Die Aufgaben des Rats der Bürgermeister sind in Artikel 68 der Verfassung des Landes Berlins beschrieben:
“(1) Den Bezirken ist die Möglichkeit zu geben, zu den grundsätzlichen Fragen der Verwaltung und Gesetzgebung Stellung zu nehmen.
(2) Zu diesem Zweck finden regelmäßig mindestens einmal monatlich gemeinsame Besprechungen des Regierenden Bürgermeisters und des Bürgermeisters mit den Bezirksbürgermeistern oder den stellvertretenden Bezirksbürgermeistern als Vertretern des Bezirksamts statt (Rat der Bürgermeister).
(3) Alles Nähere wird durch das Gesetz geregelt.”
Weitere Regelungen über Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte finden sich im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) und dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) in der Fassung vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982 ff.). Über die Arbeitsweise des Rats der Bürgermeister unterrichtet die Geschäftsordnung