Aktuelle Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen der Senatskanzlei

FAQ – Fragen und Antworten zum Bewerbungsprozess

  • 1. Was ist ein Anforderungsprofil und muss ich alle Anforderungen erfüllen?

    Das Anforderungsprofil bildet die Grundlage jeder Stellenausschreibung. Es beinhaltet alle notwenigen Qualifikationen und Anforderungen, die für die Ausübung des ausgeschriebenen Aufgabengebietes notwendig sind. Dabei wird zwischen formalen Anforderungen sowie fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen unterschieden. Die formalen Anforderungen sind sogenannte „K.O.-Kriterien“ und müssen daher zwingend von Ihnen erfüllt werden.

    Des Weiteren sollten Sie insbesondere Kenntnisse, die mit der Gewichtung “4” (unabdingbare Kenntnisse), gewichtet sind, mitbringen. Allerdings müssen nicht alle im Anforderungsprofil aufgeführten Fachkompetenzen schon zum Zeitpunkt der Einstellung vorhanden sein.

    Das detaillierte Anforderungsprofil kann am Ende einer jeder Stellenausschreibung über den Button „weitere Informationen“ abgerufen werden. Es wird empfohlen, das Anforderungsprofil zu speichern, da es nach dem Ende der Bewerbungsfrist auf dem Karriereportal nicht mehr einsehbar ist.

  • 2. Was bedeutet ggf. der Hinweis "Sicherheitsüberprüfung"?

    Bestimmte Aufgabengebiete beinhalten sicherheitsempfindliche Tätigkeiten, die eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ 1) oder erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ 2) bzw. eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung und Sicherheitsermittlungen (SÜ 3) nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) und ggf. eine Überprüfung beim Bundesarchiv (Stasi-Unterlagen-Archiv) auf Feststellung einer eventuellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst nach dem Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG) erfordern.

  • 3. Welche Unterlagen füge ich meiner Bewerbung bei?
    Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
    • Anschreiben (in deutscher Sprache)
    • tabellarischer Lebenslauf (in deutscher Sprache)
    • Zeugnisse für den Nachweis der formalen Qualifikation (bitte beachten Sie bei ausländischen Bildungsabschlüssen die Hinweise unter Punkt 4 der FAQs)
    • aktuelle dienstliche Beurteilungen/Arbeitszeugnisse (sollte keine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. kein aktuelles Zwischen- oder Arbeitszeugnis vorliegen, bitten wir Sie, die Erstellung einzuleiten)
    • die Übersendung eines Fotos ist nicht erforderlich
    • Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht (nur für Angehörige des öffentlichen Dienstes)
    • ggf. bei Angabe einer Schwerbehinderung: Nachweis der Schwerbehinderung oder beigefügter Gleichstellungsbescheid

    Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen berücksichtigt werden können.

    Der gesamte Auswahlprozess wird in deutscher Sprache durchgeführt.

  • 4. Kann ich mich auch mit einem ausländischen Bildungsabschluss bewerben?

    Ja, Sie können sich gerne mit ausländischen Bildungsabschluss bei uns bewerben.

    Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen

  • 5. Was verdiene ich im öffentlichen Dienst des Landes Berlin?

    Ihr Verdienst richtet sich als Beamtin oder Beamter nach dem Landesbesoldungsgesetz Berlin oder als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag der Länder (kurz: TV-L).

    Die Eingruppierung bzw. Besoldung richtet sich nach den Anforderungen des Aufgabengebietes. Sie können die Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe aus der jeweiligen Stellenausschreibung entnehmen.

    Innerhalb jeder Besoldungs- oder Entgeltgruppe gibt es mehrere Erfahrungsstufen, welche nach unterschiedlichen Laufzeiten erreicht werden und entsprechend Ihrer jeweiligen Qualifikation und Erfahrung im Bewerbungs- und Einstellungsprozess berücksichtigt werden können.

    Darüber hinaus erhalten Sie im Land Berlin eine Hauptstadtzulage bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L bzw. der Besoldungsgruppe A 13. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

    Eine unverbindliche Berechnung des Verdienstes können Sie unter folgendem Link durchführen.

  • 6. Was passiert nach dem Eingang meiner Bewerbung?
    • die Erfüllung der formalen Voraussetzungen laut Anforderungsprofil wird überprüft und die fachliche Vorauswahl erstellt
    • die Interessensabfragen an die Bewerbenden in der engeren Auswahl werden mit Angabe des voraussichtlichen Termins für das Bewerbungsgespräch versendet
    • es finden strukturierte Bewerbungsgespräche statt
    • die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung)
    • Zu- und Absagen werden versendet
  • 7. Was erwartet mich im Bewerbungsgespräch?
    Bei dem Bewerbungsgespräch sind in der Regel folgende Personen im Auswahlgremium anwesend:
    • 1-3 Vorgesetzte aus dem Fachbereich
    • 1 Person aus dem Personalbereich
    • Mitglieder der Beschäftigtenvertretungen (Personalrat, Frauenvertreterin, Schwerbehindertenvertretung)

    Allen Bewerbenden werden identische Fragen gestellt, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen (strukturiertes Auswahlverfahren).

    Die Fragen orientieren sich dabei an den im Anforderungsprofil beschriebenen Anforderungen. Sie sollten sich nicht nur auf fachliche, sondern auch auf außerfachliche und situative Fragen einstellen. Gegebenenfalls werden auch weitere Auswahlinstrumente (z.B. Rollenspiel, Stehgreifvortrag, Präsentation) genutzt.

  • 8. Wie kann ich mich am besten auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten?

    Die Fragen für das Bewerbungsgespräch werden auf Grundlage des Anforderungsprofils erstellt. Wir empfehlen Ihnen daher, das Anforderungsprofil sowie den Anzeigentext zu speichern und für Ihre Vorbereitung zu nutzen.

  • 9. Wie geht es nach dem Bewerbungsgespräch weiter?

    Im Anschluss an das Bewerbungsgespräch wird eine Auswahlentscheidung anhand der Gesamtauswertung (Bewerbungsunterlagen, Gespräch und ggf. weitere Auswahlinstrumente) getroffen.

    Nach Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen an der Auswahlentscheidung erhalten Sie eine schriftliche Zusage oder Absage durch das Recruiting-Team. Eine vorbehaltliche telefonische Zusage oder Absage erfolgt jedoch bereits wenige Zeit nach dem Bewerbungsgespräch.

  • 10. Werden meine Bewerbungsunterlagen für zukünftige Stellenausschreibungen berücksichtigt?

    Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden alle Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten der abgelehnten Bewerbenden datenschutzkonform gelöscht.

    Eine Vorratsdatenspeicherung findet nicht statt.

  • 11. Sind Initiativbewerbungen möglich?

    Da wir keinen Bewerberpool vorhalten, sammeln wir auch keine Initiativbewerbungen, um sie zu einem späteren Zeitpunkt bei Stellenbesetzungsverfahren zu berücksichtigen.

  • Datenschutzhinweise der Senatskanzlei zu Bewerbungsverfahren

    Informationen nach Art. 13, 14, 21 DSGVO

    PDF-Dokument (186.2 kB) - Stand: 01/2024

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Kontakte

Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei

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Ulrike Pink
ZS A 11
Tel.: (030) 9026-2335

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Sabine Schwithal
ZS A 13
Tel.: (030) 9026-2134

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Gordon Baran-Göttner
ZS A 14
Tel.: (030) 9026-2464

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Eleonora Kalinova
ZS A 17
Tel.: (030) 9026-2157

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Maren Falk
ZS A 18
Tel.: (030) 9026-2156

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