Für die Lehrtätigkeit in Integrationskursen mit Alphabetisierung müssen Lehrkräfte gemäß der Integrationskursverordnung (IntV §15 Abs. 3, Satz 2) eine zusätzliche fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen. Die Zulassungskriterien des BAMF(siehe BAMF (Alpha-Lehrkräftequalifizierung) geben Aufschluss darüber, welche Voraussetzungen für eine Zulassung über eine additive Zusatzqualifizierung (ZQ-Alpha) im Sinne von § 15 (2) IntV erforderlich sind.
Hierzu muss ein individueller Zulassungsantrag beim BAMF gestellt werden (siehe BAMF).
Eine vom BAMF konzipierte und empfohlene Alpha-Lehrkräftequalifizierung baut additiv auf eine bereits abgeschlossene Zusatzqualifizierung DaZ auf, umfasst in der unverkürzten Version 80 UE (+ Eigentätigkeit)