Ehrenpatenschaft des Regierenden Bürgermeisters von Berlin für Mehrlingsgeburten

Der Regierende Bürgermeister von Berlin übernimmt auf Antrag eine Ehrenpatenschaft für Mehrlingsgeburten ab drei Kindern. Die Ehrenpatenschaft wird durch ein Schreiben des Regierenden Bürgermeister an die Sorgeberechtigten bestätigt. Sie erhalten eine Ehrenpatenschaftsurkunde. Weitere Ansprüche entstehen aus dieser Ehrenpatenschaft nicht.

Voraussetzungen für die Beantragung

  • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten der Mehrlingskinder.
  • Der Hauptwohnsitz der Sorgeberechtigten muss in Berlin liegen.
  • Die Kinder müssen in Berlin geboren sein.
  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt gestellt werden.

Wie stellen Sie den Antrag?

Füllen Sie das Antragsformular aus. Die Sorgeberechtigten unterzeichnen den Antrag eigenhändig. Senden Sie den Antrag per Post an:

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei, Referat III C
Jüdenstraße 1
10178 Berlin

Oder nutzen Sie die E-Mail-Adresse: Der-Regierende-Buergermeister@senatskanzlei.berlin.de.

Dauer der Ehrenpatenschaft

Die Patenschaft endet mit der Vollendung des 14. Lebensjahres der Kinder.

Antragsformular

  • Antragsformular Ehrenpatenschaft

    PDF-Dokument (35.0 kB) - Stand: August 2026

  • Merkblatt Ehrenpatenschaften mit Datenschutzhinweisen

    PDF-Dokument (300.2 kB) - Stand: August 2026

Weitere Informationen

Unabhängig von einer Ehrenpatenschaft können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung richten an:

Stiftung Hilfe für die Familie – Stiftung des Landes Berlin
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Tel.: 030 20 08 92 0

Kontakt

Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei, Referat III C