Ehrenbürgerschaft Berlins

Daniel Barenboim hält Rede anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerwürde

Daniel Barenboim hält eine Rede anlässlich der Verleihung der Ehrenbürgerwürde am 21.04.2023

Das Ehrenbürgerrecht ist die bedeutendste Auszeichnung Berlins. Der Senat verleiht es im Einvernehmen mit dem Abgeordnetenhaus an Persönlichkeiten, die sich in hervorragender Weise um die Stadt verdient gemacht haben. Vorschlagsberechtigt sind das Abgeordnetenhaus, die Mitglieder des Senats, die Bezirksämter und die Bezirksverordnetenversammlungen.

Die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger erhalten eine vom Regierenden Bürgermeister und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses unterschriebene Ehrenbürgerurkunde, auf der ihre Verdienste angegeben sind. Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger dürfen sich von einem Künstler ihrer Wahl für die Galerie der Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger im Abgeordnetenhaus porträtieren lassen. Sollten sie bedürftig werden, steht ihnen eine Ehrenversorgung zu. Der Senat lädt die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger zu Bekanntmachungen und Feierlichkeiten als Ehrengäste ein. Außerdem bekommen sie kostenlos eine Jahreskarte der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und das Amtsblatt Berlins. Die Grabstätten von Berliner Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürgern werden ohne besonderes Anerkennungsverfahren und ohne zeitliche Begrenzung als Ehrengrabstätten des Landes Berlin anerkannt.

Geschichte der Ehrenbürgerschaft Berlins

Der erste Ehrenbürger Berlins war Conrad Gottlieb Ribbeck, Oberkonsistorialrat und Probst zu Berlin. Er wurde am 6. Juli 1813 ernannt. Seine Verdienste: Während der französischen Besatzung Berlins hat sich Ribbeck bemüht, die Belastung der Berliner durch Einquartierungen zu lindern. Er wandte sich außerdem gegen das Landsturm-Edikt von Friedrich Wilhelm III. Damit verhinderte Ribbeck, dass alle Berliner Familienväter in den Krieg ziehen mussten.

In der Steinschen Städteordnung von 1808 gab es noch keine schriftliche Festlegung für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts. Erst mit der Revidierten Städteordnung wurde dieses Recht am 17. März 1881 offiziell eingeführt. Zum historischen Hintergrund: Die Steinsche Städteordnung räumte nur einer wohlhabenden Minderheit der Berliner Bevölkerung das Bürgerrecht ein. Durch die Ehrenbürgerwürde konnten auch Berliner ohne volles Bürgerrecht zu Bürgern gemacht werden. Fünf Ehrenbürger wurden 1948 aus der Liste gestrichen. Ihre Listenplätze in der Zählung bleiben unbesetzt. Einer von ihnen war Adolf Hitler.

Nach der Vereinigung Deutschlands gab es Diskussionen darüber, wie die Listen Ost- und Westberliner Ehrenbürger zusammengeführt werden sollten. Von den 25 in Ostberlin ernannten Ehrenbürgern wurden schließlich sieben Personen in die neue Liste übernommen. Zu denen, die 1992 ihre Ehrenbürgerwürde verloren, gehört der erste Präsident der ehemaligen DDR Wilhelm Pieck.

Zuletzt wurde am 21. April 2023 Daniel Barenboim die Ehrenbürgerwürde der Stadt Berlin verliehen.