Egal ob es um Bürgerämter, Schulreinigung oder Öffentliche Bibliotheken geht: Um Berlin zu gestalten, braucht es eine leistungsfähige Verwaltung. Daran arbeiten Senat und Bezirke gemeinsam.
Grundvoraussetzung für gute Leistungen sind gemeinsam geteilte Ziele und Verabredungen über die Umsetzung. Hier kommen gesamtstädtische Zielvereinbarungen (§ 6a Abs. 2 AZG) ins Spiel: Sie halten für Organisationseinheiten aller Verwaltungsebenen in einem Politikfeld verbindliche Ziele fest. Nach außen werden konkrete Leistungsversprechen und vergleichbare Standards erarbeitet, nach innen klare Verantwortlichkeiten und Prozesse, erforderliche Ressourcen und Datentransparenz verabredet.