Auszug - Neuwahl eines Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Die Aussprache wird nicht beantragt. Es erfolgt kein Widerspruch zum Vorschlag des BzVV für eine offene Abstimmung. Abstimmung: Mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen gewählt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV gemäß § 34 Abs. 3 a)
Frau Dr. Monika Brännström (DIE LINKE)
als Mitglied des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von 2 Jahren. Abstimmungsergebnis:
dafür: mehrheitlich dagegen: 2. Enthaltung: 2.
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