Bildungszeit: Angebote und Informationen

Bildungszeit Bildungsurlaub

Volkshochschule während der Arbeitszeit?

Beschäftigte können sich bezahlt von ihrer Arbeit freistellen lassen, um sich in anerkannten Bildungsveranstaltungen beruflich, politisch oder für ein Ehrenamt weiterzuentwickeln.

Egal ob Angestellte, Azubis oder freie Mitarbeitende: Alle haben altersunabhängig das Anrecht auf Bildungszeit – und das unabhängig vom Alter. Es gibt auch Angebote für diejenigen, die nur nachts oder an den Wochenenden arbeiten (§ 2 (8) BiZeitG), sowie für Menschen mit Behinderungen.
Zwei Voraussetzungen: Der Tätigkeitsschwerpunkt muss in Berlin liegen und das Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Welche Themen sind für Sie interessant?

Bildungszeit

Optionen angehen – wann?

Ihr Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Freistellung schriftlich oder mündlich bei den Arbeitgebern eingehen.

Gelegenheiten nutzen – wie?

Pro Kalenderjahr können Sie fünf Tage in Anspruch nehmen, wenn Ihre Arbeitswoche fünf Tage umfasst. (§ 2 (1,2,3) BiZeitG).
Gegebenenfalls lässt sich die Bildungszeit sogar als Block auf zwei Jahre zusammenlegen. Dafür dürfen Sie sich dann insgesamt zehn Tage am Stück frei nehmen.
Beispiel: Für das Jahr 2025 können Sie zwar nicht rückwirkend die Tage für 2024 hinzuziehen, aber die von 2026 im Voraus.

Win-Win-Situation – warum?

Unser Tipp: Sind Sie sich noch nicht ganz sicher, was Sie lernen wollen, dann sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten. Seine Persönlichkeit besser zu entfalten, sich in technischen Fortbildungen professionalisieren oder neue Programme zu steuern, kommt allen in Ihrer Umgebung zugute. Mental frisch gestärkt, begegnen Sie den Tücken des (Berufs-)Alltags leichter.

Den Anmeldenachweis sowie die Anerkennungs- und Teilnahmebescheinigung gibt es unentgeltlich dort, wo die Veranstaltung besucht wird. (§ 4 (5) BiZeitG).

Im folgenden PDF finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen im Detail.

  • Bildungszeitgesetz

    PDF-Dokument