Corona-Virus
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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- Bundesregierung Informationen in Leichter Sprache
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bundesministerium für Gesundheit Tagesaktuelle Informationen in mehreren Sprachen
- Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten LAF Informationen in mehreren Sprachen
Inhaltsspalte
Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Inhaltsverzeichnis
- Aktuell: Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
- Aktuell: Entschädigungsanspruch für Eltern
- Aktuell: Informationen zur Kurzarbeit
- Aktuell: COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall
- Beratung: Hotline für mobile Beschäftigte zu Corona und Arbeitsrecht
- Allgemeine Informationen von Freistellung bis Entgeltanspruch
- Informationen zum Sozialschutz-Paket: erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld II
- Detailliertere Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z.B. zu Kinderbetreuung, Home-Office

Aktuell: Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel trat am 20.08.2020 in Kraft. Die Regel definiert verbindliche Standards zum Infektionsschutz im Betrieb. Dazu gehören Maßnahmen wie Abstand, Hygienemaßnahmen, ggf. die Benutzung von Alltagsmasken/Atemschutz und sachgerechte Lüftung. Betriebe, welche die Regel anwenden, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. In der Vorabfassung (Dezember 2020) fließen aktuelle Erkenntnisse und Empfehlungen zum Lüftungsverhalten in Innenräumen ein.
Zur Umsetzung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel im Betrieb ergeben sich verschiedene Fragen: Welche Möglichkeiten haben Betriebs- und Personalräte? Welche Schutzmaßnahmen haben Vorrang? Was gilt im Home-Office? Diese und andere Fragen beantwortet das FAQ zum Schwerpunkt Corona-Arbeitsschutz im Betrieb.
Aktuell: Entschädigungsanspruch für Eltern
Im Januar 2021 entschied das Bundeskabinett, über eine Verdopplung der Kinderkrankentage für Kinder bis 12 Jahre (20 pro Kind pro Elternteil oder 40 für Alleinerziehende) die Betreuung zu erleichtern. Zur Beantragung müssen Schulen und Kitas nicht komplett geschlossen sein, es reicht eine Aufhebung der Anwesenheitspflicht oder die Einschränkung des Kita-Betriebs.
Für erwerbstätige oder selbständige Eltern, die aufgrund einer behördlich angeordneter Schließung von Kita oder Schule ihre Kinder bis 12 Jahre selbst betreut haben und deswegen einen Verdienstausfall hatten, besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 Prozent für längstens sechs Wochen. Für Arbeitnehmer*innen zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung und lässt sie sich anschließend erstatten.
Nähere Informationen zur Erstattung für Arbeitgeber*innen
Nähere Informationen zur Erstattung für Selbständige
Aktuell: Informationen zur Kurzarbeit
Mit dem Gesetz zur Beschäftigungssicherung vom 3. Dezember 2020 wurden die Corona-Sonderregelungen zum Kurarbeitergeld im Wesentlichen bis 2021 verlängert.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellt einen aktualisierten Ratgeber zum Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit Stand Dezember 2020 zur Verfügung und beantwortet viele Fragen rund um Kurzarbeit.
Hat Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt Informationen zum Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Unternehmer zur Verfügung.
Aktuell: COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall
Nach geltendem Recht ist COVID-19 nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen als Berufskrankheit anerkannt. COVID-19-Erkrankungen von Beschäftigten aus anderen Bereichen können hingegen im Falle einer Ansteckung am Arbeitsplatz nur als Arbeitsunfall beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten empfiehlt, bei Verdacht der Erkrankung am Arbeitsplatz den Unfallversicherungsträger formlos zu informieren.
Nähere Informationen zu COVID-19 als Berufskrankheit
Informationen der DGUV für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Beratung durch die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten
Beratung: Hotline für mobile Beschäftigte zu Corona und Arbeitsrecht
Das DGB-Projekt Faire Mobilität hat eine bundesweite kostenlose Telefon-Hotline für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern in sieben Sprachen eingerichtet. Mobile Beschäftigte können sich in polnisch, rumänisch, ungarisch, bosnisch, kroatisch, serbisch und bulgarisch zu arbeitsrechtlichen Fragen während der Corona-Krise informieren und erhalten Tipps für weitere Hilfen.
Allgemeine Informationen von Freistellung bis Entgeltanspruch
Gibt es einen Entgeltanspruch, wenn ich unter Quarantäne stehe? Muss ich Urlaub nehmen, wenn die Kita geschlossen ist? Muss ich ins Büro, wenn die Kollegen husten? Diese und andere Fragen zu den arbeitsrechtlichen Konsequenzen der Corona-Pandemie beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem FAQ.
Das FAQ liegt darüber hinaus in leichter Sprache, in Gebärdensprache sowie übersetzt in zehn weitere Fremdsprachen vor.
Informationen zum Sozialschutz-Paket: erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld II
Für viele Menschen ist die Corona-Pandemie mit finanziellen Einbußen verbunden. Der Zugang zur Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Diese Regelungen über den erleichterten Zugang gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. März 2021 beginnen. Auch Freiberufler*innen, Solo-Selbständige, Künstler*innen oder Klein-Unternehmer*innen können ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen.
Detailliertere Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z.B. zu Kinderbetreuung, Home-Office
Alles, was Beschäftigte in der Corona-Pandemie wissen müssen – von Arbeitsschutz bis Zulagen, von Home-Office bis Impfstart – ist auf den Seiten des DGB zusammengestellt.
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