Eilantrag von Anwohner*innen zur Verkehrsberuhigung im Ostkreuz-Kiez vom Verwaltungsgericht abgewiesen

Pressemitteilung Nr. 283 vom 10.09.2025

Ein Eilantrag von Anwohner*innen und Gewerbetreibenden aus dem Friedrichshainer Ostkreuzkiez gegen die Maßnahmen der flächendeckenden Verkehrsberuhigung „Xhain beruhigt sich“ vor dem Verwaltungsgericht war erfolglos. Die Anträge gegen die zum Zeitpunkt der Klage umgesetzten Maßnahmen Fahrradstraße in der Modersohnstraße/Gärtnerstraße, die Anordnung eines Modalfilters in der Niederbarnimstraße und die Einrichtung einer Fußgängerzone in der Scharnweberstraße wurde vom Gericht alle als unbegründet zurückgewiesen, da laut Gericht keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zulässigerweise angefochtenen Maßnahmen bestehen. Die Maßnahmen seien sowohl in Bezug auf die Zuständigkeit als auch materiell rechtmäßig.

Auch gegen Anordnung des Modalfilters in der Niederbarnimstraße hat das Gericht keine rechtlichen Bedenken. Nach den eingereichten Unfallstatistiken seien sowohl der Kreuzungspunkt Niederbarnimstraße/Frankfurter Allee als auch der Kreuzungspunkt Niederbarnimstraße/Boxhagener Straße über ein Jahrzehnt hinweg Unfallschwerpunkte bei gleichzeitig bestehender hoher Fahrzeugfrequenz gewesen. Zusätzlich ist die Gegend rund um die Boxhagener Straße gerichtsbekannt eine hoch frequentierte „Ausgehgegend“, was zusätzlich für eine besondere Unfallgeneigtheit dieser Gegend und für eine besondere Gefahrenlage aufgrund der spezifischen örtlichen Verhältnisse spräche.

Gegen die Sachentscheidung ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Mehr über die Verkehrsberuhigung im Ostkreuz-Kiez findet sich hier.

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