Das Programm Europa im Quartier

Das Programm Europa im Quartier (EQ) fördert sozial benachteiligte Quartiere in Berlin mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden bauliche und soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, zur Förderung von Integration und sozialem Zusammenhalt sowie zur Unterstützung von armutsbetroffenen Personen. Zudem werden Grün- und Freiflächen aufgewertet, unter Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Das Ziel des Programms ist es, die soziale Lage von Quartieren nachhaltig zu stabilisieren.

Wer? – Beteiligte Akteure

Fördermittelgeber

Das Programm Europa im Quartier (EQ) wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027 finanziert. Der Fördermittelgeber ist die Europäische Union (EU). Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ausgereicht.

Förderstelle

Zuständig für die Förderprojekte im Rahmen des Programms ist die sogenannte Förderstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Sie entwickelt die Grundsätze, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften des Förderprogramms und entscheidet über die zu fördernden Projekte. Sie verwaltet die Fördermittel, betreut die Fördermaßnahmen inhaltlich und sorgt für die Umsetzung des Förderverfahrens. Zudem übernimmt sie die Öffentlichkeitsarbeit, das Monitoring, die Evaluation sowie die Abrechnung und Berichterstattung gegenüber der EU.

Fördernehmende

Eine Förderung durch das Programm Europa im Quartier (EQ) können Personengesellschaften und juristische Personen (wie zum Beispiel Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften) sowie Berliner Bezirks- und Hauptverwaltungen beantragen.

Wo? – Räumliche Eingrenzung der Förderung

Die Förderung durch das Programm Europa im Quartier (EQ) begrenzt sich räumlich auf die Fördergebiete der Berliner Gemeinschaftsinitiative (GI) zur Stärkung sozial benachteiligter Quartiere.

Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative arbeiten verschiedene Berliner Senatsverwaltungen zusammen, um sozial benachteiligte Quartiere zu unterstützen. Sie wollen eine gute Infrastruktur aufbauen und nachhaltige öffentliche Dienstleistungen sowie soziale Angebote schaffen. Unter Berücksichtigung der Ziele der Gemeinschaftsinitiative (GI) soll das Programm EQ dabei helfen, die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen in diesen Quartieren zu verbessern.

Im Kontext der Projektförderung werden die ausgewählten Fördergebiete auch Handlungsräume genannt. Zusätzlich zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsinitiative (GI) gibt es noch den Handlungsraum „Stadtrand Süd“ mit vier Teilbereichen, sodass es insgesamt 13 festgelegte Handlungsräume gibt.

Projekte knapp außerhalb der Handlungsräume, können in Ausnahmefällen gefördert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie die Anwohnenden des Gebiets mit versorgen und positive Auswirkungen auf den benachteiligten Bereich zu erwarten sind.

Wann? – Zeitraum der Förderung

In der aktuellen Förderperiode 2021-2027 können in den Projekten bis maximal 2029 Ausgaben getätigt werden. Und müssen die Maßnahmen zu diesem Zeitpunkt funktionsfähig und abgeschlossen sein.

Mit der Durchführung von Maßnahmen darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.

Was? – Förderfähige Maßnahmen

In den Handlungsräumen des Programms Europa im Quartier (EQ) werden bauliche und soziale Maßnahmen gefördert. Zur Stärkung der benachteiligten Quartiere werden insbesondere gefördert:

  • Verbesserungen der Bildungsinfrastruktur
  • Projekte zur Mehrfachnutzung sozialer Einrichtungen
  • Anpassungen der sozialen Infrastruktur an lokale Bedürfnisse (Schwerpunkt Bildung, Integration, Nachbarschaft, Armutsbekämpfung)
  • Aufwertung öffentlicher Räume und Freiflächen mit Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Maßnahmen zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, Selbsthilfe und bürgerschaftlichen Engagements
  • Unterstützung von armutsbetroffenen Personen durch den Zugang zu lokalen, niederschwelligen Bildungsangeboten
  • Planung, Projektsteuerung, Begleitung und Evaluation der Maßnahmen

Voraussetzung und inhaltliche Grundlage für die Förderung ist das integrierte Konzept des jeweiligen Handlungsraums, aus dem sich die zu fördernden Maßnahmen ableiten.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte, die nicht den Zielen der Gemeinschaftsinitiative (GI) und dem Programm Europa im Quartier (EQ) entsprechen, bereits mit anderen EU-Mitteln gefördert wurden oder nur der Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation oder dem Erwerb von Grundstücken dienen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Projekte, die Pflichtaufgaben des Landes erfüllen oder wirtschaftlichen Interessen dienen.

Wie? – Informationen zur Finanzierung

Die Förderung der Projekte erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE und erfolgt als Projektförderung.

Soziale Projekte werden ab 100.000 € Gesamtkosten gefördert und können eine Laufzeit von in der Regel bis zu drei Jahren haben. Bauprojekte werden ab 500.000 € Gesamtkosten gefördert. Die Projektlaufzeit bei Bauprojekten beträgt in der Regel maximal fünf Jahre.

Das Programm Europa im Quartier (EQ) stellt in der Regel bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten bereit. In der Regel sind mindestens 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil zu leisten, sodass insgesamt 50 % der Kosten aus privaten oder anderen öffentlichen Mitteln kommen müssen. EU-Mittel dürfen nicht als Kofinanzierung verwendet werden, sodass die restlichen Kosten für gewöhnlich durch andere Finanzierungsquellen, wie z. B. Fördermittel des Landes Berlin oder des Bundes, gedeckt werden. Wie zum Beispiel die Förderprogramme der Städtebauförderung, die sowohl Landes- als auch Bundesmittel bereitstellen.

Städtebauförderung des Bundes

Das Leitprogramm Städtebauförderung des Bundes ist das zentrale Instrument zur Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Programms Europa im Quartier (EQ).

In der Regel werden 40 % der Projektkosten durch EQ finanziert, während 10 % als Eigenanteil zu leisten sind. Die restlichen 50 % der Gesamtkosten müssen durch Mittel aus anderen Finanzierungsquellen gedeckt werden. Insgesamt wird so ein Teil der Gesamtkosten durch EU-Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert, während der andere Teil an Fremdmitteln durch die Gelder des nationalen Förderprograms Städtebauförderung abgedeckt wird. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln des Bundes kann die EU-Förderung voll ausgeschöpft werden.

Die Städtebauförderung des Bundes ist das Leitprogramm für eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente Stadt. Sie fördert Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, den Erhalt von lebendigen Stadt- und Ortskernen sowie die Schaffung von Wohnraum und Infrastruktur. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Teilhabe am Leben zu stärken. Dabei stellt der Bund Finanzhilfen bereit, die von den Ländern und Kommunen ergänzt werden.

Die Leitprogramm Städtebauförderung besteht aus Schwerpunktprogrammen:

Lebendige Zentren und Quartiere:

  • Verbesserung von Quartierszentren
  • Förderung von Nutzungsvielfalt
  • Denkmalschutz

Sozialer Zusammenhalt und Quartiersmanagement:

  • Aufwertung von Quartieren mit sozialen Problemen
  • Verbesserung von Wohnqualität
  • Integration und Zusammenhalt

Nachhaltige Erneuerung:

  • Unterstützung bei wirtschaftlichem und demographischem Wandel
  • Förderung von Gebieten, die durch Strukturveränderungen betroffen sind, mit Fokus auf Klimaanpassung
  • Schwerpunkt auf soziale Infrastruktur und modernen Bildungseinrichtungen

Weitere Informationen zum Programm Europa im Quartier (EQ)

  • Verwaltungsvorschrift „Europa im Quartier“ (VV EQ)

    PDF-Dokument (423.0 kB) - Stand: 2023

  • Programmleitfaden Europa im Quartier

    PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 2024

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat IV B – Förderung im Quartier