Das Programm Europa im Quartier (EQ) fördert sozial benachteiligte Quartiere in Berlin mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden bauliche und soziale Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur, zur Förderung von Integration und sozialem Zusammenhalt sowie zur Unterstützung von armutsbetroffenen Personen. Zudem werden Grün- und Freiflächen aufgewertet, unter Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Das Ziel des Programms ist es, die soziale Lage von Quartieren nachhaltig zu stabilisieren.
Das Programm Europa im Quartier
Wer? – Beteiligte Akteure
Fördermittelgeber
Das Programm Europa im Quartier (EQ) wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027 finanziert. Der Fördermittelgeber ist die Europäische Union (EU). Die Mittel werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ausgereicht.
Förderstelle
Zuständig für die Förderprojekte im Rahmen des Programms ist die sogenannte Förderstelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Sie entwickelt die Grundsätze, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften des Förderprogramms und entscheidet über die zu fördernden Projekte. Sie verwaltet die Fördermittel, betreut die Fördermaßnahmen inhaltlich und sorgt für die Umsetzung des Förderverfahrens. Zudem übernimmt sie die Öffentlichkeitsarbeit, das Monitoring, die Evaluation sowie die Abrechnung und Berichterstattung gegenüber der EU.
Fördernehmende
Eine Förderung durch das Programm Europa im Quartier (EQ) können Personengesellschaften und juristische Personen (wie zum Beispiel Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften) sowie Berliner Bezirks- und Hauptverwaltungen beantragen.
Weitere Informationen zum Programm Europa im Quartier (EQ)
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Verwaltungsvorschrift „Europa im Quartier“ (VV EQ)
PDF-Dokument (423.0 kB) - Stand: 2023
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Programmleitfaden Europa im Quartier
PDF-Dokument (1.3 MB) - Stand: 2024
Kontakt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat IV B – Förderung im Quartier