Drucksache - VII/0073
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem § 34 Abs. 2 der GO wird folgender Satz hinzugefügt: Die Informationen des Bezirksbürgermeisters werden wie eine Vorlage zur Kenntnisnahme behandelt.
Begründung: Die Informationen des Bezirksbürgermeisters sind in der Geschäftsordnung nicht geregelt. Die Aufnahme in die Geschäftsordnung beseitigt diesen Mangel und gibt in der vorgeschlagenen Fassung den BzV die Gelegenheit die Verwaltung aktuell zu hinterfragen. Dies ist im Sinn des Gesetzgebers, der in § 12 Absatz 1 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) den Bezirksverordneten die jederzeitige Kontrolle der Geschäfte des Bezirksamts überträgt und in Satz 3 das Bezirksamt zur jederzeitigen Auskunft in allen Angelegenheiten verpflichtet. Durch die Behandlung der Informationen des Bezirksbürgermeisters wie eine Vorlage zur Kenntnisnahme kann der bestehenden Rechtsmangel geheilt werden.
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