Gemäß Artikel 50 des Grundgesetzes über den Bundesrat, wirken die Bundesländer bei der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mit. Außerdem wirken die Länder in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Die Landesvertretung koordiniert diese Mitarbeit für Berlin. Der Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund leitet die Landesvertretung.
Der Bevollmächtigte vertritt die Interessen Berlins gegenüber dem Bund und den anderen Ländern. Er hält auch Kontakt zu den ausländischen Vertretungen, sowohl inner- als auch außereuropäisch. Er unterstützt die Bundesratspräsidentin oder den Bundesratspräsidenten und das Präsidium des Bundesrates, die Sitzungen vorzubereiten und durchzuführen. Er ist zu allen bundespolitischen Themen Ansprechpartner, auch für die Mitglieder des Bundestages und für Verbände und Organisationen. Er berichtet dem Senat und dem Abgeordnetenhaus über aktuelle politische Vorgänge in der Bundesregierung und im Bundestag.
Die Landesvertretung vertritt vor allem die Interessen des Landes in den Ausschüssen des Bundesrates. Dazu gehören auch Bundesratsinitiativen des Berliner Senats. Sie bereitet Berlins Abstimmungsverhalten im Bundesrat und die Beratung im Vermittlungsausschuss vor. Dafür nutzt sie die Stellungnahmen der Senatsverwaltungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für umfassende Informationen über politische Planungen und Entscheidungen. Sie halten ständigen Kontakt zur Bundesregierung, zum Bundestag und zu den anderen Ländern.