Bild: SGA Friedrichshain-Kreuzberg
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Vor Beginn der Planung findet ein Vor-Ort-Termin an der Schule statt, bei dem Vertreterinnen des Kollegiums, der Schulleitung, Schulsozialarbeit, Eltern sowie Schülerinnen eingeladen werden, um ihre Bedürfnisse zu besprechen. Zudem sind die Schulgemeinschaften ausdrücklich zu öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen eingeladen.
Wo möglich und sinnvoll, werden interaktive Workshops für Schüler*innen angeboten, um ihre Ideen und Wünsche direkt einzubeziehen. Während der Planung werden die Entwürfe regelmäßig mit der Schule abgestimmt, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Schulgemeinschaft entsprechen.
Nach der Umsetzung gibt es einen Evaluationstermin mit der Schulgemeinschaft, bei dem Feedback gesammelt wird, um zu erfahren, was gut funktioniert und wo Verbesserungen nötig sind.
Kinder und Jugendliche werden aktiv in den Planungsprozess eingebunden, beispielsweise durch Workshops im Rahmen von Beteiligungsveranstaltungen oder durch die Teilnahme einzelner Schüler*innen an Vor-Ort-Terminen.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligungen werden gezielt Informationen zu Schulwegen, fehlenden Querungen und Wünschen aus Sicht der Kinder gesammelt. Diese Erkenntnisse fließen in die Gestaltung der Straßen vor den Schuleingängen ein.
Bei Schulzonen ist es wichtig, Vorhaben auf Basis bisheriger Erfahrungen zu optimieren. Deshalb werden die Maßnahmen evaluiert.
Mögliche Elemente der Evaluation sind unter anderem:
Die konkrete Gestaltung der Evaluation wird jeweils standortspezifisch festgelegt.
Es gibt zahlreiche Gründe, Schulzonen und Schulstraßen einzurichten. Im Vordergrund steht dabei, eine ruhige und sichere (Schul-)Umgebung zu schaffen. Damit werden folgende Ziele verfolgt:
In vielen europäischen Städten gibt es mittlerweile Schulzonen und Schulstraße. Zum Beispiel in Paris mit dem Projekt „Rues aus Écoles“, London mit dem Projekt „School Streets“, in Mailand mit dem Programm „Piazze Aperte per ogni scuola“ (Offene Plätze für jede Schule) und Bologna mit dem Projekt „Piazze Scolastiche“ (Schulplätze).
Wenn eine Schulzone als Fußgänger*innenzone gestaltet ist, wird es in unmittelbarer Umgebung der Schulzonen Lieferzonen geben, in denen Anlieferungen stattfinden können. Darüber hinaus gibt es für einzelne Einrichtungen Ausnahmegenehmigungen. So wird sichergestellt, dass Anlieferungen ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebs und der Sicherheit erfolgen können.
Die Planer*innen achten darauf, dass Haltemöglichkeiten für den Schwimmbus eingeplant werden z.B. durch Lieferzonen und stehen im Austausch mit den Schulen, um je nach Standort eine passende Lösung zu finden.
Die konkrete Umsetzung und genaue Gestaltung der Schulzone hängen von den örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten ab. Im Schulzonen-Konzept des Bezirks wurde festgelegt, dass Fußgängerzonen als Form von Schulzonen prioritär umzusetzen sind, denn Kfz-freie Schulzonen bieten die höchste Sicherheit für Kinder, unabhängig von bisherigen Unfallzahlen.
Für die Umsetzung von Schulzonen führt das Bezirksamt nach und nach planerische Prüfungen, fachliche Abstimmungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen durch, um die beste Lösung für jeden Standort zu identifizieren.
Die Entscheidung, welche Art der Schulzone umgesetzt wird, basiert auf den fachlichen Einschätzungen der zuständigen Verkehrsplaner*innen, Datenauswertungen wie Verkehrszählungen und Unfallstatistiken sowie auf den Ergebnissen der Fachbeteiligung (z.B. von Straßenverkehrsbehörde, BSR, BVG, Feuerwehr, Polizei, Straßenunterhaltung) und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Belange aller Gruppen werden durch die Fachplaner*innen strukturiert ausgewertet und abgewogen. Die für den jeweiligen Standort geeignetste Maßnahme wird zudem mit weiteren verkehrlichen Maßnahmen im Umfeld abgestimmt und anschließend die Umsetzung geplant.
Ob an einem Schulstandort ein größerer Umbau im Sinne einer Schulzone oder vorerst nur kleinere Maßnahmen umgesetzt werden, wird von der zuständigen Verkehrsplaner*in in Abstimmung mit anderen Stakeholders entschieden. Dies hängt damit zusammen, dass nur eine begrenzte Anzahl größerer Baumaßnahmen gleichzeitig geplant und betreut werden kann. Das Ziel des SGA ist jedoch, so viele Schulstandorte wie möglich so schnell wie möglich sicherer umzugestalten.
Für die Schulstandorte wurde eine Priorisierung erarbeitet, die sowohl auf Umwelt- als auch auf Verkehrssicherheitsdaten basiert. Bei der Umsetzung von Schulzonen spielen beide Datengrundlagen eine wichtige Rolle, da mit solchen Umbaumaßnahmen mehrere Themen gleichzeitig adressiert werden können, die über die reine Verkehrssicherheit hinausgehen (Klimaschutz, Community Building, räumliche Gerechtigkeit etc..).
Für kleinere Maßnahmen sind hingegen ausschließlich die Verkehrssicherheitsdaten ausschlaggebend.
Zu Beginn jedes Jahres wird auf der Website des Straßen- und Grünflächenamtes veröffentlicht, welche Standorte in diesem Jahr geplant und umgestaltet werden. Die Standorte wurden dabei priorisiert, und die Umsetzung erfolgt schrittweise, je nach Dringlichkeit.
Straßen- und Grünflächenamt