Drucksache - VII/0077
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV gemäß § 34 Abs. 3 a) Frau Dr. Monika Brännström (DIE LINKE) als Mitglied des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren. |
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