Förderung des Fußverkehrs

Die Förderung des Fußverkehrs ist wichtiger Teil der Mobilitätswende. Durch den Fußverkehrsteil im Berliner Mobilitätsgesetz hat diese Aufgabe seit Februar 2021 zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Maßnahmen des Fußverkehres sollen insbesondere die schwächsten Verkehrsteilnehmenden schützen. Doch auch der Umweltverbund als Ganzes profitiert: Wenn der Fußverkehr gestärkt wird, kann auch der ÖPNV besser und sicherer erreicht werden. In Friedrichshain-Kreuzberg werden unter anderem folgende Maßnahmen für einen gestärkten Fußverkehr umgesetzt:

  • Sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr
  • Reduktion von Durchgangsverkehr in Wohnstraßen
  • Einrichtung von Fußgänger*innen-Zonen
  • Ausbau der Barrierefreiheit durch abgesenkte Bordsteine
  • Einrichtung von Schulzonen und Schulstraßen

Fußgänger*innenzonen

Eine Fußgänger*innenzone ist ein Straßenabschnitt, der dem Fußverkehr vorbehalten ist. Menschen zu Fuß können sich dort sicher bewegen. Radfahrer*innen müssen hier von ihrem Rad steigen und schieben. Jedoch kann das Befahren mit dem Fahrrad durch das vorhandene Zusatzschild „Radfahrer*innen frei“ gestattet sein. In jedem Fall ist die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und dem Fußverkehr ist immer Vorrang zu gewähren. Der Kraftfahrzeugverkehr ist nicht zulässig. Dazu gehören auch Elektrokleinstfahrzeuge wie z.B. E-Scooter.

Rettungsverkehre und Polizei können die Straße natürlich immer befahren. Ausnahmen kann es auch für den Lieferverkehr geben. In einigen Fällen werden Lieferzonen außerhalb der Fußgänger*innen-Zone eingerichtet. Manchmal wird auch Lieferverkehr in bestimmten Zeitfenstern zugelassen. Für Umzüge kann bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das Parken stellt in der Fußgänger*innen-Zonen eine Ordnungswidrigkeit dar.

Fußgänger*innenzonen haben eine lange Tradition als Element der Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Geeignete Straßenabschnitte werden für eine solche Umwandlung im Detail geprüft. Dabei werden auch die Effekte auf umliegende Straßen und Durchgangsverkehre beachtet. Für die Einrichtung einer Fußgänger*innen-Zone braucht es eine sogenannte „Teileinziehung“. Dies beschreibt einen Verwaltungsprozess, bei welchem der Widmungszweck der Straße verändert wird.

Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit trägt die Einrichtung von Fußgänger*innenzonen auch zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität bei. Seit Beschluss des Mobilitätsgesetztes wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Abschnitte der Krautstraße, der Waldeyerstraße, der Danneckerstraße sowie des Lausitzer Platzes in Fußgänger*innenzonen umgewandelt.

Fußverkehrsstrategie „Xhain beruhigt sich“

Die Förderung von Fußverkehr hat für den Bezirk oberste Priorität und trägt zur Förderung von Mobilität, Zugänglichkeit, klimafreundlicher Stadtplanung und Gesundheit bei. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es eine strategische Herangehensweise.

Mehr sichere Querungen, weniger Durchgangsverkehr in Nebenstraßen und ein Schwerpunkt auf die Schulwegsicherheit: Dazu hat das Bezirksamt das Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung namens „Xhain beruhigt sich“ entwickelt. Dieses führt vielfältige Beschlüsse und Projekte für den Fußverkehr zusammen und versteht sich als übergreifende Gesamtstrategie für die Entwicklung des Fußverkehrs im Bezirk.

Insgesamt hat das Bezirkskonzept für flächendeckende Verkehrsberuhigung das Ziel Durchgangsverkehre zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dieses Gesamtkonzept steht parallel zum Ausbau des Radnetzes und weiterer bezirklicher Strategien. Das Bezirkskonzept flächendeckende Verkehrsberuhigung umfasst dabei drei grundlegende Schwerpunkte:

  1. Reduktion des Durchgangsverkehrs in allen Nebenstraßen
  2. Umsetzung von sichere Querungen
  3. Einrichtung von Schulzonen vor Schuleingängen

All diese Maßnahmen tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Zentral ist hierbei die Schaffung eines engmaschigen wohnortnahen Netzes für sicheren Rad- und Fußverkehr.

Schulzonen und Schulstraßen

Eine besonders gefährdete Gruppe im Straßenverkehr sind Schüler*innen. Allein 14.321 Grundschüler*innen im Bezirk sind täglich auf ihrem Schulweg von der hohen Verkehrsbelastung betroffen und gefährdet. Hinzu kommen viele Schüler*innen weiterführender Schulen, an OSZ und an Ausbildungsstätten. Schüler*innen sind auf allen Straßen im Bezirk in ihrem Alltag unterwegs. Daher arbeitet das Bezirksamt mit einer flächendeckenden Herangehensweise für mehr Verkehrssicherheit für Rad- und Fußverkehr und legt zusätzlich den Fokus auf die Straßensituation vor den Schulstandorten selbst. Vor den Schulstandorten – wenn diese in Nebenstraßen liegen – werden Schulzonen und temporäre Schulstraßen geplant.

Bei einer Schulzone wird die Straße vor dem Schuleingang so umgestaltet, dass die Sicherheit für Schüler*innen erhöht wird. Das Bringen von Kindern zu Fuß und mit dem Fahrrad wird durch mehr Platz vereinfacht. Für alle Verkehrsteilnehmenden ist schnell erkennbar, dass es sich um eine Schule handelt. Dadurch wird die Aufmerksamkeit erhöht. Die Einrichtung von Schulzonen hat vielfältige positive Auswirkungen. Die Schulwegsicherheit wird erhöht und die Unfallzahlen reduziert. Die Maßnahmen können zu einer allgemeinen Verbesserung der Verkehrssicherheit des Rad- und Fußverkehrs führen sowie die Aufenthaltsqualität des Straßenraums verbessern. Außerdem kommt es zu einer allgemeinen Verkehrsberuhigung und die Luft- und Lärmbelastung nimmt ab. Solche Schulzonen werden dauerhaft eingerichtet.

Temporäre Schulstraßen sind eine besondere Maßnahme. Hier wird direkt vor dem Schuleingang für eine bestimmte Zeit die Straße für den motorisierten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung wird durch mobile oder feste Sperrelemente durchgesetzt, zum Beispiel durch fest installierte Schranken. Dabei nutzen wir die Erfahrungen, die wir seit Jahren mit den temporären Spielstraßen sammeln. Diese haben gezeigt, dass solche zeitweisen Sperrungen die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen und gut funktionieren.

Kontakt

Straßen- und Grünflächenamt