Corona-Pandemie: Hinweise für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Bei Fragen zur Quarantäne-Bescheinigung wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Ihres Wohnorts. Für Friedrichshain-Kreuzberg finden Sie hier den Kontakt zum Gesundheitsamt.

Dieser Artikel gibt den Regelungsstand Mitte Juni wieder. Aufgrund der Dienst-Abwesenheit der Beauftragten für Gute Arbeit wird dieser Artikel bis Ende August nicht aktualisiert. Wir danken für Ihr Verständnis!

Frau mit Mundschutz und Sprechblase mit Inhalt Informationen zu Corona für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Aktuell: Arbeitsschutz gegen das Coronavirus

Die bundesweite, betriebliche 3G-Regelung, enthalten im Infektionsschutzgesetz, ist am 20. März 2022 ausgelaufen. Auch die verbesserten Möglichkeiten für Home-Office bzw. deren Prüfung durch den Arbeitgeber sind im Rahmen des Corona-Infektionsschutzes ausgelaufen.

Seit Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25.5.2022 müssen Arbeitgeber auf der Basis des allgemeinen Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 ArbSchG) ein Hygienekonzept entwickeln, um auch künftig die Ansteckungsgefahr für die Belegschaft zu minimieren. Dazu müssen eine konkrete Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und auf deren Basis konkrete Maßnahmen bestimmt werden.

In diesem Rahmen kann der Arbeitgeber im Betrieb auch weiterhin das Tragen von Masken und das Einhalten bestimmter Abstände anordnen, aber auch einen Wechsel ins Homeoffice. Besondere Regelungen für medizinische oder Gemeinschaftseinrichtungen sind davon unbenommen.

Zur Umsetzung des Corona-Arbeitsschutzes im Betrieb ergeben sich verschiedene Fragen: Welche Möglichkeiten haben Betriebs- und Personalräte? Welche Schutzmaßnahmen haben Vorrang? Was gilt im Home-Office? Diese und andere Fragen beantwortet das FAQ zum Schwerpunkt Corona-Arbeitsschutz im Betrieb.
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Aktuell: Informationen zur Corona-Impfung, Auskunftspflicht und einrichtungsbezogene Impfpflicht

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit dem 18. November 2021 allen Erwachsenen eine *COVID-19-Auffrischimpfung.

Alle Informationen zu Corona-Impfung in Berlin wie die Berliner Impfzentren, die verwendeten Impfstoffe sowie Möglichkeiten der Auffrisch-Impfung finden Sie hier.
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Kann der Arbeitgeber eine Impfung erzwingen? Gibt es eine Impfpficht? Wie sind die Testungen am Arbeitsplatz zu bewerten? Diese und weitere Fragen zur Corona-Schutzimpfung sowie den Testungen aus arbeitsrechtlicher Sicht beantwortet der DGB.
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Für Beschäftigte in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte oder Justizvollzugsanstalten (in § 36 IfSG genannte Einrichtungen) besteht eine Auskunftspflicht über den Impfstatus. In einem FAQ informiert das Bundesministerium für Gesundheit über die Impfstatusabfrage bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
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Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19. Alle in der Einrichtung tätigen Personen – Beschäftigte, aber auch externe Handwerker oder freie Mitarbeiter*innen – müssen eine wirksame Impfung nachweisen.
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Entschädigungsanspruch für Eltern auch in 2022

Die bereits für das Jahr 2021 erhöhte Zahl von Kinderkrankentagen gilt auch für das Jahr 2022. Eltern soll über eine erhöhte Zahl von Kinderkrankentagen für Kinder bis 12 Jahre die Betreuung während der Corona-Pandemie erleichtert werden:
  • pro Elternteil und Kind gibt es 30 Kinderkranktage,
  • pro Elternpaar pro Kind insgesamt 60 Tage,
  • für Alleinerziehende pro Kind sind es 60 Tage,
  • bei mehreren Kindern maxmial 65 Tage pro Elternteil bzw. 130 für Alleinerziehende.

Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
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Zur Beantragung müssen Schulen und Kitas nicht komplett geschlossen sein, es reicht eine Aufhebung der Anwesenheitspflicht oder die Einschränkung des Kita-Betriebs. Für erwerbstätige oder selbständige Eltern, die aufgrund einer behördlich angeordneter Schließung von Kita oder Schule ihre Kinder bis 12 Jahre selbst betreut haben und deswegen einen Verdienstausfall hatten, besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 67 Prozent für längstens sechs Wochen. Für Arbeitnehmer*innen zahlt der Arbeitgeber die Entschädigung und lässt sie sich anschließend erstatten.
Nähere Informationen zur Erstattung für Arbeitgeber*innen
Nähere Informationen zur Erstattung für Selbständige

COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall

Nach geltendem Recht ist COVID-19 nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen als Berufskrankheit anerkannt. COVID-19-Erkrankungen von Beschäftigten aus anderen Bereichen können hingegen im Falle einer Ansteckung am Arbeitsplatz nur als Arbeitsunfall beim Unfallversicherungsträger angezeigt werden. Die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten empfiehlt, bei Verdacht der Erkrankung am Arbeitsplatz den Unfallversicherungsträger formlos zu informieren.
Nähere Informationen zu COVID-19 als Berufskrankheit
Informationen der DGUV für Beschäftigte im Gesundheitswesen
Beratung durch die Berliner Beratungsstelle Berufskrankheiten

Informationen zur Kurzarbeit

Die Corona-Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zum Kurarbeitergeld wurden im Wesentlichen bis Ende Juni 2022 verlängert.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund stellt einen aktualisierten Ratgeber zum Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit Stand Februar 2022 zur Verfügung und beantwortet viele Fragen rund um Kurzarbeit.
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Hat Ihr Arbeitgeber Kurzarbeit angemeldet, kann Ihr Verdienstausfall teilweise ausgeglichen werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt Informationen zum Kurzarbeitergeld für Beschäftigte und Unternehmer zur Verfügung.
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Beratung: Hotline für mobile Beschäftigte zu Corona und Arbeitsrecht

Das DGB-Projekt Faire Mobilität hat eine bundesweite kostenlose Telefon-Hotline für Beschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern in fünf Sprachen eingerichtet. Mobile Beschäftigte können sich in polnisch, rumänisch, ungarisch, kroatisch und bulgarisch zu arbeitsrechtlichen Fragen während der Corona-Krise informieren und erhalten Tipps für weitere Hilfen.
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auch in 2022 erleichterter Zugang zum Arbeitslosengeld II

Für viele Menschen ist die Corona-Pandemie mit finanziellen Einbußen verbunden. Der Zugang zur Grundsicherung (auch genannt: Arbeitslosengeld II) wurde durch das Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vorübergehend erheblich erleichtert. Diese Regelungen über den erleichterten Zugang gelten für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2022 beginnen. Auch Freiberufler*innen, Solo-Selbständige, Künstler*innen oder Klein-Unternehmer*innen können ihren Anspruch auf Grundsicherung prüfen.
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Detailliertere Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, z.B. zu Kinderbetreuung, Home-Office

Alles, was Beschäftigte in der Corona-Pandemie wissen müssen – von Arbeitsschutz bis Zulagen, von Home-Office bis Impfstart – ist auf den Seiten des DGB zusammengestellt.
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