweit als möglich beizubehalten und weiterzuentwickeln. Dadurch soll die Umstellung für alle Akteure erleichtert und eine Überbeanspruchung durch vermeidbare bürokratische Lasten vermieden werden.
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz) – Drs. 375/26
Die europäische KI-VO setzt einen Rechtsrahmen für KI-Systeme mit dem Ziel einheitliche Regelungen für KI-gestützte Waren und Dienstleistungen zu schaffen. Die KI-VO verfolgt einen risikobasierten Ansatz und enthält insbesondere Verbote bestimmter Praktiken im KI-Bereich. Zudem werden Anforderungen und Pflichten für Hochrisiko-KI festgelegt. Als nationales Durchführungsgesetz benennt die Vorlage die im Inland zuständigen Behörden und deren Aufgaben, formuliert Bußgeldvorschriften und ändert einschlägige Gesetze, um sie an die EU-VO anzupassen.
+Länderinitiativen / Entschließungen+
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutscher Unternehmen vor internationalen Klimaklagen – Antrag des Freistaates Bayern – Drs. 285/26
Mit privatrechtlich geführten Klimaklagen wird derzeit zu Lasten deutscher Unternehmen versucht, politische Interessen an einem umfassenderen bzw. weitergehenden Klimaschutz durchzusetzen. Um eine erhebliche Schwächung des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu verhindern, ist es Ziel des Gesetzgebungsvorhabens, die privatrechtliche Haftung von Treibhausgasemittenten für global wirkende Treibhausgasemissionen (Auswirkungen des Klimawandels) materiell- wie verfahrensrechtlich auszuschließen, soweit diese öffentlich-rechtlich zulässig handeln bzw. gehandelt haben.
Entschließung des Bundesrates zur kurzfristigen Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen sowie zur Einführung eines Klimageldes zur sozialen Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung – Antrag des Freistaates Thüringen – Drs. 347/26
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, mit Blick auf das Auslaufen der temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe mit Ablauf des 30. Juni 2026 eine Anschlussregelung zur kurzfristigen Senkung der Energiepreise im Bereich Verkehr und Wärme durch eine befristete Aussetzung der nationalen CO₂-Bepreisung für Kraftstoffe und Brennstoffe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zu prüfen und langfristig die Belastungswirkung der CO₂-Bepreisung durch gleichwertige Entlastungsmaßnahmen, darunter vor allem die Einführung eines bundesweiten Klimageldes, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, vollständig zu kompensieren sowie den Klima-Sozialplan zeitnah fertigzustellen und vorzulegen.
Entschließung des Bundesrates zur Einführung eines flexiblen Preisdeckels bei Kraftstoffen – Antrag der Länder Saarland und Mecklenburg-Vorpommern – Drs. 368/26
Der Antrag fordert die Bundesregierung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um analog zum Luxemburg-Modell Obergrenzen für Kraftstoffpreise einzuführen. Durch einen solchen flexiblen Preisdeckel sollen die Bürgerinnen und Bürger vor unverhältnismäßig hohen Benzinpreisen geschützt sowie damit einhergehende unverhältnismäßige Gewinnmargen durch spekulative Höchstpreise bei den Mineralöl-Unternehmen begrenzt werden.
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz – Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drs. 343/26
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern das gesamte nationale Regelwerk im Arbeitsschutz zu überprüfen, zu aktualisieren sowie zu verschlanken und damit von unnötiger Bürokratielast zu befreien. In einem ersten Schritt soll ein Gesetzentwurf zur Änderung der Bestimmungen zur gesundheitlichen Betreuung von Jugendlichen im Jugendarbeitsschutzgesetz vorgelegt werden.
Entschließung des Bundesrates: Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt bewahren – Antrag der Länder Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg – Drs. 358/26
Die Bundesregierung soll im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bedeutung der allgemeinen Schulpflicht für ein leistungsfähiges, gerechtes und integrationsstarkes Bildungssystem bei Gesetzesvorhaben und Maßnahmen mit Bezug zur schulischen Bildung berücksichtigen und Vorhaben entgegentreten, die geeignet sind, die allgemeine Schulpflicht zu schwächen. Die Durchsetzung der Schulpflicht soll mit frühzeitigen Unterstützungs- und Hilfsangeboten für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien verbunden sein, um Bildungsabbrüche und dauerhafte soziale Benachteiligungen zu verhindern.
Entschließung des Bundesrates “Schutz von Kindern und Jugendlichen in den sozialen Medien stärken” – Antrag der Länder Niedersachsen, Thüringen – Drs. 169/26
Die Bundesregierung soll sich bei der EU-Kommission für eine europaweite wirksame und verpflichtende Altersüberprüfung bei der Nutzung sozialer Medien einsetzen. Die Anbieter sozialer Medien sollen verpflichtet werden, die European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) zur Altersüberprüfung anzuwenden, sobald diese zur Verfügung steht und ihre Angebote zur Nutzung in der EU bestimmt sind.
Entschließung des Bundesrates “Öffentlichen Gesundheitsdienst nach Auslaufen des ÖGD-Paktes weiter unterstützen” – Antrag des Freistaates Thüringen – Drs. 34426
Mit der Entschließung soll die Bundesregierung gebeten werden, eine Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen des Paktes für den Bevölkerungsschutz zu prüfen.
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – Antrag des Landes Schleswig-Holstein – Drs. 143/26
Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen, die gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Stromerzeugungsanlagen an das Netz anschließen, soll befristet die Möglichkeit eröffnet werden, an einem Netzanschlusspunkt Anschlusskapazitäten für Lasten und Batteriespeicher zurückzuhalten.
Entschließung des Bundesrates zu kartellrechtlichen Maßnahmen zur Stärkung des dualen Mediensystems – Antrag der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg – Drs. 346/26
Die unionsrechtliche Ausnahmevorschrift des Art. 106 Abs. 2 AEUV für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse soll in das nationale Kartellrecht überführt werden. Dabei wird die Schaffung einer neuen Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen angestrebt, die landesrechtlich betraute Unternehmen von den allgemeinen kartellrechtlichen Vorschriften freistellt, sofern deren Anwendung die Erfüllung der übertragenen öffentlichen Aufgaben rechtlich oder tatsächlich verhindern würde.
+Gesetzentwürfe der Bundesregierung (1. Durchgang)+
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.- Tropfen – Drs. 325/26
Der Gesetzentwurf stellt klar, dass künftig sämtliche gefährliche Gegenstände und Mittel, die bei der Begehung eines Sexualdelikts oder eines Raubes verwendet werden, eine erhöhte Strafandrohung auslösen. Insbesondere sollen Gift und andere gesundheitsschädliche Stoffe wie etwa K.O.-Tropfen davon umfasst sein.
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Cybersicherheit – Drs. 323/26
Dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll ermöglicht werden, die Resilienz der Informationstechnik der Bundesverwaltung im Cyberraum zu erhöhen und die Erkenntnislage zu verbessern. Des Weiteren erhalten das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei Befugnisse zum Aufbau einer handlungsfähigen Cyberabwehr.
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG) – Drs. 322/26
Die EUDI-Wallet ist eine vom Staat zur Verfügung gestellte sichere Smartphone-App, die als digitale Brieftasche für offizielle Identitätsnachweise und Dokumente dient. Sie ermöglicht es EU-Bürgern, sich grenzüberschreitend auszuweisen und Nachweise digital zu verwalten. Der Gesetzentwurf ergänzt als Durchführungsgesetz die unmittelbar geltende EU-VO, auf der die EUDI-Wallet fußt.
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts – Drs. 334/26
Ziel der umfassenden Novelle des BauGB ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, um den Wohnungsbau zu stärken und das Vorgehen gegen Schrottimmobilien zu erleichtern. Im Einzelnen geht es unter anderem um die Zuerkennung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ bei Wohnungsbauvorhaben in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, um Vereinfachungen und Fristverkürzungen in der Bauleitplanung sowie die weitere Digitalisierung (Standard XPlanung).
Gesetzesentwurf zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz MedienInvestVG) – Drs. 324/26
Audiovisuelle Mediendiensteanbieter generieren auf dem deutschen Markt erhebliche Einnahmen und profitieren gleichzeitig von den bestehenden Anreizförderinstrumenten. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass sie angemessen in die Herstellung von audiovisuellen europäischen Werken und deren Rechteerwerb investieren (8 % ihres Nettoumsatzes in Deutschland). Erfasst werden auch inländische Fernsehveranstalter mit ihren Mediatheken. Der Entwurf soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandortes in Deutschland und Europa zu stärken.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze – Drs. 330/26 Die Novellierung der Fahrschulausbildung dient mit kostensenkenden Maßnahmen und Beschleunigungen insbesondere dem Interesse der Prüflinge. Vorgesehen ist auch eine Digitalisierung – als Möglichkeit – der theoretischen Ausbildung, eine Experimentierklausel für die Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung für die Klasse B („Laienausbildung“), die Streichung der Vorgabe einer bestimmten Anzahl sogenannter Sonderfahrten (Fahrten über Land, auf der Autobahn und in der Nacht) und eine Entschlackung des Katalogs von derzeit rund 1100 Fragen für die Theorie-Prüfung.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes – Drs. 332/26
Mit dem Gesetzentwurf soll die Wärmeplanung für kleine Kommunen, d. h. Gemeinden mit 15 000 Einwohnern oder weniger (das sind knapp 90 Prozent aller Gemeinden in Deutschland), noch stärker vereinfacht werden.
Entwurf eines Ersten Unternehmensstatistikreformgesetzes – Drs. 333/26
Bei dem Entwurf handelt es sich um ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung mit dem Ziel, den Bürokratieabbau für Unternehmen voranzutreiben und die amtliche Wirtschaftsstatistik zu modernisieren. Nationale Übererfüllungen europäischer Vorgaben sollen abgebaut, Erhebungsprogramme gestrafft und ein digitales Statistiksystem auf den Weg gebracht werden.
+EU-Vorlagen+
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über digitale Netze, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120, der Richtlinie 2002/58/EG und der Entscheidung Nr. 676/2002/EG sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1971, der Richtlinie (EU) 2018/1972 und des Beschlusses Nr. 243/2012/EU (Verordnung über digitale Netze – Digital Networks Act (DNA)) COM(2026) 16 final – Drs. 217/26
Die europäische Telekommunikationsregulierung wird weitgehend zentralisiert. Nationale Spielräume werden durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung mit einheitlichen Regeln für den gesamten Binnenmarkt ersetzt. Kernpunkte sind ein EU-weiter „Single Passport“ für Telekommunikationsdienste, harmonisierte und zentralisierte Frequenzbedingungen sowie deutlich erweiterte Kompetenzen der EU-Kommission bei Frequenzverwaltung und Satellitengenehmigungen. Beim Infrastrukturausbau setzt der Vorschlag auf Glasfaser, 5G und 6G. Kupfernetze sollen bis Ende 2039 nahezu vollständig abgeschaltet werden.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gesellschaftlichen Rahmen des 28. Regimes – „EU INC“ COM(2026) 321 final; Ratsdok. 7498/2 – Drs. 238/26
Eingeführt wird eine neue unionsweite, harmonisierte Gesellschaftsform („EU Inc.“) mit Digitalisierung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge und verpflichtendem Datenaustausch zwischen Behörden. Zudem soll das Business Register Interconnection System (BRIS) weiter ausgebaut werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU wiederherzustellen, ist in insolvenzrechtlicher Hinsicht ein sogenanntes „vereinfachtes Liquidationsverfahren“ für innovative Startups vorgesehen. Die Kosteneinsparungen für die geschätzten 308.000 Gesellschaften nach dem 28. Regime belaufen sich in einem Zeitraum von 10 Jahren auf einen Betrag zwischen 328 Mio. EUR und 440 Mio. EUR.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategie der Europäischen Union gegen Armut: Armut in allen Lebensphasen bekämpfen und verhindern COM(2026) 538 final – Drs. 339/26
In der ersten EU-Strategie zur Bekämpfung der Armut wird ein umfassender Ansatz zur Prävention und zum Schutz vor Armut dargelegt, der zur Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte beiträgt. Die Kommission bekennt sich zu den Zielen, bis 2030 die Zahl der von Armut bedrohten Menschen in der EU um 15 Millionen zu reduzieren (darunter mindestens 5 Millionen Kinder) sowie der vollständigen Armutsbeseitigung bis 2050. Als Teil des „Social Package“ wird die Strategie begleitet von einer Initiative zur Stärkung der Kindergarantie, einer Ratsempfehlung zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt sowie einer Initiative zur Verbesserung der Strategie für Rechte von Menschen mit Behinderungen.