Volkshochschule während der Arbeitszeit?
Beschäftigte können sich bezahlt von ihrer Arbeit freistellen lassen, um sich in anerkannten Bildungsveranstaltungen beruflich, politisch oder für ein Ehrenamt weiterzuentwickeln.
Egal ob Angestellte, Azubis oder freie Mitarbeitende: Alle haben altersunabhängig das Anrecht auf Bildungszeit – und das unabhängig vom Alter. Es gibt auch Angebote für diejenigen, die nur nachts oder an den Wochenenden arbeiten (§ 2 (8) BiZeitG), sowie für Menschen mit Behinderungen.
Zwei Voraussetzungen: Der Tätigkeitsschwerpunkt muss in Berlin liegen und das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.