Vorschau auf die Bundesratssitzung am 30. Januar 2026

Kalender

Stand: 12. Januar 2026

Der Bundesrat wird sich in der o. g. Sitzung insbesondere mit einigen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befassen.

+Länderinitiativen / Entschließungen+

Entschließung des Bundesrates zur effektiveren Bekämpfung der Finanzkriminalität – Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen und SachsenDrs. 741/25
Die Bundesregierung soll um weitere gesetzliche Maßnahmen beim Vorgehen gegen Geldwäsche und Finanzkriminalität gebeten werden. Insbesondere bedarf es wirksamere Vermögenseinziehungsinstrumente und erweiterte Ermittlungsmöglichkeiten.

Entschließung des Bundesrates: Menschen mit psychischen Erkrankungen schützen, Gefahrenpotenziale erkennen durch bundesweiten Austausch – Antrag des Landes NiedersachsenDrs. 717/25
Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, den Austausch von Gesundheitsdaten und Erkenntnissen der Gefahrenabwehrbehörden unter datenschutzrechtlichen Vorgaben zu prüfen und hier zügig zu Anpassungen im Sinne eines modernen Daten- und Informationsmanagements sowie einer besseren bundesweiten Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls anderen relevanten Behörden zu kommen, um Risikopotentiale bei Personen mit psychischen Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen. Ferner soll die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die medizinische und rehabilitative Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nachhaltig zu verbessern.

Entschließung des Bundesrates „Solidarische Finanzierung der GKV und SPV – versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln finanzieren“ – Antrag des Landes Mecklenburg-VorpommernDrs. 756/25
Zur Absicherung der Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der sozialen Pflegeversicherung (SPV) soll die Bundesregierung die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln des Bundes besonders in den Blick nehmen und dabei umgehend eine kostendeckende Finanzierung des Krankenkassenbeitrages für Bürgergeldbeziehende sowie für die SPV eine steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige berücksichtigen.

Entschließung des Bundesrates: Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital – Antrag des Freistaates BayernDrs. 740/25
Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zur Mobilisierung von Investitionen in Wagniskapital in seine Start-up- und Scale-up-Strategie aufnehmen: a) Einführung eines steuerlich geförderten freiwilligen Altersvorsorgedepots, b) Wachstumsfonds Deutschland II auch für Privatanleger zugänglich machen, c) Auflage eines German Business Angels Fund und d) Verbesserung der Förderbedingungen des INVEST-Zuschusses des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

+Gesetzentwürfe der Bundesregierung (1. Durchgang)+

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)Drs. 763/25
Der zustimmungsbedürftige Gesetzentwurf regelt den Rechtskreiswechsel. Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der EU-Richtlinie 2001/55/EG erhalten haben oder beantragen, sollen künftig nicht mehr den Hilfesystemen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe) zugeordnet werden, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Mit Übergangsregelungen soll der Wechsel möglichst bürokratiearm für alle Beteiligten erfolgen. Eine rückwirkende Verrechnung ist nicht vorgesehen.

Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer GesetzeDrs. 764/25
Das „Bürgergeld“ wird in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt und inhaltlich reformiert. Leistungsbeziehende sollen stärker mitwirken und Jobcenter erhalten effektivere Instrumente, um die Leistungsbeziehenden besser und nachhaltiger in Beschäftigung zu bringen. Die Jobcenter sollen intensiver unterstützen, etwa durch mehr Kontaktdichte, individuelle Betreuung und verbindliche Kooperationsplanung. Zugleich werden die Anforderungen an die Mitwirkung steigen. Bei Verstößen gegen Pflichten oder fehlender Kooperation sollen Sanktionen schneller und einheitlicher greifen. Die gestaffelte Minderungshöhe und -dauer wird abgeschafft und die Vermögensprüfung verschärft. Karenzzeiten werden entfallen bzw. reduziert und das Schonvermögen an das Lebensalter gekoppelt. In Kraft treten sollen die Änderungen ab Juni 2026.

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)Drs. 768/25
Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge soll grundlegend reformiert werden. Ziel ist es, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen privaten Altersvorsorgeprodukten zu ermöglichen, das eine breite Bevölkerungsschicht anspricht, zur Sicherung des Lebensstandards im Alter in die private Altersvorsorge zu investieren. Damit diese Produkte höhere Renditen in der Ansparphase erzielen können, werden die Kriterien, die bisher für die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages gelten, neu gefasst. Neben den sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase soll auch ein förderfähiges und zertifiziertes Altersvorsorgedepot ohne Garantie zugelassen werden, in dessen Vertragsrahmen in Fonds, aber auch in andere für Kleinanlegerinnen und Kleinanleger geeignete Anlageklassen investiert werden kann.

Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesDrs. 780/25
Zentrales Ziel des zustimmungsbedürftigen Gesetzesvorhabens ist es, die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere für den Bereich Verkehr und Energie durch Verfahrenserleichterungen deutlich zu steigern. Notwendiges Baurecht für Unterhaltung, Sanierung, Neu- und Ausbauten soll zeit- und bedarfsgerecht geschaffen werden können. Hierzu werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt sowie klargestellt, dass sie der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind u. a. alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Ferner wird ein einheitliches Verfahrensrecht für alle Infrastrukturen bei Planfeststellungsverfahren geschaffen.

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der VaterschaftDrs. 773/25
Der Gesetzentwurf dient der besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft, die allein dem Zweck dienen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland zu schaffen. Dazu soll künftig die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung der Vaterschaft in Fällen eines „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ zwischen den Beteiligten erforderlich sein.

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im GewaltschutzgesetzDrs. 771/25
Um häuslicher Gewalt besser begegnen zu können, soll das Familiengericht in Hochrisikofällen eine elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Einhaltung von Schutzanordnungen anordnen dürfen. Zudem soll der Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung verpflichtet werden können. Ferner erhalten Familiengerichte zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz – PWTG)Drs. 766/25
Seit dem 10. Oktober 2025 gilt in der EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO 2024/900). Hiernach muss Politische Werbung klar gekennzeichnet werden und bestimmte Information enthalten, sowohl online als auch offline. Zur nationalen Umsetzung liegt nun der Entwurf des “Politische-Werbung-Transparenz-Gesetzes“ (PWTG) vor, was insbesondere die Aufgaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und der Bundesnetzagentur klärt und Sanktionen bei Verstößen vorsieht.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des BundesnaturschutzgesetzesDrs. 765/25
Mit dem Gesetzentwurf soll der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen und die hierzu erforderliche Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorgenommen werden. Dadurch wird die Möglichkeit eröffnet, das bestehende Maßnahmenbündel des Herdenschutzes um die Option der Bejagung im Rahmen eines Bestandsmanagements zu ergänzen. Das Vorhaben fußt auf dem Koalitionsvertrages und wird durch eine entsprechende Änderung der Berner Konvention und nachfolgendem EU-Recht ermöglicht.

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG)Drs. 770/25
Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden öffentliche Apotheken vor allem im ländlichen Raum gestärkt und Apothekerinnen und Apotheker können durch Bürokratieabbau ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrnehmen. Zudem erhalten öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit der Apotheken verbessert werden und ein flächendeckendes Netz an Präsenzapotheken erhalten bleiben.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer GesetzeDrs. 781/25
Zur Umsetzung von EU-Recht werden Regelungen zu Versicherungsvertretern angepasst.

+EU-Vorlagen+

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union, COM(2025) 942 finalDrs. 751/25
in Verbindung mit
Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1095/2010, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014, (EU) 2015/2365, (EU) 2019/1156, (EU) 2021/23, (EU) 2022/858, (EU) 2023/1114, (EU) Nr. 1060/2009, (EU) 2016/1011, (EU) 2017/2402, (EU) 2023/2631 und (EU) 2024/3005 im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Kapitalmarktintegration und der Aufsicht in der Union, COM(2025) 943 finalDrs. 754/25
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinien- und Verordnungsvorschlag vorgelegt, mit denen die Integration und Effizienz der EU-Kapitalmärkte gestärkt und die Ziele der europäischen Spar- und Investitionsunion unterstützt werden sollen. Hintergrund sind strukturelle Schwächen wie fragmentierte Rechts- und Aufsichtsstrukturen, die grenzüberschreitende Tätigkeiten, Innovationen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU beeinträchtigen. Vorgesehen sind der Abbau regulatorischer Hindernisse, eine stärkere Harmonisierung und Vereinheitlichung der Aufsicht auf EU-Ebene sowie innovationsfreundlichere, technologieneutrale Regelungen. Flankierend soll der Rechtsrahmen vereinfacht werden, um Kosten zu senken und Investitionen sowie grenzüberschreitende Finanzierungsaktivitäten zu erleichtern.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027, COM(2025) 3500 finalDrs. 737/25
Die Europäische Kommission schlägt eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 vor, um die Haushaltsgarantie der EU auszuweiten und ein neues Reparationsdarlehens-Instrument zur finanziellen Unterstützung der Ukraine abzusichern. Hintergrund ist der anhaltende russische Angriffskrieg und der damit verbundene erhebliche Finanzierungsbedarf der Ukraine. Durch die Ausweitung der Garantie soll eine verlässliche, flexible und zeitnahe Unterstützung ermöglicht werden, ohne zusätzliche Ausgaben innerhalb des MFR zu verursachen. Die Maßnahme liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU und soll aufgrund der Dringlichkeit unmittelbar nach Veröffentlichung in Kraft treten.

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Änderung des Europäischen Wahlakts, die es Mitgliedern ermöglicht, während der Schwangerschaft und nach der Geburt mittels Stimmrechtsübertragung im Plenum abzustimmen, P10_TA(2025)0257 – Ratsdok. 15210/25Drs. 736/25
Der Vorschlag betrifft die Änderung der Bestimmungen zur Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern und damit zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen. Mitglieder des Europäischen Parlaments sollen während der Zeit vor und nach einer Geburt ihr Mandat uneingeschränkt ausüben können, indem sie ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied übertragen können (sog. Proxy-Wahlrecht). Diese Stimmrechtsübertragung kann bis zu drei Monate vor der voraussichtlichen Geburt und bis zu sechs Monate nach der Geburt erfolgen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Drucksachen erhalten Sie hier:

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
- Senatskanzlei -

Abteilung Bundes- und Europaangelegenheiten, Medienpolitik

Leitung: Lothar Konrad Sattler

Referat Bundesangelegenheiten

Leitung: Alexander Schie