Die Entwicklung eines professionellen Netzwerkes und gemeinsamer Standards ist zur beruflichen Eingliederung Inhaftierter und Haftentlassener unerlässlich. Mit dem Ziel einer besseren Abstimmung der Konzepte des Strafvollzugs zur Resozialisierung und der Integrationsaktivitäten der Arbeitsagentur/ Jobcenter wurde deshalb eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.
Kooperation des Justizvollzugs mit der Bundesagentur für Arbeit
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Kooperationsvereinbarung
PDF-Dokument (164.6 kB) - Stand: Juli 2015
Resozialisierungsberater/innen der Agentur für Arbeit
Die Anstalt
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Abteilung III
- Tel.: (030) 9013-0
- Fax: (030) 9028-3783
- E-Mail an die Abteilung 3 der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz