Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg weist Beschwerde von Anwohner*innen und Gewerbetreibenden aus dem Ostkreuz-Kiez zurück

Pressemitteilung Nr. 45 vom 11.02.2026

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde von Anwohner*innen und Gewerbetreibenden aus dem Friedrichshainer Ostkreuz-Kiez gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von September 2025 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt (siehe Pressemitteilung 283/2025).

Der ursprüngliche Eilantrag bezog sich auf die zum damaligen Zeitpunkt umgesetzten Maßnahmen (Fahrradstraße in der Modersohnstraße/Gärtnerstraße, die Anordnung eines Modalfilters in der Niederbarnimstraße und die Einrichtung einer Fußgängerzone in der Scharnweberstraße).

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Mehr über die Verkehrsberuhigung im Ostkreuz-Kiez findet sich hier.

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