Die temporäre Schulstraße in der Schleiermacherstraße endet mit dem Beginn der Sommerferien 2025. Zum Abschluss wollen wir wissen: Wie hat die Schulstraße funktioniert? War das Projekt erfolgreich – wie genau? Welche Erfahrungen haben Sie an und auf der Schulstraße gemacht? Gab es Herausforderungen bei der Nutzung der Schulstraße?
Hinweise können bis zum 31. Juli 2025 auf mein.Berlin eingetragen werden. Projekt auf mein.Berlin
Temporäre Schulstraßen in Friedrichshain-Kreuzberg
Beteiligung zur Auswertung der ersten temporären Schulstraße
Häufige Fragen zu Temporären Schulstraßen
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Wo werden temporäre Schulstraßen eingerichtet?
Zunächst erfolgt die Einrichtung an einem Pilotstandort in der Schleiermacherstraße.
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Wie lange werden die Straßen gesperrt?
Die Dauer der Sperrung hängt von den Schulzeiten am Standort ab und wird individuell mit der Schule abgestimmt.
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Was passiert, wenn Feuerwehr oder Polizei durchfahren müssen?
Polizei und Feuerwehr haben einen Schlüssel für die Schranke und können jederzeit durchfahren.
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Ist die Durchfahrt für den Radverkehr weiterhin erlaubt?
Da viele Schüler*innen mit dem Rad zur Schule kommen, bleibt die Durchfahrt für den Radverkehr erlaubt. Bei erhöhten Konfliktlagen kann die Durchfahrt jedoch auch im Sinne der Verkehrssicherheit untersagt werden
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Kann die Schulkantine noch beliefert werden?
Ja, die Schule erhält einen Schlüssel und kann bei Bedarf für den Betreiber die Schranke öffnen.
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Was ist mit den Parkplätzen innerhalb der temporären Schulstraße?
Während der Schließung der Straße für den Kfz-Verkehr gilt absolutes Haltverbot. Parkende Fahrzeuge müssen vorher entfernt werden. Außerhalb der Schulstraßen-Zeiten, am Wochenende, an Feiertagen oder in Schulferien kann hier selbstverständlich geparkt werden.
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Kann auch vor meiner Schule eine temporäre Schulstraße umgesetzt werden?
Damit eine temporäre Schulstraße umgesetzt werden kann, sind vielfältige Themen vorher zu prüfen. Insbesondere muss die tägliche Betreuung der Schranke an Schultagen durch einen Kooperationspartner sichergestellt werden. Wenn es an Ihrem Standort hierfür Interesse gibt, können Sie sich an das Straßen- und Grünflächenamt wenden und wir prüfen eine mögliche Umsetzung.
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Straßen- und Grünflächenamt