Informationen zum deutschen Einbürgerungstest und zum Sprachtest zur Einbürgerung

Bitte beachten Sie, die Berliner Volkshochschulen sind NICHT für die Einbürgerung zuständig.
Wenden Sie sich hierfür bitte an das Landesamt für Einwanderung.

Einbürgerungstest

Für Ihre Einbürgerung müssen Sie über ein Grundwissen zu Politik, Gesellschaft und Geschichte des deutschen Staates verfügen.

Die Berliner Volkshochschulen bieten regelmäßig den Einbürgerungstest an. Über die folgenden Links können Sie einen Termin zur Anmeldung buchen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Bei diesem Termin findet nicht der Einbürgerungstest selbst statt, sondern nur die Anmeldung für einen Einbürgerungstest.

Die Nachfrage ist sehr groß. Wir bitten um Ihre Geduld und Ihr Verständnis, dass eine kurzfristige Teilnahme am Einbürgerungstest nicht möglich ist. Die Terminangebote werden regelmäßig aktualisiert. Werden keine Termine angezeigt, dann sind sie zurzeit leider ausgebucht. Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut nach.

Berliner Sprachtest zur Einbürgerung

Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Europäische Sprachkompetenzstufe B1) verfügen müssen.

Voraussetzung für die Anmeldung zum Berliner Sprachtest für die Einbürgerung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Berlin haben. Die Bescheinigung des Sprachtests kann ausschließlich zum Zwecke des Einbürgerungsverfahrens im Land Berlin verwendet werden. Sie reichen die Bescheinigung selbstständig beim Landesamt für Einwanderung (LEA) ein.

Hier finden Sie die Termine für den Sprachtest zur Einbürgerung. Beachten Sie die Buchungshinweise der jeweiligen Volkshochschule.

Zur Vorbereitung nutzen Sie bitte auch den Modelltest, den Sie hier herunterladen können: