Planungsprozess

Planungsprozess von 1990 bis 2017

Planungen der 1990er Jahre

Bereits seit den 1990er Jahren gibt es Planungen zur Bebauung des Projektgebietes.

Auf der Grundlage städtebaulicher Rahmenplanungen wurden in den 1990er Jahren zunächst diverse Bebauungsplanverfahren durch den Bezirk Pankow vorangetrieben (XIX 56a „Elisabeth-Aue, Rosenthaler Weg“, XIX 56b „Elisabeth-Aue, 1. Bauabschnitt“ und XIX 56 „Elisabeth-Aue, 2.4. Bauabschnitt“). Gegenstand der Planung war damals eine aufgelockerte Bebauung in Allgemeinen Wohngebieten. Soziale Wohnfolgeeinrichtungen wie eine Kindertagesstätte und ein Jugendfreizeitheim sollten das Quartier ebenso wie großzügige Grün- und Waldflächen ergänzen. Im Bereich des Rosenthaler Weges sollte ein kleinteiliger Zentrenbereich mit Stadtplatz, umgeben von Mischgebieten, festgesetzt werden.

Diese Verfahren wurden jedoch Ende der 1990er Jahre eingestellt.

Planungen der 2010er Jahre

Mit Beschluss vom 27.10.2015 wurde die Elisabeth-Aue als Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung (gem. § 9 AGBauGB) eingestuft. Die Planungshoheit für die Entwicklung des Gebietes ging damit vom Bezirk Pankow auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über.

Die Entwicklung des Standortes sollte durch die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH (EGE) erfolgen, welche sich zu gleichen Anteilen im Vermögen der Landeseigenen Wohnungsunternehmen HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH und der GESOBAU AG befindet. Die Fläche wurde vom Land Berlin an die Entwicklungsgesellschaft zur Entwicklung eines Neuen Stadtquartiers übertragen.

Mit dem Beginn der 18. Legislaturperiode im Jahr 2016 wurde die Entwicklung des Potenzialgebietes Elisabeth-Aue zunächst nicht weiterverfolgt.

Planungen seit 2021

Mit der aktuellen Legislaturperiode wurde die Entwicklung der Elisabeth-Aue als Neues Stadtquartier in die Richtlinien der Regierungspolitik aufgenommen.

Folgende politische Ziele sind als grundlegende Planungsprämissen bei der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers (NSQ) zu beachten:

  • Entwicklung eines nachhaltigen und integrierten NSQ mit mindestens 5.000 Wohneinheiten sowie der dafür notwendigen technischen und sozialen Infrastrukturen
  • Als in sich geschlossenes Projekt ist die gesamte Fläche der Elisabeth-Aue Teil der Betrachtung und der Gebietsentwicklung
  • Erforderliche Ausgleichsflächen sollen vorrangig auf der Elisabeth-Aue realisiert werden (und als Frei- und Grünflächen nutzbar gemacht werden)
  • Flächensparende Entwicklung von Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf, Verkehr und Infrastruktur
  • Ein möglichst hoher Flächenanteil der Elisabeth-Aue soll unversiegelt bleiben, keine vollständige bauliche Inanspruchnahme der Elisabeth-Aue
  • ÖPNV – Schienengebundene Erschließung:
    • 1. Stufe – Verlängerung der Linie 50
    • 2. Stufe – Heranführung der Linie M1
  • Zeitnahe Planung und Realisierung einer Integrierten Sekundarschule (ISS)

Flächen- und Strukturkonzept

Ende 2022 wurde eine Studie zur Flächen- und Nutzungsverteilung auf der Elisabeth-Aue erarbeitet. Grundlage dieses Strukturkonzeptes bildeten Fachgutachten (Verkehr, Lärm, Naturschutz, Bodenschutz) und die o.g. politischen und planerischen Prämissen. Das Strukturkonzept wurde im Rahmen eines ergebnisoffenen kooperativen Workshop-Verfahrens gemeinsam mit einem beauftragten Planungsbüro entwickelt. Zur Sicherstellung einer vielseitigen Betrachtung der städtebaulichen und stadtgestalterischen Qualitäten wurden externe Fachleute der Themen Städtebau, Landschaft und Verkehr in das Verfahren einbezogen. Das Strukturkonzept bildet die Grundlage für die anschließende städtebauliche Qualifizierung.

Bild 2

Qualifizierung des Städtebaus

Zur räumlichen und städtebaulichen Konkretisierung der Entwicklungsziele und des Strukturkonzeptes ist im Mai 2025 das Wettbewerbsverfahren zur Qualifizierung des Städtebaus (Städtebaulicher Entwurf) für das gesamte Neue Stadtquartier (Teilprojekt 1 & Teilprojekt 2) gestartet. Teil der Aufgabenstellung ist es, Vorschläge zur Nutzungsverteilung, Lage und Höhe von Gebäuden, verkehrlichen Erschließung, der Integration von Grün- und Freiräumen und zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu entwickeln. An dem freiraumplanerischen und städtebaulichen Wettbewerbsverfahren haben 12 Planungsteams teilgenommen., die bis September 2025 Entwürfe für die Gestaltung des Neuen Stadtquartiers erarbeitet haben. Die Preisgerichtssitzung fand am 30. September 2025 statt. Unter dem Vorsitz von Herr Prof. Kunibert Wachten bewertete das Preisgericht die zwölf eingereichten Wettbewerbsarbeiten und prämierte vier Entwürfe, die in der anschließenden kooperativen Werkstatt weiter vertieft werden sollen.

Die folgenden vier Preisträger wurden für die weitere Vertiefung in der kooperativen Werkstatt ausgewählt:

  • 03 Arch. GmbH, Kuehn Malvezzi Projects GmbH, ver.de Landschaftsarchitekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB,
  • Hosoya Schaefer Architects AG, Agence Ter .de GmbH Landschaftsarchitekten,
  • Ortner & Ortner Baukunst Gesellschaft von Architekten mbH, capattistaubach urbane landschaften Landschaftsarchitekt und Architekten PartGmbH,
  • CITYFÖRSTER architecture+urbanism PartGmbB, arbos landscape GmbH, ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB.

Download

  • 12 Wettbewerbsbeiträge für das Neue Stadtquartier

    72 MB

    PDF-Dokument

Lagepläne der vier Wettbewerbsbeiträge

  • 03 Arch. GmbH, Kuehn Malvezzi Projects GmbH, ver.de Landschaftsarchitekten Stadtplaner Partnerschaftsgesellschaft mbB
  • CITYFÖRSTER architecture+urbanism PartGmbB, arbos landscape GmbH, ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB
  • Hosoya Schaefer Architects AG, Agence Ter.de GmbH Landschaftsarchitekten
  • Ortner & Ortner Baukunst Gesellschaft von Architekten mbH, capattistaubach urbane Landschaften Landschaftsarchitekt und Architekten PartGmbH

Als Ergebnis der kooperativen Werkstatt soll ein Siegerentwurf ausgewählt werden, welcher die Grundlage für die anschließende Rahmenplanung und Masterplanung darstellt.

Informationen zu den öffentlichen Veranstaltungen finden Sie hier.

Überblick Teilprojekt 1 & Teilprojekt 2

Überblick Teilprojekt 1 & Teilprojekt 2

Bauleitplanung

Die bauplanungsrechtliche Entwicklung des potentiellen 17. Neuen Stadtquartiers wird in mehrere Teilprojekte untergliedert.

Bebauungsplan 3-89 (Teilprojekt 1)

Am 20. Oktober 2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-89 für die südöstliche Teilfläche der Elisabeth-Aue zwischen Rosenthaler Weg und Blankenfelder Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde gefasst (ABl. Nr. 45 vom 11. November 2022, S. 3044).

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von rd. 870 Wohneinheiten einer dringend benötigten Oberschule mit den entsprechenden Sport-, Frei- und sonstigen Flächen, öffentlichen Grünflächen sowie öffentlichen Straßenverkehrsflächen zur Anbindung des Plangebietes. Das Teilprojekt 1 markiert den Beginn der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Elisabeth-Aue.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 16.03.2026 bis 20.04.2026 statt. Über die Seite https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/3-89 können Sie sich zu den Planungen äußern und eine Stellungnahme abgeben.

Downloads

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 3-89 im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde

    PDF-Dokument (607.5 kB) - Stand: 20.10.2022

  • Bebauungsplan 3-89, Planzeichnung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

    Bebauungsplan 3-89 für die südöstliche Teilfläche der Elisabeth-Aue zwischen Blankenfelder Straße und Rosenthaler Weg im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat II W, Wohnungsbauprojekte – äußere Stadt

Marius Kreft
Projektleitung