Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen.
Voraussetzung für die Anmeldung zum Berliner Sprachtest für die Einbürgerung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Die Bescheinigung des Sprachtests kann ausschließlich zum Zwecke des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin verwendet werden. Sie reichen die Bescheinigung selbstständig beim Landesamt für Einwanderung (LEA) ein.
Hier finden Sie die Termine für den Sprachtest zur Einbürgerung. Beachten Sie die Buchungshinweise der jeweiligen Volkshochschule.
Zur Vorbereitung nutzen Sie bitte auch den Modelltest, den Sie hier herunterladen können: