Zusammensetzung der Mitglieder und Grundlagen der Wahl

Der Beirat setzt sich aus Mitgliedern zusammen, die entweder ihren Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Wirkungsbereich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben und sich mit integrations- und migrationsspezifischen Themen befassen. Er besteht aus max. 29 Mitgliedern, von denen mind. 15 einen Migrationshintergrund haben müssen.
Nach § 4 der Geschäftsordnung des Beirates werden die Mitglieder in zwei unterschiedlichen Auswahlverfahren gewählt. 12 Mitglieder und ihre Stellvertreter*innen werden nach erfolgtem Interessenbekundungsverfahren von den in der vergangenen Wahlperiode gewählten Beiratsmitgliedern bestimmt. 13 weitere Mitglieder mit Migrationshintergrund und deren Nachrücker werden analog des Wahlverfahrens der Vertreter*innen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Landesbeirat für Integration und Migration gewählt. Das Wahlverfahren findet auf der Grundlage des im Dezember 2010 verabschiedeten Partizipations- und Integrationsgesetzes statt.

  • Mitgliederübersicht August 2022_Beirat für Partizipation und Integration

    PDF-Dokument (83.4 kB)
    Dokument: Integrationsbüro Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

  • Geschäftsordnung Beirat für Partizipation und Integration_Fassung vom 31.05.2022

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    Dokument: Integrationsbüro Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg