Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

Impfen neu 2:1

Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus sind für die Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos.

Wenden Sie sich für eine Corona-Impfung an Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt. Als Informationsangebot hat die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Liste von Praxen veröffentlicht, die Impfungen für Nicht-Bestandspatientinnen und Nicht-Bestandspatienten anbieten.

Mit der Entwicklung und Zulassung verschiedener Impfstoffe gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 wurden zahlreiche irreführende und falsche Behauptungen zur Schutzimpfung in Umlauf gebracht. Der Faktencheck der Bundesregierung informiert und klärt auf

Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen

Jede Person, die in Deutschland in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert ist, ist impfberechtigt. Selbiges gilt für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben oder in der Bundesrepublik beschäftigt sind. Kinder unter 16 Jahren müssen zudem von einem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen werden auf dem Service-Portal Berlin zur Verfügung gestellt.

Grundimmunisierung

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 5 Jahren eine Grundimmunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Eine Impfung ist nur in wenigen Fällen nicht möglich. Die Grundimmunisierung erfolgt im Regelfall über zwei Impfungen. Auch die Kombination aus einer Impfung und einer Covid-19-Erkrankung kann als Grundimmunisierung gelten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Erste Auffrischungsimpfung

Zudem empfiehlt die Stiko allen Personen ab zwölf Jahren eine Auffrischungsimpfung (Booster). Dieser sollte frühestens sechs Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen. Für die Auffrischungsimpfung werden in Berlin vor allem auf die Omikron-Variante angepasste Impfstoffe von Biontech und Moderna angeboten. Nach der Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Nuvaxovid von Novavax kann die Auffrischimpfung für Personen ab 18 Jahren mit dem Impfstoff Nuvaxovid oder mit Comirnaty von BioNTech/Pfizer erfolgen. Für Personen ab 30 Jahren kann für die Auffrischimpfung zudem der Impfstoff Spikevax von Moderna verwendet werden.

Zweite Auffrischungsimpfung

Eine zweite Auffrischungsimpfung wird Personen im Alter ab 60 Jahren sowie Personen, die aufgrund ihrer Vorerkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs unterliegen, empfohlen. Für die zweite Auffrischungsimpfung werden in Berlin auf die Omikron-Varianten angepasste Impfstoffe von Biontech und Moderna angeboten. Bislang sind nur mRNA-Impfstoffe für Auffrischungsimpfungen zugelassen. Für Personen unter 60 Jahren, die nicht vorerkrankt sind, und bereits drei immunologische Ereignisse hatten (Impfung oder Erkrankung), wird derzeit keine weitere Impfung empfohlen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts.

Übersicht: Verwendete Impfstoffe

In Berlin und Deutschland werden derzeit folgende Impfstoffe angeboten:

  • mRNA-Impfstoffe
    • Comirnaty von Biontech. Für Auffrischungsimpfungen wird der auf Omikron angepasste Impfstoff angeboten.
    • Spikevax von Moderna. Für Auffrischungsimpfungen wird der auf Omikron angepasste Impfstoff angeboten.
  • Proteinbasierte Impfstoffe (Totimpfstoffe)
    • Nuvaxovid von Novavax. (auch für Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahren, die zuvor mit Nuvaxovid grundimmunisiert wurden).
    • Valneva von Valneva. Derzeit ist dieser Impfstoff nur zur Grundimmunisierung zugelassen.
Folgende Impfstoffe werden nicht oder nicht mehr angeboten:
  • Vaxzevria von Astrazeneca
  • Janssen von Johnson&Johnson
  • Sputnik V

Digitaler Impfnachweis

Das digitale EU-Impfzertifikat ist der einfachste Weg, eine vollständige Impfung bzw. Auffrischungsimpfung nachzuweisen und überprüfen zu lassen. Dabei handelt es sich um einen QR-Code, welcher von Ihrem Impfzentrum oder Impfarzt ausgestellt wurde. Der QR-Code kann über verschiedene Apps – etwa die Corona-Warn-App oder die CovPass-App – eingelesen und im Smartphone gespeichert werden. Wer bei der Impfung keinen Impfnachweis bekommen hat, kann diesen in der Apotheke erstellen lassen. Hierzu müssen Personalausweis und der gelbe Impfpass vorgelegt werden. Die Website www.mein-apothekenmanager.de listet die Apotheken in Berlin auf, die digitale Impfnachweise generieren.

Technisches Ablaufdatum der digitalen Impfzertifikate
Sowohl in der Corona-Warn-App als auch in der CovPass-App unterliegen die Impfzertifikate einer technischen Gültigkeitsfrist von 365 Tagen. Um Ihren Impfstatus über diese Frist hinaus nachzuweisen, müssen Sie Ihr Zertifikat rechtzeitig erneuern. Die Aktualisierung können Sie selbst in der App vornehmen.

28 Tage vor Ablauf der Frist werden Sie von Ihrer App über das Ablaufen Ihres Zertifikats informiert. Dann können Sie Ihren Impfnachweis mit der Funktion „Zertifikate erneuern“ selbst neu ausstellen. Diesen Schritt können Sie bis zu 90 Tage nach dem Ablauf Ihres Zertifikats durchführen. Sie müssen nur Ihr letztes Impfzertifikat erneuen.

Weiterführende Informationen

Recherche

Leistungen nach Impfschäden

Wer durch eine Impfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe eine gesundheitliche Schädigung (Impfschaden) erleidet, kann einen Antrag auf Leistungen nach dem IfSG stellen. Weitere Informationen

FFP2

Handlungsempfehlungen bei Verdachtsfällen

Der Berliner Senat appelliert weiterhin an die Eigenverantwortung der Berlinerinnen und Berliner. Weitere Informationen