Die Berliner Volkshochschulen bieten die berufsbezogenen Deutschkurse (Sprachförderung nach DeuFöV gemäß §45a AufentG) nach den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge an.
Die berufsbezogenen Deutschkurse richten sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, um in Deutschland arbeiten oder an Weiterbildungen teilnehmen zu können.
Wer kann an einem berufsbezogenen Deutschkurs teilnehmen?
- Personen, die über einen Berechtigungsschein für DeuFöV verfügen. Die Teilnahmeberechtigung kann von der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt werden
Wer kann einen Berechtigungsschein für DeuFöV bekommen?
- Personen, die ausbildungssuchend, arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind
- Personen, die gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
- Personen, die eine Beschäftigung ausüben oder eine Ausbildung machen
- Migranten, die einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben und zu einer der folgenden Gruppe gehören:
1) Bürgerinnen und Bürger der EU,
2) Deutsche mit Migrationshintergrund,
3) Zugewanderte aus Drittstaaten, einschließlich Geduldete nach dem §4 Abs.1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§4 Abs.1 Satz 3 DeuFöV i.V.m.45a Abs.2 Satz 3,4 AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören ab dem 01.08.2019 Syrien und Eritrea.
Was kostet die Teilnahme an einem berufsbezogenen Deutschkurs?
Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei.
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte beträgt der Eigenbeitrag 2,56 EUR pro Unterrichtseinheit, sofern zu versteuerndes Jahreseinkommen den Betrag von 20 000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Personen 40 000 Euro) übersteigt.
Wie melden Sie sich an?
Eine Anmeldung zu einem Kurs ist nach der Beratung möglich. Hier finden Sie die Beratungszeiten für die Volkshochschule in Ihrem Bezirk.
Welche Unterlagen müssen Sie zur Beratung mitbringen?
- Pass oder Ausweis
- Berechtigungsschein für DeuFöV
- Sprachzertifikat