Volkshochschule während der Arbeitszeit?
Beschäftigte können sich bezahlt von ihrer Arbeit freistellen lassen, um sich in anerkannten Bildungsveranstaltungen beruflich, politisch oder für ein Ehrenamt weiterzuentwickeln.
Es gibt auch Angebote für diejenigen, die nur nachts oder an den Wochenenden arbeiten (§ 2 (8) BiZeitG).
Zwei Voraussetzungen: Der Tätigkeitsschwerpunkt muss in Berlin liegen und das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.