Hierzu antwortet das Bezirksamt:
Zu 1. und 2.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenpersonennahverkehrs fachlich zuständig für die Bestellung von Verkehrsleistungen bei den Verkehrsunternehmen und das dazugehörige Vertragscontrolling. Insofern erhält die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tägliche Informationen über das erbrachte Verkehrsangebot von der S-Bahn Berlin GmbH. Eine Übermittlung an die Bezirksämter erfolgt auf Grund der eindeutig geregelten Zuständigkeit nicht.
Zu 3.
Das Bezirksamt hat die Folgen, die aus den zahlreichen Zugausfällen und völlig unplanmäßigen Fahrzeiten für die Fahrgäste entstehen, mehrfach gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und insbesondere der Senatorin problematisiert und auf zügige Verbesserungen gedrungen.
Zu 4.
Die kritischen Ausführungen des Bezirksamtes fanden durchaus Verständnis, allerdings konnten keine Angebote und/oder Leistungen in Aussicht gestellt werden, die unmittelbar zu einer Problemlösung oder -minimierung für die Fahrgäste geführt hätten (z. B. Busersatzverkehre). Dem Bezirksamt wurde das durchaus komplexe „Gesamtproblem S-Bahn“,
erläutert und zugesagt, dass die Mittel für die nicht erbrachten Leistungen der S-Bahn GmbH einbehalten und zurück in die Infrastruktur des ÖPNV, auch in Treptow-Köpenick (Tram), fließen würden. Zudem wurden Überlegungen, wie der „Druck“ auf die S-Bahn GmbH zu erhöhen sei, wie auch grundsätzliche Überlegungen zum künftigen Umgang mit dem ÖPNV in Berlin dargelegt.
Zu 5.
S. die Ausführungen zu 3. Selbstverständlich wird das Bezirksamt auch den neu gewählten Senator für Stadtentwicklung und Umwelt mit den aktuellen Problemen des S-Bahn-Verkehrs in Treptow-Köpenick befassen.
Zu 6.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilte dem Bezirksamt auf Nachfrage mit, dass die „Entschädigungsleistungen" von der S-Bahn Berlin GmbH in deren Verantwortung erbracht würden. Sie habe erfolgreich auf die S-Bahn Berlin GmbH eingewirkt, dass auf Grund der massiven Probleme im Winter 2010/2011 eine „Entschädigungsleistung" durch die S-Bahn Berlin GmbH in diesem Jahr erbracht werde. Der Senatsverwaltung sei nicht bekannt, dass derzeit weitere „Entschädigungsleistungen" seitens der S-Bahn Berlin GmbH geplant wären.
Zu 7.
Dazu teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit, dass in den letzten Jahren durch einbehaltene S-Bahn-Mittel zusätzliche Maßnahmen zum Haltestellenausbau realisiert werden konnten, bspw. der Einbau von Aufzügen an Bahnhöfen oder die Herstellung der Barrierefreiheit an Straßenbahnhaltestellen durch Absenkung von Bordsteinen. Über die künftige Mittelverwendung werde im Rahmen des Abschlusses des Doppelhaushaltes 2012 / 2013 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin entschieden.
Zu 8.
Das Bezirksamt hatte sich nicht zuletzt auf Grund des Beschlusses 1028/49/11 der BVV Treptow-Köpenick an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt, und darum gebeten, die Taktzeiten der Linie 167 zu verkürzen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat in der Beantwortung am 31.5.2011 deutlich gemacht, dass sie diesem Anliegen nicht nachkommen kann und die Gründe dafür dargelegt.
Diese Stellungnahme wurde der BVV auch im Rahmen des Schlussberichtes zum o. g. BVV-Beschluss zur Kenntnis gegeben.
Zu 9.
Das Bezirksamt hält es auf Grund der eindeutigen Zuständigkeiten, der Geschäftsgrundlage für die Leistungserbringung und der übergeordneten Funktion des S-Bahn-Verkehrs für nicht zielführend und erfolgversprechend, in der AG ÖPNV „S-Bahn-Politik“ betreiben zu wollen. Allerdings wird das Bezirksamt zukünftig die S-Bahn GmbH bitten, zumindest zu Informationszwecken eine/n Vertreter/in in die AG zu entsenden.