Teilanstalt I

Freie Abrissfläche TA I

Freie Abrissfläche der TA I

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat festgestellt, dass die Unterbringung in 5,3 qm großen Hafträumen ohne abgetrennte Toilette gegen die Menschenwürde verstößt. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Teilanstalt I der JVA Tegel nicht mehr belegt.
Die Abrissarbeiten an der Teilanstalt I der JVA Tegel wurden am 27.07.2018 vollständig abgeschlossen.