Hintergrundinformationen

Auszug der BVV Drucksache Cannabis

Die Bezirksververordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg hatte das Bezirksamt im November 2013 damit beauftragt, „gemeinsam mit Experten/innen, Beratungsstellen und Anwohner/innen, die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestelle(n) am Görlitzer Park, den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarktes entgegen zu treten.“ (Drucksache DS/0807/IV)

Zur Umsetzung war beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein “Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG): Regulierter Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg” zu stellen.

Die Regulierung von Cannabis liegt im öffentlichen Interesse und sollte wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden.

Ein Steuerungskreis hat den Prozess der öffentlichen Diskussion dieses Vorhabens im Jahr 2014 vorbereitet und intensiv begleitet.

Die eigentliche Erarbeitung des Antrags erfolgte auf der Grundlage der öffentlichen Anhörungen und Diskussionen im ersten Halbahr 2015 im engen fachlichen Austausch mit einem Projektbeirat. Mitglieder des Projektbeirates sind:
  • Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg,
  • Fachstelle für Suchtprävention Berlin gGmbH,
  • Suchthilfeträger Fixpunkt e. V.,
  • Suchthilfeträger vista gGmbH,
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Schulpsychologisches Beratungszentrum Friedrichshain-Kreuzberg, Koordination der schulischen Prävention
  • Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg oder von den Fraktionen benannte fachkundige Personen,
  • Deutscher Hanfverband
  • Die / der Betäubungsmittelbeauftragte gemäß BtMG
  • Vertreter/innen aus dem Bereich Pflanzen- bzw. Gartenbau

Der Antrag wurde im Juni 2015 eingereicht. Im September 2015 wurde der Antrag abgelehnt. Der Widerspruch des Bezirksamtes gegen die Ablehnung wurde im Januar 2016 zurückgewiesen.

Dennoch sehen wir unser Vorhaben nicht als gescheitert an. Nicht zuletzt durch unsere Arbeit wird die Frage der Notwendigkeit einer Regulierung von Cannabis aktuell in der Bevölkerung als auch in der Politik ebenen- und parteiübergreifend so ernsthaft wie lange nicht diskutiert.

Zahlreiche Expertinnen und Experten aus der Suchthilfe und der Suchtforschung aber zunehmend auch Politikerinnen und Politiker fast aller Parteien erachten eine Regulierung als geeignete Alternative zum strikten Verbot, um den Jugendschutz sicher zu stellen.

Notwendig sind dafür eine enge staatliche Kontrolle des Marktes für Drogen jeder Art und ein deutlicher Ausbau der Suchtprävention und der ambulanten Suchthilfe. Wir werden uns auch weiterhin im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages für einen besseren Jugendschutz beim Umgang mit Suchtmitteln einsetzen – dies betrifft illegale wie legale Drogen gleichermaßen.