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Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: Voraussetzungen, Termine und Ablauf

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Schutzimpfungen sind die beste Möglichkeit, sich und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Sie leisten zudem einen erheblichen Beitrag zur Eindämmung von Pandemien. Ab Ende Dezember 2020 können sich Berliner:innen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen. Die Schutzimpfungen sind für die Bürger:innen unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Es besteht keine Impfpflicht – die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.
Vor der Impfung: Anspruch, Terminbuchung, Unterlagen
Um das Pandemiegeschehen gezielt einzudämmen und Personen mit einem besonders hohen Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs zu schützen, ist zunächst eine Priorisierung der Personen mit Anspruch auf eine Schutzimpfung nötig. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit regelt, welche Personengruppen zunächst geimpft werden können – sie baut auf der der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) auf. Zum Impfstart Ende Dezember 2020 haben Personen über 80, Personen die in einer stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden sowie Betreuer:innen in Pflegeeinrichtungen und Mitarbeiter:innen in medizinischen Einrichtungen mit hohem Ansteckungsrisiko einen Anspruch auf die Schutzimpfung. Schwangere und vorerkrankte Personen sollten zunächst Rücksprache mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt halten.
Einladung und Terminbuchung
Impfberechtige erhalten ein persönliches Einladungsschreiben inklusive Imfpcode von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Damit können sie die Termine für die Impfungen in einem der Berliner Impfzentren vereinbaren. Dem Einladungsschreiben sind ein Anamnesebogen und eine Einverständniserklärung beigefügt. Die Einladungen sind personengebunden: Termine können nicht an Dritte weitergegeben und müssen im Krankheitsfall verschoben werden. Weitere Informationen und Dienstleistungen zum Thema Impfung gegen Corona (SARS-CoV-2) werden auch auf dem Serviceportal Berlin zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen zur Impfung
Folgende Dokumente müssen zur Impfung mitgebracht werden:
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Persönliches Einladungsschreiben
- Ausgefüllter Anamnesebogen
- Unterschriebene Einverständniserklärung
Ein Impfausweis muss nicht zwingend mitgebracht werden. Aus organisatorischen Gründen erhalten geimpfte Personen einen separaten Impfnachweis, welcher von den Hausärzt:innen in den Ausweis nachgetragen werden können.
Ablauf der Schutzimpfung in den Impfzentren
Am Impfzentrum wird kein Schnelltest auf das Coronavirus durchgeführt. Ggf. wird jedoch die Körpertemperatur gemessen. Personen mit erhöhter Temperatur dürfen das Impfzentrum nicht betreten und müssen einen neuen Termin vereinbaren. Begleitpersonen müssen grundsätzlich vor dem Gebäude warten.
Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sieht zwei Impfungen vor. Je nach Impfstoff erfolgt die zweite Impfung nach drei oder vier Wochen. Bei der Terminvergabe werden bereits beide Termine festgelegt. Ein Impftermin dauert 1 bis 1,5 Stunden.
Vor der eigentlichen Impfung erfolgt eine Beratung mit Informationen zu möglichen Nebenwirkungen, Hinweisen zum Ablauf und Empfehlungen zum richtigen Verhalten nach der Impfung. Eine kurze, symptombezogene Untersuchung, um akute Erkrankungen und Allergien auszuschließen, wird ebenfalls durchgeführt. Anschließend wird der Impfstoff intramuskulär verabreicht – in der Regel mittels Spritze in den Oberarm.
Bevor Geimpfte wieder nach Hause dürfen, ist die 30-minütige Nachbeobachtungszeit einzuhalten. Hierfür steht ein separater Raum mit Sitzmöglichkeiten zur Verfügung.
Nach der Impfung: Einhaltung der Corona-Maßnahmen
Die allgemein geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelten auch für geimpfte Personen weiterhin. Sämtliche Verhaltensregeln – etwa das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – und Beschränkungen – etwa die Quarantänepflicht nach der Einreise – sind für Geimpfte weiterhin gültig.
Impfungen durch mobile Impfteams
Personen, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität kein Impfzentrum besuchen können, werden von mobilen Impfteams aufgesucht. Dies betrifft Pflegebedürftige in Betreuten Wohngemeinschaften, in Seniorenanlagen und Pflegeeinrichtungen. Die Koordinierung der Impftermine wird hierbei von den Pflegediensten oder Einrichtungen übernommen.
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Hotline
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen.
Chatbot zu Corona
Ab sofort beantwortet der Berliner Chatbot Bobbi die Fragen der Bürger:innen zu SARS-CoV-2 und COVID-19