Aufstiegslehrgänge für aVD, Krankenpflege- und Werkdienst

Die Einführung einer neuen Laufbahn in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst), für den Justizvollzugsdienst einschließlich des Krankenpflege- und Werkdienstes verfolgt nach der noch ausstehenden Gesetzesänderung das Ziel, den wachsenden Anforderungen im Justizvollzug mit einer modernen und zukunftsfähigen Personalstruktur zu begegnen. Diese neuen Entwicklungsmöglichkeiten schaffen attraktive Perspektiven und tragen dazu bei, den Justizvollzug in Berlin nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln.

Auf Grundlage einer umfassenden Analyse bestehender Aufgabenbereiche wurden sowohl höherwertige Tätigkeiten innerhalb der bisherigen Laufbahnzweige als auch neue Aufgabenfelder identifiziert. Letztere liegen insbesondere an der Schnittstelle zwischen Justizvollzugsdienst/Krankenpflegedienst/Werkdienst und Verwaltungsdienst. Sie erfordern neben beruflicher Fachqualifikation zusätzliche Kompetenzen im Bereich Verwaltung und Verwaltungsrecht.

Die Verbindung von praktischer Vollzugserfahrung bzw. Erfahrung in der Pflege oder im Handwerk mit erweiterten administrativen Kenntnissen stärkt die Leistungsfähigkeit des Justizvollzugs nachhaltig. Vor diesem Hintergrund wurden neue Laufbahnzweige geschaffen und gemäß den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen der Laufbahngruppe 2 zugeordnet.

Unterricht in der Bildungsakademie 3

Zugangsmöglichkeiten im Überblick

  • Die neue Laufbahn eröffnet zwei interne Entwicklungswege für bereits im Dienst befindliche Bedienstete des Justizvollzugsdienstes, des Krankenpflegedienstes und des Werkdienstes:

  • Bewährungsaufstieg

    Dezentrales Auswahlverfahren innerhalb der jeweiligen Behörde
    • Qualifikation für Ämter bis Besoldungsgruppe A10
    • Etwa zweimonatiger Aufstiegslehrgang
    • Weiterhin Einsatz in fachspezifischen Aufgabenbereichen

    Praxisaufstieg

    Zentrales Auswahlverfahren des Berliner Justizvollzugs
    • Qualifikation für Ämter bis Besoldungsgruppe A13
    • Generalistische Ausrichtung mit Fokus auf Schnittstellenfunktionen
    • Zweijähriger Aufstiegslehrgang
    • Übernahme von Aufgaben der Ziellaufbahn

FAQ zum Auswahlverfahren

  • Müssen Bestandskräfte, welche sich am 31.12.2025 in der Besoldungsgruppe A11 befinden eine erneute Bewerbung und somit ein erneutes Auswahlverfahren (zentral oder dezentral) durchlaufen?

    Grundsätzlich nein. Sollte von der Möglichkeit des einmaligen verkürzten Praxisaufstiegs jedoch nicht Gebrauch gemacht werden, gelten die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen.

  • Ab wann kann man sich wo für die verschiedenen Aufstiege bewerben oder anmelden?

    Bewährungsaufstieg: Die Bewerbung erfolgt über die Anstalten, weil man das interne Stellenausschreibungsverfahren durchläuft. Die Anstalt meldet eine Interessentin oder einen Interessenten dann für den Bewährungsaufstieg an.
    Praxisaufstieg: Es erfolgt ein Aufruf durch die BJV zu einem zentralen Auswahlverfahren. Nach erfolgter interner Personalentwicklung kann man sich mit Motivationsschreiben und Beurteilung für das Auswahlverfahren bewerben. Wichtig ist dabei, dass die Anstalt das dienstliche Bedürfnis in ihrem konkreten Fall begründet (Stelle nach A 10).

  • Können sich nur Beamte auf Lebenszeit bewerben oder bereits Probebeamte?

    Es können sich nur Beamte auf Lebenszeit bewerben.

  • Ab welcher Besoldungsgruppe ist ein Aufstieg möglich?

    Um sich für das Auswahlverfahren für den Praxisaufstieg zu bewerben oder von Ihrer Behörde für die Teilnahme am Bewährungsaufstieg angemeldet zu werden, müssen Sie mindestens das Statusamt der Besoldungsgruppe A8 innehaben.

  • Wird sich erst auf eine Stelle oder erst auf einen Lehrgang beworben?

    Für den Praxisaufstieg bewerben Sie sich auf die Teilnahme am Lehrgang. Für den Bewährungsaufstieg müssen Sie sich zunächst auf eine geeignete Stelle bewerben.

  • Wie oft darf man an dem Auswahlverfahren teilnehmen?

    Es gibt keine Beschränkung.

  • Erfolgt eine (positive oder negative) Berücksichtigung eines vorangegangenen negativen Auswahlverfahrens?

    Nein.

  • Wird es eine Vorbereitung auf das Auswahlverfahren geben?

    Seitens der BJV ist dies nicht vorgesehen. Anstaltsinterne Vorbereitungsmaßnahmen bleiben davon unberührt.

FAQ zu Personalentwicklung und Stellenbesetzung

  • Was muss von den Fachvorgesetzten bezüglich der Personalentwicklung (PE) beachtet werden?

    Es gilt das Personalentwicklungskonzept der jeweiligen Anstalt.

  • Was muss bei der Dienstplanung in Hinblick auf Mitarbeitende in Aufstiegslehrgängen beachtet werden?

    Sowohl die Teilnahme am Bewährungsaufstieg als auch am Praxisaufstieg findet während der Dienstzeit statt. Demnach ist zu beachten, dass die Teilnehmenden während der Veranstaltungen der Lehrgänge nicht ihren Dienst in der jeweiligen Anstalt verrichten können.

  • Wie sieht es mit Versetzungen aus anderen Bundesländern aus, wenn dortige Beamte bspw. zu uns versetzt werden und bereits ein Statusamt der Besoldungsgruppe A10 innehaben? Muss dann eine Vergleichbarkeit hergestellt und ggf. zusätzliche Module absolviert werden? Können Beamte aus anderen Bundesländern sich überhaupt auf Stellen im neuen gehobenen Dienst (gD) im aVD bewerben und genauso an einem Aufstiegslehrgang teilnehmen?

    Die neue Laufbahn richtet sich ausschließlich an das Bestandspersonal des Berliner Justizvollzugs.

  • Wann müssen die Aufgaben jeweils beim Praxis- bzw. Bewährungsaufstieg übertragen werden?

    Formell muss eine Einweisung in das Aufgabengebiet der Besoldungsgruppe A10 erfolgt sein. Mit der Einweisung beginnt die zweijährige Einführungszeit. Innerhalb dieser zweijährigen Einführungszeit ist der Lehrgang zum Bewährungsaufstieg oder zum Praxisaufstieg zu absolvieren.

  • Welche Stellen müssen zum Zeitpunkt des Beginns des Aufstiegs vorhanden sein?

    Es müssen freie Stellen der Besoldungsgruppe A10 zur Verfügung stehen.

FAQ zu Anrechnungsmöglichkeiten und Zulagen

  • Besteht die Möglichkeit, die Dienstkraft nach einem erfolgreichen Bewährungsaufstieg auch anschließend im Praxisaufstieg weiter zu entwickeln? Und wird es Anrechnungsmöglichkeiten geben?

    Ja.

  • Welche Auswirkungen hat der Laufbahnwechsel auf Zulagen, wie zum Beispiel die Meisterzulage?

    Sämtliche Zulagen, die in der bisherigen Laufbahn gewährt wurden (Meisterzulage; Allgemeine Stellenzulage), werden übergeleitet. Es geht Ihnen nichts verloren.

FAQ "Sonstiges"

  • Wird es ähnliche Entwicklungsmöglichkeiten auch für tarifangestellte Kollegen geben? (z.B. tarifangestellte Gruppenleiter im geschlossenen Vollzug)

    Nein. Vergleichbare Entwicklungsmöglichkeiten für Tarifangestellte sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.

  • Wie ist dieses Vorhaben mit der aktuellen Haushaltslage zu realisieren?

    Die Verbesserung der Perspektiven für die Mitarbeitenden im aVD, Krankenpflege- und Werkdienst hat einen hohen politischen Stellenwert, weshalb von der Realisierung der „Neuen Laufbahn“ nicht abgerückt wird.

  • Bedarf die Überführung vom sog. „mittleren“ in den sog. „gehobenen Dienst“ der individuellen Zustimmung?

    Die Überleitung der betroffenen Beamtinnen und Beamten bedarf keiner Zustimmung. Sie erfolgt kraft Gesetzes.

  • Verändert sich die Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand?

    Ja. Beamtinnen und Beamte, die nach Abschluss des (verkürzten) Praxisaufstiegs in den sog. „gehobenen Dienst“ aufgestiegen sind, gehen mit 65 Jahren in den Ruhestand. Von dieser Altersgrenze ausgenommen sind die in den gehobenen Dienst übergeleiteten Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 11, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes weniger als fünf Jahre vor Erreichen ihrer ursprünglichen Altersgrenze von 61 Jahren standen. Sie gehen unverändert mit 61 Jahren in den Ruhestand. Diese Regelung stellt sicher, dass dieser Personenkreis nicht unverhältnismäßig und unvorhersehbar einer höheren Altersgrenze ausgesetzt wird.

  • Ist nach erfolgreichem Abschluss des Praxisaufstieges auch eine Verwendung in der Verwaltung möglich?

    Die Projektgruppe hat die bestehenden Aufgaben im Verwaltungsdienst der Laufbahngruppe 2, im 1. Einstiegsamt analysiert und festgestellt, dass sich eine Reihe dieser Aufgaben auch für Mitarbeitende im künftigen Laufbahnzweig des erweiterten Justizvollzugsdienstes, nach erfolgreich abgeschlossenen Praxisaufstieg, eignen. Der konkrete Zugang wird im Einzelfall über die Bewertung und das Anforderungsprofil bestimmt.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Sie können sich bei aufkommenden Fragen per Mail an eJVD@bjv.berlin.de wenden. Darüber hinaus können Sie sich jeder Zeit an den für Sie zuständigen GPM Bereich wenden.

Sobald die entsprechende Gesetzesvorlage veröffentlicht wurde, wird mit der Umsetzung der Aufstiegslehrgänge durch die BJV begonnen. Wir informieren Sie umgehend über die konkreten Termine.

Mailadresse der Projektgruppe