Drucksache - VII/0267  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung vom 26.04.2012
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0139/12/12
 Ursprungaktuell
Initiator:HhPVGOBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.09.2012 
12. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0139/12/12)
Anlagen:
Antrag, 19.09.2012, HhPVGO
Beschluss, 27.09.2012, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 26. April 2012 wird in den hier genannten Paragraphen wie folgt geändert:

 

In § 1 (5) wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.

 

§ 17 (12), Satz 2 ist zu ändern in:

„Eingaben und Beschwerden werden grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.“

 

§ 19 (4) ist zu ändern in:

„Vorlagen zur Kenntnisnahme sind mit Zustellung an die Bezirksverordneten zur Kenntnis genommen. Sie können in der BVV zur Aussprache aufgerufen beziehungsweise in Ausschüsse überwiesen werden.“

 

In § 27 (1), Satz 2 sind die Worte „der Antragsteller, Einreicher, einer Fraktion oder“ sowie das Wort „fraktionslosen“ zu streichen. Es verbleibt:

„Bei Widerspruch eines Bezirksverordneten werden die entsprechenden Drucksachen von der Konsensliste genommen.“

 

§ 34 (6), Satz 2 ist zu ändern in:

„Ein Antrag hierzu kann von jedem Bezirksverordneten gestellt werden.“

 

§ 39 (1) ist zu ändern in:

„Über die Sitzung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen. Dieses Beschlussprotokoll ist vom Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Es liegt bis zur nächsten Sitzung der BVV im Büro der BVV aus. Es wird den Bezirksverordneten und dem Bezirksamt zugestellt und gilt als genehmigt, falls innerhalb von einem Monat nach Zustellung kein Widerspruch erhoben wird.“

 

§ 39 (2) soll wie folgt lauten:

„Der Verlauf der Sitzung der BVV wird auf Tonträger aufgenommen, die mindestens zehn Jahre aufzubewahren sind. Die Mitschnitte werden zu jedem Tagesordnungspunkt auf der Homepage der BVV veröffentlicht. In Ausnahmefällen wird auf Anforderung eines Bezirksverordneten oder des Bezirksamtes ein Wortprotokollauszug gefertigt.“

 

Stammbaum:
VII/0267   Änderung der Geschäftsordnung vom 26.04.2012   HhPVGO   Beschluss
VII/0073   Änderung des § 34 (2) der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin vom 27.10.2011   Einz.-BzV   Antrag
VII/0160   Änderung der Geschäftsordnung "Mitsprache der Einwohnerschaft"   PIRATEN   Antrag
VII/0201   Änderung der Geschäftsordnung "Audioaufzeichnung"   PIRATEN   Antrag
VII/0206   Änderung der Geschäftsordnung "Widerspruch zur Konsensliste"   PIRATEN   Antrag
 
 

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