Senat zeigt keine Handlungsfähigkeit beim Vorkaufsrecht für die Grundstücke Warschauer Straße 25 und Kopernikusstraße 6

Pressemitteilung Nr. 181 vom 12.06.2025

Das Vorkaufsrecht für die Grundstücke Warschauer Straße 25 und Kopernikusstraße 6 kann nicht ausgeübt werden.

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 5. Juni 2025 haben die Mieter*innen der Immobilien Warschauer Straße 25 und Kopernikusstraße 6 ein Schreiben von Finanzsenator Stefan Evers verlesen, in welchem dieser erklärt, dass weder er, noch die ihm unterstehende Berlinovo GmbH für das Vorkaufsrecht zuständig sei und er auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verweist. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte zuvor jedoch gegenüber den Mieter*innen eben diese landeseigene Berlinovo GmbH als Käufer der Immobilien ins Spiel gebracht, mit dem Ziel, das Objekt später an eine Genossenschaft weiterzugeben.

Daraufhin hatte der Bezirk mit Genossenschaftsexpert*innen und den Mieter*innen ein Modell entwickelt, welches eine auskömmliche Wirtschaftlichkeit gewährleistet, unter der Voraussetzung, dass Förderdarlehen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ein Zuschuss der Senatsfinanzverwaltung und Selbstverpflichtungen der Mietenden zur Mitwirkung möglich sind. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte sich bereit erklärt, das Modell zu prüfen, sofern die Senatsverwaltung für Finanzen eine grundsätzliche Bereitschaft anzeigt, dass die Berlinovo in das Vorkaufsrecht eintritt. Nach Absage des Finanzsenators prüfte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, ob eine andere Wohnungsbaugesellschaft die Immobilien übernehmen könnte. Bis zum Ende der Vorkaufsfrist zeichnete sich dies jedoch nicht ab. Damit besteht diese Chance nicht mehr.

Das ursprünglich vom Bezirksamt avisierte Modell (Übernahme durch GSE in Kombination mit Trägerwohnen zum Beispiel für Housing First) konnte nicht weiterverfolgt werden, nachdem die Sanierungskosten deutlich höher ermittelt wurden als erwartet und entsprechende Mittel vom Senat nicht in Aussicht gestellt wurden.

Parallel stand das Bezirksamt mit der Käuferin in Kontakt, um eine Abwendungsvereinbarung zu verhandeln. Die Käuferin lehnte es schließlich ab, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Da der Kaufpreis um 30 Prozent vom Verkehrswert abweicht, hätte das Bezirksamt das Vorkaufsrecht zum niedrigeren Verkehrswert ausgeübt.

Florian Schmidt, Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung: „Ich bin sehr enttäuscht vom aktuellen Behörden-Pingpong zwischen Senatsstadtentwicklungsverwaltung und Senatsfinanzverwaltung. Wichtig für die Bürger*innen der Stadt ist es, dass der Senat eine Lösung entwickelt, statt Absagen zu verschicken und über Zuständigkeiten zu debattieren. Das vom Bezirksamt erarbeitete Modell verteilt die Lasten des Vorkaufs auf viele Schultern. Um eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft für das Vorhaben „gestreckter Erwerb für eine Genossenschaft“ zu gewinnen, hätte der Senat sich jedoch an der Absicherung von unvorhersehbaren Kostensteigerungen beteiligen müssen. Ich appelliere an Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner: Bitte bringen Sie Ordnung in Ihre Regierung. Die Menschen in Berlin erwarten, dass die Stadtentwicklungspolitik funktioniert und ihnen in Zeiten der Wohnungsnot geholfen wird!
Besonders bedauerlich ist der Vorgang, weil das Bezirksamt den Kaufpreis auf den Verkehrswert herabsetzen wollte, was die Erwerbskosten um rund eine Million Euro verringert hätte und somit für das Landeswohnungsunternehmen und die private Genossenschaft, welche die Gebäude am Ende hätte erwerben sollen, wirtschaftliche Handlungsspielräume für eine behutsame Sanierung in Abstimmung mit den Mieter*innen eröffnet hätte. Zugleich hätte damit mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar auf den Zuschuss der Senatsverwaltung für Finanzen verzichtet werden können. Damit hätte das Land Berlin ein deutliches Signal gesetzt, dass es spekulativen Grundstücksgeschäften auf Kosten der Mieter*innen nicht machtlos zusieht.
Die Immobilie wird nun im Rahmen der bezirksamtsinternen AG Problemimmobilien geführt. Die neuen Eigentümer werden sich mit den Instrumenten der Bauaufsicht, des sozialen Erhaltungsrechts und der Zweckentfremdung vertraut machen müssen. Sie haben sehenden Auges eine Immobilie zum überteuerten Preis erworben. Für die Verkäufer gilt: Sie haben die Gebäude verantwortungslos heruntergewirtschaftet, leer stehen lassen und auch noch einen überhöhten Kaufpreis erzielt.
Dass die Mieter*innen, für verantwortungslose Immobiliendeals die Zeche zahlen, ist nicht hinnehmbar. Das Bezirksamt wird die Mieter*innen weiter aktiv beraten und bei ihrem Engagement unterstützen.“

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