Inhaltsspalte
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: Voraussetzungen, Termine und Ablauf

Inhaltsverzeichnis
- Impfpriorisierung bei AstraZeneca aufgehoben
- Vor der Impfung: Anspruch, Terminbuchung, Unterlagen
- Corona-Impfmanagement
- Ablauf der Schutzimpfung in den Impfzentren
- Nach der Impfung: Einhaltung der Corona-Maßnahmen
- Impfungen durch mobile Impfteams
- Berliner Impfzentren
- FAQ Schutzimpfung
- Leistungen nach Impfschäden
Impfpriorisierung bei AstraZeneca aufgehoben
Der Impfstoff AstraZeneca kann ab sofort in den Berliner Arztpraxen unabhängig von der Priorisierung nach der Impfverordnung des Bundes verimpft werden. Bereits seit Anfang April wird in Berlin bei der Erstimpfung AstraZeneca nur in Haus- und Facharztpraxen verimpft. Dabei war die Zielgruppe bisher auf die § 2 und 3 der Impfverordnung begrenzt und lediglich der Personenkreis der 60-69-Jährigen schon mit einbezogen worden.
Zweitimpfungen mit AstraZeneca
Die Zweitimpfungen von über 60-Jährigen mit AstraZeneca, die ihre erste Impfung in den Corona-Impfzentren Tegel und Tempelhof erhalten haben, werden ab der 18. Kalenderwoche im Mai an Nachmittagsterminen im Impfzentrum Tempelhof fortgesetzt. Alle, die bei der Terminbuchung ihre Telefonnummer oder E-Mailadresse hinterlassen haben, bekommen eine Nachricht. Wer keine Kontaktdaten hinterlegt hat, kann sich bei der Impf-Hotline 030/9028-2200 melden und sich über Termine informieren.
Unter 60-Jährige erhalten in den Impfzentren ihre Zweitimpfung mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna. Die Umbuchungen finden derzeit statt. Wer keine Kontaktdaten hinterlegt hat, kann sich bei der Impf-Hotline 030/9028-2200 melden und sich über Termine informieren.
Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Seit Dezember 2020 können sich Berliner:innen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Schutzimpfungen sind für die Bürger:innen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Es besteht keine Impfpflicht – die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Mit der Entwicklung und Zulassung verschiedener Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden zahlreiche irreführende und falsche Behauptungen zur Schutzimpfung in Umlauf gebracht. Der Faktencheck der Bundesregierung informiert und klärt auf
Vor der Impfung: Anspruch, Terminbuchung, Unterlagen
Um das Pandemiegeschehen gezielt einzudämmen und Personen mit einem besonders hohen Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs zu schützen, ist zunächst eine Priorisierung der Personen mit Anspruch auf eine Schutzimpfung nötig. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit regelt, welche Personengruppen prioritär geimpft werden können Die Verordnung definiert drei Personengruppen, welche mit höchster, hoher und erhöhter Priorität einen Anspruch auf die Schutzimpfung haben. Zur höchsten Prioritätsgruppe gehören etwa Menschen über 80 Jahren sowie Personen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten und für welche ein erhöhtes Expositionsrisiko besteht. Mit hoher Priorität haben unter anderem Menschen über 70 Jahren, Mitarbeiter:innen in Grundschulen oder Einrichtungen zur Kinderbetretreuung und-pflege sowie Personen mit bestimmten Vorerkrankungen einen Anspruch auf eine Corona-Impfung. Zur dritten Personengruppe, für welche eine erhöhte Priorität gilt, zählen zum Beispiel Menschen über 60 Jahren, Personen, die in bestimmten systemrelevanten Berufen arbeiten. Schwangere und vorerkrankte Personen sollten zunächst Rücksprache mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt halten.
Die Prioritäten der Corona-Impfverordnung bauen auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) auf, die fortlaufend geprüft und gegebenenfalls angepasst wird.
Einladung und Terminbuchung
Impfberechtige erhalten ein persönliches Einladungsschreiben inklusive Imfpcode von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Damit können sie die Termine für die Impfungen in einem der Berliner Impfzentren vereinbaren. Dem Einladungsschreiben sind ein Anamnesebogen und eine Einverständniserklärung beigefügt. Die Einladungen sind personengebunden: Termine können nicht an Dritte weitergegeben und müssen im Krankheitsfall verschoben werden.
Weitere Informationen und Dienstleistungen zum Thema Impfung gegen Corona (SARS-CoV-2) werden auf dem Serviceportal Berlin zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen zur Impfung
Folgende Dokumente müssen zur Impfung mitgebracht werden:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Persönliches Einladungsschreiben
- Unterschriebenes Aufklärungsmerkblatt
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Unterschriebene Einverständniserklärung
Ein Impfausweis muss nicht zwingend mitgebracht werden. Aus organisatorischen Gründen erhalten geimpfte Personen einen separaten Impfnachweis, welcher von den Hausärzt:innen in den Ausweis nachgetragen werden können.
Ablauf der Schutzimpfung in den Impfzentren
Am Impfzentrum wird kein Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt. Ggf. wird jedoch die Körpertemperatur gemessen. Personen mit erhöhter Temperatur dürfen das Impfzentrum nicht betreten und müssen einen neuen Termin vereinbaren. Begleitpersonen müssen grundsätzlich vor dem Gebäude warten.
Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sieht zwei Impfungen vor. Je nach Impfstoff erfolgt die zweite Impfung nach drei bis zwölf Wochen. Bei der Terminvergabe werden bereits beide Termine festgelegt. Ein Impftermin dauert 1 bis 1,5 Stunden.
Vor der eigentlichen Impfung erfolgt eine Beratung mit Informationen zu möglichen Nebenwirkungen, Hinweisen zum Ablauf und Empfehlungen zum richtigen Verhalten nach der Impfung. Eine kurze, symptombezogene Untersuchung, um akute Erkrankungen und Allergien auszuschließen, wird ebenfalls durchgeführt. Anschließend wird der Impfstoff intramuskulär verabreicht – in der Regel mittels Spritze in den Oberarm.
Bevor Geimpfte wieder nach Hause dürfen, ist die 30-minütige Nachbeobachtungszeit einzuhalten. Hierfür steht ein separater Raum mit Sitzmöglichkeiten zur Verfügung.
Nach der Impfung: Einhaltung der Corona-Maßnahmen
Die allgemein geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten auch für geimpfte Personen weiterhin. Sämtliche Verhaltensregeln – etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – und Beschränkungen – etwa die Quarantänepflicht nach der Einreise – sind für Geimpfte weiterhin gültig.
Impfungen durch mobile Impfteams
Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität kein Impfzentrum besuchen können, werden von mobilen Impfteams aufgesucht. Dies betrifft u.a. Pflegebedürftige in Betreuten Wohngemeinschaften, in Seniorenanlagen und Pflegeeinrichtungen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Hotlines
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen: 030 9028 – 2828 (8 bis 20 Uhr)
Impf-Hotline (Buchung von Impfterminen, Fragen zur Buchung): 030 9028 – 2200 (7 bis 18 Uhr)
Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19