- Angehörige einer oder eines Gefangenen,
- Verletzte einer Straftat und
- sonstige Privatpersonen (z.B. Inkassounternehmen, Rechtsbeistände, Bevollmächtigte)
Zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges (ZASt)
Auskunft an Privatpersonen
-
Wer gehört zu den Privatpersonen?
-
Wo erhalte ich eine Haftbescheinigung?
Für eine Haftbescheinigung, wenden Sie sich bitte an die Justizvollzugsanstalt, in der sich die oder der Gefangene aufhält oder aus der die Entlassung erfolgt ist.
-
Wie kann ich mich an die Auskunftsstelle wenden?
Eine persönliche Vorsprache vor Ort ist nicht möglich.
Personenbezogene Daten von Gefangenen, die aktuell in Berlin inhaftiert sind, dürfen wir Ihnen nur geben, wenn
- Sie sich schriftlich an uns wenden (per Briefpost, Fax oder E-Mail) und
- die Vorschriften des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin (JVollzDSG Bln) eine Auskunftserteilung erlauben.
Wir benötigen Ihre Postanschrift, da wir Auskünfte nur schriftlich auf dem Postweg erteilen.
-
Welche Auskunft erhalte ich telefonisch?
Telefonische Auskünfte zum Aufenthaltsort von Gefangenen sind aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Sie können aber Auskünfte zu den Berliner Justizvollzugsanstalten erhalten (Anschriften, Besuchsregeln und Kontoverbindungen).
-
Welche Daten werden von mir gespeichert?
Sobald wir Ihnen Auskunft zur Person einer oder eines Gefangenen erteilen, wird das in der Personalakte der oder des Gefangenen dokumentiert. Eine weitere Datenspeicherung erfolgt nicht.
-
Was kostet eine Auskunft?
Für eine Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Auskunft erteilen wir kostenlos.
-
Welche Auskünfte werden erteilt?
Umfang der Auskunft an Angehörige und andere Privatpersonen
Die Auskunftserteilung ist auf folgende Daten beschränkt:
- ob und in welcher Anstalt sich eine Person in Haft befindet,
- ob ihre Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht und
- falls die Entlassung innerhalb eines Jahres bevorsteht, den vorgesehenen Entlassungszeitpunkt.
Umfang der Auskunft an Verletzte einer Straftat sowie deren Rechtsnachfolger
Die Auskunftserteilung ist auf folgende Daten beschränkt:
- ob und in welcher Anstalt sich eine Person in Haft befindet,
- ob die Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht und
- bei Entlassung innerhalb eines Jahres, den vorgesehenen Entlassungszeitpunkt
- die Entlassungsadresse oder die Vermögensverhältnisse der/des Gefangenen, wenn dies zur Feststellung oder Durchsetzung von Rechtsansprüchen notwendig ist
- ob freiheitsentziehende Maßnahmen gegen die/den Gefangenen beendet werden
- ob die/der Gefangene erstmalig zu Vollzugslockerungen (Ausgang oder Urlaub) zugelassen wird oder wurde.
-
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Auskunft?
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitungszeit einige Tage in Anspruch nimmt, da wir die oder den Gefangenen befragen, ob sie oder er mit der Auskunftserteilung einverstanden ist.
Von Zwischenanfragen sehen Sie deshalb bitte ab.
Auskunft an öffentliche Stellen
-
Welche Auskünfte werden schriftlich erteilt?
Persönliche Daten von Gefangenen, die aktuell in Berlin inhaftiert sind oder in der Vergangenheit hier inhaftiert waren, dürfen wir nur geben, wenn
- Sie sich schriftlich an uns wenden (per Briefpost, Fax oder E-Mail) und
- die Vorschriften des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin (JVollzDSG Bln) dies erlauben.
-
Welche Auskünfte werden telefonisch erteilt?
Telefonische Auskünfte sind möglich, wenn der Anruf nachvollziehbar von einer öffentlichen Stelle erfolgt.
-
In welchem Umfang wird Auskunft erteilt?
Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich auf folgende Daten beschränkt:
- ob und in welcher Anstalt sich eine Person in Haft befindet,
- ob ihre Entlassung voraussichtlich innerhalb eines Jahres bevorsteht und
- falls die Entlassung innerhalb eines Jahres bevorsteht, den vorgesehenen Entlassungszeitpunkt.
Zentrale Auskunftstelle des Berliner Justizvollzuges
Postanschrift:
Alt-Moabit 12a
10559 Berlin
Telefonische Servicezeiten:
Montag – Freitag
von 8:00 – 16:00 Uhr
- Tel.: (030) 9014-5656
- Fax: (030) 9014-5666
- E-Mail an die zentrale Auskunftsstelle des Berliner Justizvollzuges